21-Jähriger nahm Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt an - 18 Monate bedingt für Zweitangeklagten
Wiener Neustadt - Wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz und Sachbeschädigung ist ein vormaliger NVP-Jugendfunktionär am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 21-Jährige, seit fast einem Jahr in U-Haft, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist es nicht rechtskräftig.
Die einschlägige bedingte Verurteilung aus dem Jahr 2008 wurde zwar nicht widerrufen, aber die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Mildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis und das junge Alter des Beschuldigten. Erschwerend waren der lange Deliktzeitraum ebenso wie der rasche Rückfall.
Hitler-Büste in der Wohnung
Den Geschworenen, die einstimmig entschieden, waren ein knappes Dutzend Fragen vorgelegt worden: Die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn reichte demnach von mehrmaligen "Sieg Heil"-Rufen und dem Hitler-Gruß über Absingen des Horst-Vessel-Liedes und anderer SS-Lieder bei NVP-Treffen in und vor einem Lokal in Wiener Neustadt bis zur Platzierung einer Hitler-Büste in der Wohnung des 21-Jährigen. Weiters habe der Angeklagte - im Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Mittätern - in Wiener Neustadt diverse Objekte mit NVP-Aufklebern verunstaltet, zahlreiche Plakatständer mit Parolen wie "Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz" und "Freispruch für Honsik" überklebt sowie Bahnunterführungen mit Sprüchen besprüht. In einer Stellungnahme gegenüber derStandard.at meint Christian Hayer
von der NVP, dass "keine einzige dieser hier erwähnten Handlungen bei
einem NVP-Treffen stattgefunden hat".
Ebenfalls nicht rechtskräftig sind 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Zweitangeklagten. Der bisher unbescholtene 38-Jährige hatte im Prozess bestritten, bei einem der Treffen mit dem "Hitler-Gruß" gegrüßt zu haben.
Der 21-Jährige, der sich bereits zu Prozessbeginn im Juli teilweise geständig gezeigt hatte, gab sich heute durch die U-Haft geläutert. "Der Holocaust war ein Verbrechen", sagte er und erklärte, sich nicht mehr politisch betätigen zu wollen, sondern seine Ausbildung abschließen. Seinen Rückfall nach der ersten Verurteilung erklärte er damit, dass ihn Bekannte aus der rechten Szene kontaktiert hätten und er sich "verleiten" ließ. Das Gericht erinnerte daran, dass der NVP-Jugendführer auch zu einer Skinhead-Gruppe mit dem Namen "Weißer Widerstand" gehört hatte. (APA/red)