Frühere Bawag Richterin und Justizministerin: "Jeder Richter will, dass seine Urteile halten"
Wien - In einer ersten Reaktion auf die kritische Stellungnahme der Generalprokuratur zu den erstinstanzlichen Bawag-Urteilen hat sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ungerührt gezeigt. "Ich sehe dem gelassen entgegen, der OGH muss das entscheiden", sagte die damalige Vorsitzende des Schöffensenats im Mittagsjournal des ORF-Radio. Bei einem derart großen Verfahren könne man nicht erwarten, dass alle Teile des Urteils halten, meinte die Ministerin. "Wenn Teile aufgehoben werden, dann ist es eben so".
"Jeder Richter will, dass seine Urteile halten", gestand sie ein. Immerhin seien auch "sehr wichtige Teile" des Urteils von der Generalprokuratur nicht beanstandet worden, verteidigte sie die Urteile. "Man kann nicht erwarten, dass in so einem riesigen Verfahren keine Fehler passieren", so die Ministerin. "Wichtig ist, dass in wesentlichen Teilen das Urteil hält".
Bandion-Ortne hält es allerdings für möglich, "dass das
Bawag-Urteil in Teilen aufgehoben wird"."Es liegt in der Natur der Sache, dass es in einem Großverfahren verschiedene
Rechtsansichten gibt", bemerkte Bandion-Ortner. Die Generalprokuratur habe
jedenfalls "wesentliche Teile des Urteils bestätigt, vor allem was die
Hauptangeklagten Elsner, Zwettler und Nakowitz betrifft". Die Ministerin
betonte, dass die Stellungnahme der Prokuratur keine Bindungswirkung hat und der
Oberste Gerichtshof (OGH) "grundsätzlich unabhängig" über die Rechtsmittel
entscheide. Selbst wenn die Höchstrichter der Generalprokuratur folgen sollten,
wäre das für die Ministerin "kein Justizskandal".
Pröll steht hinter Bandion-Ortner
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) erklärten nach dem Ministerrat, dass die neue Entwicklung im
Bawag-Prozess kein Thema in der Regierungssitzung gewesen sei. Angesprochen
darauf, dass Bandion-Ortner Richterin des nun zu
platzen drohenden Prozesses gewesen war, sagte Pröll, er sehe keinen Grund, die
Ressortchefin in Frage zu stellen.
Nichtigkeitsbeschwerden von Elsner
Laut der Stellungnahme der Generalprokuratur kommt den Nichtigkeitsbeschwerden von Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz "teilweise Berechtigung" zu. Daher wird die Aufhebung des Strafausspruchs empfohlen. Der Prozess müsste zumindest in großen Teilen wiederholt werden. Besonders mangelhaft sind nach Ansicht der Generalprokuratur die von der ersten Instanz getroffenen Feststellungen in Bezug auf den Investmentbanker Wolfgang Flöttl, die Ex-Bawag Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker, Christian Büttner, den Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Deren Urteile wären nach Ansicht der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung aufzuheben, gegen die Betroffenen müsste zur Gänze neu verhandelt werden. Der OGH ist an die Rechtsansicht der Prokuratur nicht gebunden. Meistens wird jedoch der Empfehlung gefolgt, so Rechtsexperten.
Das Bawag-Urteil im bisher größten Wirtschaftsprozess der Nachkriegsgeschichte war am 117. Verhandlungstag von einem vierköpfigen Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner gefällt worden. Das Urteil war am 4. Juli 2008 ausgesprochen und am 31. Dezember 2008 von Bandion-Ortner ausgefertigt und unterzeichnet worden. Am 15. Jänner 2009 wurde Bandion-Ortner als Justizministerin der Bundesregierung angelobt. Der damalige Bawag-Staatsanwalt Georg Krakow wurde zu ihrem Kabinettschef.
Elsner sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 in U-Haft. Seine Mitangeklagten befinden sich alle auf freiem Fuß. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. (APA)