Brüssel - Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten (AVMD-Richtlinie) eingestellt. Die Brüsseler Behörde begrüßte die von Österreich ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in diesem Bereich.

Alle EU-Staaten hatten vereinbart, die modernisierten Vorschriften für die europäischen audiovisuellen Medien bis 19. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Die AVMD-Richtlinie stärkt die europäische Film- und Fernsehindustrie, indem sie Reglementierung abbaut und grenzübergreifend gleiche Wettbewerbsbedingungen für audiovisuelle Mediendienste schafft. Gleichzeitig sichert sie hohe Standards beim Verbraucherschutz. Sie hebt nicht mehr zeitgemäße Beschränkungen für das Digitalfernsehen über das Internet, den Videoabruf und das Mobilfernsehen auf und schafft einen einheitlichen Binnenmarkt für alle audiovisuellen Mediendienste, der Rechtssicherheit für die Unternehmen gewährleistet und den Verbraucherschutz garantiert.

Im Juni 2010 hatten zwölf EU-Länder, unter ihnen Österreich, Mahnschreiben der Kommission erhalten und waren aufgefordert worden, ihre nationalen Fernsehvorschriften unverzüglich anzupassen. Nachdem Österreich die Richtlinie nun umgesetzt hat, wird die Kommission die Umsetzung in den anderen elf Mitgliedstaaten verfolgen, hieß es. Wenn diese ihre Umsetzungsvorschriften nicht sehr bald verabschieden und der Kommission mitteilen, müssen sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen. (APA)