Reding stoppt Prozess nach Zusagen aus Paris, das EU-Recht voll anzuwenden
Straßburg - Im Streit um die gruppenweisen Abschiebungen von Roma aus Frankreich hat die EU-Kommission am Dienstag bei ihrer Sitzung in Straßburg das angedrohte EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Paris - bis auf weiteres - auf Eis gelegt: "Ich bin erfreut, heute mitteilen zu können, dass Frankreich positiv, konstruktiv und fristgerecht auf das Verlangen der Kommission reagiert hat" , teilte die für Grundrechtsfragen zuständige Kommissarin Viviane Reding mit.
Frankreich habe Gesetzesentwürfe übermittelt und auch einen genauen Zeitplan zur Umsetzung von Verfahrensrechten von EU-Bürgern in die nationale Gesetzgebung, erklärte Reding. Sie verwies damit auf die Entscheidung der EU-Behörde vor zwei Wochen, inklusive eines Ultimatums an die französischen Behörden: Damals hatte das Kollegium einstimmig einen von Reding eingebrachten Bericht gutgeheißen, in dem die Abschiebepraxis gegenüber den Roma im Sommer als Bruch von EU-Recht gewertet worden war, konkret der Richtlinie zur Personenfreizügigkeit von EU-Bürgern und der Grundrechtscharta.
Anstatt sofort ein Mahnschreiben nach Paris zu schicken (als erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens), räumte Brüssel der Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy noch eine letzte Frist ein, nicht nur die Abschiebepraxis zu beenden, sondern auch die nationalen Gesetze mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Diese Frist endete am vergangenen Freitag den 15. Oktober, und die Regierung in Paris hielt sich bis auf wenige Stunden penibel an diese Zeitvorgabe. Der ganze Vorgang spiegelt auch das Ausmaß der Anspannung, die im Streit um die Roma entstanden sind: Weil Reding vor dem letzten EU-Gipfel in Brüssel die Abschiebungen mit dem Zweiten Weltkrieg in Konnex stellte, kam es zum Eklat, drohte Sarkozy der Kommission.
Reding zeigte sich nun zufrieden: Es habe sich gezeigt, dass "die Union als Rechtsgemeinschaft gut funktioniert" . Sie strich aber auch hervor, dass der Fall damit keineswegs abgeschlossen sei. Die Kommission wird nun genau darüber wachen, ob die Zusagen aus Paris auch halten, sie hat zur Umsetzung der Rechtsvorschriften Hilfe angeboten. Das Roma-Verfahren unterscheidet sich nicht von anderen EU-Verfahren: Die Kommission muss rechtmäßigen Zustand herstellen. Zuerst wird gemahnt. Wenn ein EU-Staat nicht reagiert, folgt die Klage. Am Ende entscheidet der Europäische Gerichtshof. (tom/DER STANDARD, Printausgabe, 20.10.2010)