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Die EU Kommission setzt Segel und will sich eigene Steuereinnahmen verschaffen.

Brüssel - Wie aus Kommissionskreisen in Brüssel verlautete, wird die EU-Behörde bis Ende Juni kommenden Jahres einen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen machen, der konkrete Beträge für die einzelnen Ausgabenbereiche sowie neue Eigenmittel für die EU vorsehen soll. Derzeit fließt rund ein Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung in den EU-Haushalt.

Mehrere Finanzierungsquellen möglich

In ihrer Mitteilung zur Überprüfung des EU-Haushalts hat die EU-Kommission am Dienstag mehrere mögliche Finanzierungsquellen für das EU-Budget genannt: eine europäische Besteuerung des Finanzsektors durch eine Finanztransaktions- oder Finanzaktivitätensteuer, EU-Einnahmen aus dem Emissionshandel, eine europäische Luftfahrtgebühr, eine europäische Mehrwertsteuer, eine europäische Energiesteuer oder eine europäische Körperschaftssteuer. Diese Liste sei nicht abschließend, die EU-Kommission habe auch keine Präferenz, sondern wolle mit dem Dokument die Debatte eröffnen, hieß es in Kommissionskreisen. Eine derartige EU-Steuer soll nach dem Willen der Kommission aufkommensneutral funktionieren, indem die die bestehenden Beiträge der Staaten entsprechend reduziert würden.

Alle Details einer solchen EU-Steuer wie die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz müssten einstimmig von den EU-Staaten beschlossen werden. Sollte etwa eine Luftfahrtgebühr als EU-Einnahme ins Auge gefasst werden, müsse zuvor entschieden werden, ob sich die Abgabe auf Tickets oder Kerosin bezieht. Der frühere Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hatte mehrfach vorgeschlagen, die EU über eine Kerosin- oder Kapitalsteuer zu finanzieren. Die derzeitige Bundesregierung setzt sich für eine Finanztransaktionssteuer als Beitrag zum EU-Budget ein. Die EU-Kommission hat allerdings bereits klar gemacht, dass sie stattdessen lieber eine EU-Finanzaktivitätssteuer sehen würde, die nur die Gewinne und Gehaltszahlungen von Bankern betreffen würde.

Für den Beschluss des nächsten EU-Finanzrahmens ab 2014 ist - was die Ausgaben betrifft - nicht nur Einstimmigkeit der 27 EU-Staaten erforderlich, sondern auch die Zustimmung des Europaparlaments. Die Einnahmenseite sowie besondere Rabattregeln, wie sie etwa für Großbritannien bestehen, muss nicht nur einstimmig im Europäischen Rat beschlossen werden, sondern auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Die EU-Kommission argumentiert, die Finanzierung des EU-Haushaltes wäre leichter durch entsprechende Eigenmittel sicherzustellen. (APA)