EU-Urteil zu Abgaben auf Film- und Musikkopien

21. Oktober 2010, 14:15

"Abgabe auf Privatkopien" kann nicht auf digitale Kopiergeräte in Unternehmen erhoben werden

Das höchste EU-Gericht hat mit einem Grundsatzurteil Grenzen für Urheberrechts-Abgaben auf Film- oder Musikkopien gesetzt. Eine "Abgabe auf Privatkopien" kann nicht auf digitale Kopiergeräte in Unternehmen erhoben werden. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die Abgabe sei nur rechtens, wenn die Geräte von Personen für den Privat-Gebrauch genutzt werden. Der Streit dreht sich nach ergänzenden Angaben nicht um Fotokopien, sondern um die Vervielfältigung von "Ton-, Bild- und audiovisuellem Material".

"Das wichtigste Ergebnis ist, dass die Richter die unfairen und nicht transparenten Methoden von Rechteverwertungsgesellschaften erkennen, die Urheberechts-Abgaben berechnen und einfordern"

Der Branchenverband Digital Europe begrüßte das Urteil. "Das wichtigste Ergebnis ist, dass die Richter die unfairen und nicht transparenten Methoden von Rechteverwertungsgesellschaften erkennen, die Urheberechts-Abgaben berechnen und einfordern", schrieb der Verband. Das höchste EU-Gericht urteilte in einem Rechtsstreit, der in Spanien begonnen hatte. Dort hatte eine Verwertungsgesellschaft von einem Unternehmen, das unter anderem CD-ROMs vertreibt, die Abgabe für Privatkopien verlangt. Das Unternehmen hatte die Zahlung gerichtlich angefochten. Ein spanisches Gericht rief dann den EuGH an, um die europäische Rechtsgrundlage zu klären. Zur Rechtslage in anderen Mitgliedsländern äußerte sich das Gericht nicht. (APA)

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Mitteilung des Gerichts: http://dpaq.de/HJ3QG

ü-strichal
00
23.10.2010, 11:06
"Die Abgabe sei nur rechtens, wenn die Geräte von Personen für den Privat-Gebrauch genutzt werden"

also betrifft das alle privatpersonen, sprich generaldverdacht, alle sind schuldig, alle sind raubmordende kopierer

"In diesem Fall sei es allerdings nicht erforderlich, die Nutzung zum Anfertigen von Kopien nachzuweisen"

liest man auf heise.de, diesen wichtigen satz hat uns die standard-redaktion leider vorenthalten - warum auch immer.

das ganze ist für mich sowas von abzocke und der beste beweis, dass die politiker was die privatpersonen betrifft, einfach nur sehr gut geschmiert wurden.

man stelle sich vor, auf einmal kommt die asfinag auf die glorreiche idee, alle in österreich angemeldete kfz brauchen eine autobahnvignette, egal ob man nun auf der autobahn fährt oder nicht.

wo sind nur die politiker, die für das volk da sind ??

SokratesD2
11
21.10.2010, 14:40

Auf Österreich umgelegt bedeutet das, dass die Abgabe auf Festplatten somit passe ist, da es auch eine Abgabe ist die von Unternehmen bezahlt werden muß, das mit Festplatten handelt?

Bandit Ortner
00
21.10.2010, 23:15

Als Unternehmer kannst du das auch heute schon zurückfordern.

Theodor Schule
01
21.10.2010, 14:51

Leider nein, es geht um Festplatten IN Unternehmen, also zB die HDs im Firmenserver oder in den PCs der Mitarbeiter.
Festplatten die von Unternehmern an Verbraucher verkauft werden wären weiterhin mit der Abgabe belastet.

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