Urteil

Filesharer muss 15 Euro Schadensersatz pro Song zahlen

Zsolt Wilhelm, 28. Oktober 2010, 10:15

Vielfach höhere Forderungen der Urheberrechtsvertreter zurückgewiesen

Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit einen Filesharer, der 2006 als knapp Sechzehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Dies geht aus einer Pressemeldung der Hamburger Justiz hervor.

Forderungen der Musikindustrie zurückgewiesen

Damit fällt das Urteil deutlich geringer aus, als es die Forderungen der Klägerparteien vorgesehen hatten. Für die illegale Verbreitung der Werke "Engel" von Rammstein und "Dreh‘ dich nicht um" von Westernhagen wollten die Urheberrechtsvertreter Schadensersatz in der Höhe von 300 Euro. Zusätzlich forderten sie Schadensersatz in derselben Höhe vom Vater des Beklagten, da er Inhaber des genutzten Internetanschlusses ist. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde jedoch genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen. Der Vater wusste nichts von der Verbreitung der Musiktitel. Der Beklagte habe jedoch das Urheberrecht schuldhaft und rechtswidrig verletzt, indem er die Musikstücke unerlaubt kopiert und in das Internet eingestellt hatte.

Bemessung der Schadensersatzhöhe

Die Höhe des Schadensersatzes wurde danach bemessen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten. Da es keinen unmittelbar anwendbaren Tarif für die zu bewertenden Nutzungen gebe, müsse die angemessene Lizenz geschätzt werden. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass es sich bei den fraglichen Titeln zwar um solche bekannter Künstler handelte, dass die Aufnahmen 2006 jedoch bereits viele Jahre alt waren und deshalb nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne. Da außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen, hat das Gericht geschätzt, dass es allenfalls zu 100 Downloads pro Titel gekommen sein könne. Unter Orientierung an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie an dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA hat das Gericht die angemessene Lizenz auf 15 Euro pro Titel geschätzt. (zw)

Der WebStandard auf Facebook

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 201
1 2 3 4 5
Lucius Vorenus
01
2.11.2010, 16:12

Welcher Schaden soll denn da entstanden sein?

Andrian Susu
00
29.10.2010, 10:53
ich denke jeder weiß mittlerweile wann es illegal wird

das irrationale ist dass die musikindustrie wenig bis gar keinen digitalen vertrieb hatten und sich das geld über total überzogene klagsforderungen holen wollte.

das was sie wirtschaftlich verpasst hatten, sollten die klagen wieder reinbringen. mittlerweile gibt einige angebote wie musicload, itunes etc., ich denke dass das illegale filesharing sich heute eher auf programme bezieht, die für den privatnutzer viel zu teuer sind.

die generelle abgabe an die musikindustrie beim kauf von cd-rohlingen oder festplatten lehne ich generell ab, denn wenn ich die abgabe zahle, dann sollte die verbreitung damit auch abgegolten und frei sein.

sonic
00
2.11.2010, 21:25

Es kommt noch was dazu: Mittlerweile gibt es nämlich schon Klagen von Musikern gegen Plattenfirmen, die mit den üblichen brutalen Mehtoden völlig überhöhte Schadensersatzforderungen durchsetzten und das Geld dann selbst einsackten.

flexible
01
29.10.2010, 10:50

danke lg hamburg für den verzicht ein unnützes exempel zu statuieren und für ein faires strafmaß...

da können sich die amis was abschaun..

OidaVoda
00
29.10.2010, 10:18
gesamtwert von 30 euro?

ich dachte in solchen fällen wird wegen nichtigkeit gar nicht erst verhandelt. die prozesskosten übersteigen den streitwert sicher um das tausendfache.

Karl Buschina
00
29.10.2010, 11:15
Im Zivilrecht zahlt sowieso der Verlierer alles.,.

d.h. einige 1000 Euro.

Idefix der zweite
 
00
29.10.2010, 23:01

Ich weiss nicht, wie das in dem konkreten Fall entschieden wurde.

Wenn dem Kläger nur zu einem deutlich geringeren Teil als eingeklagt Recht gegeben wurde, muss meines Wissens auch der Kläger aliquot für die Prozesskosten aufkommen, d.h. Sie fordern 1000 Euro und bekommen laut Urteil nur 100, dann müssen Sie auch 9/10 der Prozesskosten tragen.

MacAllen Fine Oak
03
29.10.2010, 10:02
Ich hoffe doch sie geben nicht alles auf einmal aus....

haha....30 Euro

Don Corleone1
00
29.10.2010, 10:25
Hab auch ein wenig überlegen müssen

aber 100*2*15 ist nicht dreißig

Don Corleone1
00
29.10.2010, 10:28
sry

hab lizenz überlesen

OidaVoda
00
29.10.2010, 10:22

aber man stelle sich mal vor, der junge hätte nicht nur 2 sondern zigtausend songs upgeloadet, was ja keine seltenheit ist.

MacAllen Fine Oak
00
29.10.2010, 11:54
hat er vielleciht sogar

aber nachweisen kann man ihm eben nur 2.

Aux armes, citoyens
00
29.10.2010, 09:56

Würde mich interessieren womit er es runtergeladen hat. Torrent? Edonkey?

ü-strichal
01
29.10.2010, 09:54

was kommt dann, wenn auch der letzte filesharer verurteilt, eingesperrt und/oder gevierteilt wurde und die musikmafia trotzdem nicht mehr abzockt ??

kommt dann per gesetz, dass ein jeder bürger dazu verpflichtet wird pro monat eine bestimmte anzahl cd's, mp3's oder sonst was zu kaufen ????

imagiro
02
29.10.2010, 08:46

Hier mal ein interessanter Artikel zum Thema Urheberrecht.
http://www.spiegel.de/spiegel/p... 62722.html

Ich hoffe immernoch auf den Tag an dem das Urheberrecht reformiert wird. Mein Favorit wäre eine gut durchdachte Kulturflatrate. Ich sehe einfach nicht ein das einige wenige mit einem Song Millionen verdienen und alle anderen nahezu leer ausgehen.

Aber ich schätze ich kann darauf noch ewig warten...

The Real Zet
 
00
29.10.2010, 09:32

Das Urheberrecht ist tatsächlich in einigen Punkten reformbedürftig. Wichtiger noch wäre jedoch für alle zu wissen, dass Privatkopien in Österreich erlaubt sind. Das (weltweite!) öffentliche Verbreiten auf Online Plattformen ist allerdings keine private Kopie. Und was die Flatrate angeht, ist dieses Modell populär, aber völlig unbrauchbar. Machen Sie sich keine Sorgen um die ungerechte Verteilung innerhalb der Musikindustrie. Zahlen Sie für das, was Sie wirklich (gerne) hören, das würde völlig reichen, und das ist wohl auch möglich, oder?

imagiro
00
29.10.2010, 10:15

Die Kulturflatrate hat einige Lücken, ist aber nicht unbrauchbar. Höchstens um als Label Millionen abzuschöpfen. Ihre angedeutete Reform geht mir nicht weit genug, da ich der Meinung bin dass das jetzige Urheberrecht die Kulturelle Entwicklung bremst (Siehe Link).

Melanie Kürbis
00
29.10.2010, 08:59
..das Urheberrecht wird reformiert..

und zwar so, dass insbesonders die amerikanischen geschützt werden:
Verlängerung auf 90 (in Worten neunzig) Jahre für zb. Beatles, Michael Jackson Werke usw....
Die Scheidung von Paul war ja auch teuer genug.
Es ist eine Machtfrage zwischen Europa und USA.
Wie überall übrigens...

karl65
11
29.10.2010, 09:07
Fein, dass Sie die Welt durchschaut haben...

imagiro
10
29.10.2010, 09:09

Fein, dass ich Ihren Sarkasmus genießen darf...

Nik M
16
29.10.2010, 08:33
Raubritter und Wegelagerer

Statt ehrlich zu arbeiten, schickt die Film"industrie" ihre Raubadvokaten an den Datenhighway, um anstaendigen Internetsurfern das Geld abzunehmen.

NoComment
12
29.10.2010, 09:49

öh, wer war da "anständig"? für sie ist es also ok, das recht zu biegen und zu brechen?

misterbeaker
00
3.11.2010, 14:34

es ist ja absolut nicht ok die sachen alle gratis zu kopieren. aber noch viel weniger ok ist es daß die geldstrafen/schadenersatzansprüche für solche vergehen so abnormal astronomische höhen erreichen können die so weit weg von jeder realität sind daß man sich oft gleich erschiessen kann nur weil man ein paar songs ins internet gestellt hat. das steht einfach in absolut keiner relation. da kriegt man weniger strafe wenn man ein paar leute umbringt.

NoComment
00
3.11.2010, 14:44

stimme vollkommen zu, nur: was stört sie jetzt an meinem posting? "anständig" ist einer, der klaut, auch nicht wenn das, was er klaut, nur ein paar cent wert ist.

Zitronenbaum
12
29.10.2010, 08:29
Da wird einem das LG Hamburg gleich sympathisch :)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 201
1 2 3 4 5

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.