Vor den Wahlen, im September, hatte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Entscheidung über den Abfangjägerankauf zurückgestellt, damit nicht "unverrückbare Tatsachen geschaffen werden". Die nächste Regierung solle entscheiden.

Diese nächste Regierung, ebenfalls unter Bundeskanzler Schüssel, fasste am Dienstag den Grundsatzbeschluss für die Abfangjägerbeschaffung. Schüssel verwies dabei auf einen Beschluss der vorigen Regierung, an dem nicht gerüttelt werden könne. Alles klar?

Wenn sich Schüssel nun auf Schüssel beruft, um die Anschaffung der Abfangjäger zu rechtfertigen, dann kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass hier jemand für blöd verkauft werden soll - die Bevölkerung etwa, die soeben im Zuge einer Pensionsreform zur Kasse gebeten wird.

Da beide Maßnahmen an einem Tag vom Ministerrat beschlossen wurden, liegt auch der Verdacht nahe, dass mit der einen Entscheidung die andere finanziert werden könnte.

Die Hast, mit der im Sog der Pensionsreform nun auch die Abfangjäger durchgeboxt werden, lässt nichts Gutes erwarten. Offenbar sollen "unverrückbare Tatsachen" geschaffen werden, ehe etwa der Rechnungshof mit seinem Bericht auf den Plan treten kann oder Klagen der anderen Anbieter auf dem Tisch liegen. Besonders bedenklich ist dieser Vorgang, da wir uns nicht irgendwelche Kampfjets leisten, sondern die besten - und teuersten. In etwa 1,343 Milliarden Euro sind veranschlagt.

Schüssel hat die Abfangjägerentscheidung stets mit der verfassungsmäßigen Notwendigkeit der Luftraumüberwachung begründet. Von einer Typenentscheidung für den Eurofighter steht in der Verfassung aber nichts drin. (DER STANDARD, Printausgabe, 30.4./1.5.2003)