Die Maut-Richtlinie gilt optional auf allen Autobahnen und transeuropäischen Strecken. Im wesentlichen ist ein Autobahnnetz von 30.000 Kilometer erfasst.

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Luxemburg - Erstmals haben die EU-Verkehrsminister mit der neuen "Eurovignetten"-Richtlinie die Weichen für die Einbeziehung von Folgekosten durch Lärm, Schadstoffe und Staus in die Lkw-Maut gestellt. In der Schweiz sind diese Kosten durch die "leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" schon seit langem berücksichtigt. Im Folgenden ein Überblick über die Eckpunkte.

Zielsetzung: Erstmals dürfen Lärm, Schadstoffe und Staus in die Lkw-Maut einberechnet werden. Damit soll das Verursacherprinzip zur Geltung kommen und ein Schritt zu einer nachhaltigeren Verkehrspolitik gesetzt werden. Es steht den EU-Staaten aber frei, davon Gebrauch zu machen. Österreich und Frankreich wollen dies, in Deutschland und anderen EU-Staaten gibt dazu aber keine entsprechenden Pläne.

Anwendung: Betroffen sind Lkw ab 12 Tonnen, optional können die EU-Staaten auch Lastwagen ab 3,5 Tonnen einbeziehen.

Die Maut-Richtlinie gilt optional auf allen Autobahnen und transeuropäischen Strecken. Im wesentlichen ist ein Autobahnnetz von 30.000 Kilometer erfasst.

Der Schadstoffaufschlag beträgt je nach Sauberkeit Lkw-Klasse maximal 0-16 Cent pro Fahrzeug und Kilometer auf (Vor-)Stadtautobahnen, auf Fernstraßen fallen 0-12 Cent an.

Der Lärmaufschlag beträgt am Tag maximal 1,1 Cent pro Kilometer in Stadtgebieten und 0,2 Cent pro Kilometer auf Fernstraßen. In der Nacht dürfen zusätzliche Mauten von 2 Cent pro Kilometer in Stadtgebieten und 0,3 Cent pro Kilometer auf Fernstraßen aufgeschlagen werden.

Stauaufschlag: In Spitzenzeiten darf die Maut um bis zu 175 Prozent für fünf Stunden täglich verteuert werden. Weniger befahrene Strecken müssen aber billiger werden, damit die Staukosten insgesamt einnahmenneutral bleiben.

Alpenfaktor: In Berggebieten dürfen die Lärm- und Schadstoffaufschläge verdoppelt werden, dies war besonders Österreich ein Anliegen.

Aufrechnungsverbot: Besonderer Wermutstropfen aus Sicht der österreichischen Bundesregierung ist das "Kumulierungsverbot", das etwa auf der Brenner-Strecke gilt. Der derzeit schon geltende Brenner-Aufschlag um 25 Prozent zur Querfinanzierung der Bahn-Infrastruktur muss nämlich gegenverrechnet werden und kann nicht gemeinsam mit den "externen Kosten" verrechnet werden. Daher werden nur geringe Mehreinnahmen am Brenner erwartet.

Ausnahmen bestehen für "saubere" Brummis der Klassen "Euro 5" und "Euro 6" bis 2013 bzw. 2017. Dadurch sollen die Frächter ermuntert werden, auf schadstoffärmere Fahrzeuge umzusteigen.

Auf Drängen zahlreicher EU-Staaten schreibt die neue "Eurovignetten"-Richtlinie keine Zweckbindung für die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen aus den "externen Kosten" vor. Es wird lediglich empfohlen, diese für eine nachhaltige Infrastruktur zu verwenden. Die Staaten können die zusätzlichen Mauten somit auch zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden.

Nach Schätzung der EU-Kommission zahlen Lastkraftwagen derzeit durchschnittlich zwischen 15 und 25 Cent Mautgebühren pro Kilometer in Europa. Die neue Richtlinie bringt zusätzlich drei bis vier Cent pro Kilometer, schätzt die EU-Behörde.

Das weitere Verfahren: Das Europaparlament muss noch zustimmen, es kann die Richtlinie noch abändern. Es hat in erster Lesung 2009 für einen weitreichenderen Vorschlag gestimmt, so sahen die EU-Abgeordneten etwa kein "Kumulierungsverbot" auf der Brenner-Strecke vor. Am Ende müssen Europaparlament und EU-Ministerrat einen Kompromiss finden. (APA)