Keine Frage: Die nun rückgängig gemachte Abschiebung der achtjährigen Zwillinge in den Kosovo und die versuchte Abschiebung eines 14-jährigen Mädchens nach Armenien waren und sind inakzeptabel. Nur: Nicht an allem, was schiefgeht, ist der Gesetzgeber schuld, nicht immer besteht die Lösung darin, Gesetze zu ändern oder neue zu beschließen.

Jede Gemeinschaft braucht Regeln beziehungsweise Gesetze, an die sich alle zu halten haben. Für ihre Anwendung, also ihren Vollzug, sind Menschen zuständig. Also gibt es auch die Möglichkeit rechtswidriger Entscheidungen. Das ist in beiden oben angeführten Fällen passiert: Der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) wurde nicht berücksichtigt.

Das heißt aber nicht, dass die (missachteten) Gesetze geändert werden müssen, sondern dass dafür gesorgt werden muss, dass der Vollzug den Absichten des Gesetzgebers entspricht.

Für Klarheit hat Ministerin Fekter durch einen Erlass zum humanitären Aufenthalt zu sorgen. Eine wichtige Rolle wird auch das geplante Bundesamt für Asyl und Migration spielen. Damit wird eine zentrale Vollzugsbehörde (anstelle von jetzt 113!) geschaffen, die mit hochqualifizierten und darauf spezialisierten Mitarbeitern unter anderem über Fragen des humanitären Aufenthaltes entscheidet.

Zudem werden Familienfälle in Zukunft durch das Innenministerium unter Einbindung des Menschenrechtsbeirates geprüft werden, dem Vertreter verschiedener NGOs angehören. Ich gehe davon aus, dass dadurch sogenannte "Altfälle" mit Kindern überwiegend positiv entschieden werden. (Josef Cap, DER STANDARD-Printausgabe, 23./24. 10. 2010)