Bad Ischl / Wien - Wer seinen Mitarbeitern zu wenig bezahlt, muss in Zukunft mit erheblichen Strafen rechnen. Darauf haben sich die Sozialpartner am Montag ebenfalls geeinigt. Im Vergleich zum Erstentwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wurde der Strafrahmen aber doch deutlich reduziert - auf Drängen der Wirtschaftskammer. Werden bis zu drei Mitarbeiter zu gering entlohnt, kann die Strafe 1000 bis 10.000 Euro ausmachen, bei mehr als drei Mitarbeitern können 2000 bis 20.000 Euro verhängt werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe auf bis zu 50.000 Euro steigen. Der Vorschlag von Hundstorfer sah bis zu 50.000 Euro pro Mitarbeiter vor. Im Wiederholungsfall hätten es sogar bis zu 100.000 Euro sein können. Mit der Sozialpartner-Einigung zeigte sich der Minister dennoch zufrieden.

Weitere Abschwächungen, auf die die Wirtschaft bestand: Verbandsklagen werden nicht ermöglicht. Und wenn die Krankenkasse nur eine geringfügige Unterbezahlung feststellt, wird beim ersten Vergehen auf eine Strafe verzichtet. Ist nicht ganz klar, ob korrekt bezahlt wurde, kann ein Sozialpartner-Gremium eingeschalten werden.

Der Hintergrund für das Anti-Lohndumping-Paket ist dieArbeitsmarktöffnung im Mai 2011. Dann haben alle EU-Bürger (außer Rumänen und Bulgaren) freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Um kontrollieren zu können, ob die heimischen Mindestlöhne eingehalten werden, müssten ausländische Firmen künftig alle Lohnunterlagen in deutscher Sprache vor Ort mithaben. Kontrolliert werden soll das von der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (Kiab). Um das Untertauchen der Firmen zu erschweren, kann die Kiab eine Sicherheitsleistung von 5000 Euro pfänden. (go, DER STANDARD, Printausgabe, 19.10.2010)