Wiederbetätigung - Vier Jahre Haft für Ex-NVP-Funktionär

13. Oktober 2010, 14:25

21-Jähriger nahm Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt an - 18 Monate bedingt für Zweitangeklagten

Wiener Neustadt - Wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz und Sachbeschädigung ist ein vormaliger NVP-Jugendfunktionär am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 21-Jährige, seit fast einem Jahr in U-Haft, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist es nicht rechtskräftig.

Die einschlägige bedingte Verurteilung aus dem Jahr 2008 wurde zwar nicht widerrufen, aber die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Mildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis und das junge Alter des Beschuldigten. Erschwerend waren der lange Deliktzeitraum ebenso wie der rasche Rückfall.

Hitler-Büste in der Wohnung

Den Geschworenen, die einstimmig entschieden, waren ein knappes Dutzend Fragen vorgelegt worden: Die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn reichte demnach von mehrmaligen "Sieg Heil"-Rufen und dem Hitler-Gruß über Absingen des Horst-Vessel-Liedes und anderer SS-Lieder bei NVP-Treffen in und vor einem Lokal in Wiener Neustadt bis zur Platzierung einer Hitler-Büste in der Wohnung des 21-Jährigen. Weiters habe der Angeklagte - im Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Mittätern - in Wiener Neustadt diverse Objekte mit NVP-Aufklebern verunstaltet, zahlreiche Plakatständer mit Parolen wie "Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz" und "Freispruch für Honsik" überklebt sowie Bahnunterführungen mit Sprüchen besprüht. In einer Stellungnahme gegenüber derStandard.at meint Christian Hayer von der NVP, dass "keine einzige dieser hier erwähnten Handlungen bei einem NVP-Treffen stattgefunden hat".

Ebenfalls nicht rechtskräftig sind 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Zweitangeklagten. Der bisher unbescholtene 38-Jährige hatte im Prozess bestritten, bei einem der Treffen mit dem "Hitler-Gruß" gegrüßt zu haben.

Der 21-Jährige, der sich bereits zu Prozessbeginn im Juli teilweise geständig gezeigt hatte, gab sich heute durch die U-Haft geläutert. "Der Holocaust war ein Verbrechen", sagte er und erklärte, sich nicht mehr politisch betätigen zu wollen, sondern seine Ausbildung abschließen. Seinen Rückfall nach der ersten Verurteilung erklärte er damit, dass ihn Bekannte aus der rechten Szene kontaktiert hätten und er sich "verleiten" ließ. Das Gericht erinnerte daran, dass der NVP-Jugendführer auch zu einer Skinhead-Gruppe mit dem Namen "Weißer Widerstand" gehört hatte. (APA/red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 35
1 2
Gut und dann...?
00
15.10.2010, 21:55
Ah der Hitler hat auch eine Büste gehabt?

Ich hab geglaubt nur der größenwahnsinnige Kopierer!

Ingrimm
23
15.10.2010, 01:34

Ach, bisserl im Knast, gute Führung und raus, und anschließend wird Onkel Strache schon ein paar Versorgungspöstchen für die wackeren Recken finden...

stopmakingsense
30
15.10.2010, 22:27

sozialistische Methoden?

audimax_überall
00
15.10.2010, 20:30

ZB sicherheitsressort in der linzer stadtregierung ...

rollie63
20
14.10.2010, 14:12

das besitzen einer hitlerbüste ist verboten?

Mostbluzza
00
11.11.2010, 11:57
eh kloar, der eine war der böse und der andere der gute

http://de.wikipedia.org/wiki/Stal... %28Wien%29

Selbst die Bitte Nikita Chruschtschows, diese Gedenktafel zu entfernen, blieb unerfüllt. Der nächste Sowjetpolitiker, der sich in dieser Angelegenheit an die Stadt Wien wandte, war 1991 der damalige Außenminister Eduard Schewardnadse in einem Brief an Leopold Gratz.[1]

audimax_überall
00
15.10.2010, 20:30
ja!

high contrast
12
14.10.2010, 11:43

"Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz"

Da habts eure Leute die für "Meinungsfreiheit" auftreten und sich dann ne Hitlerbüste daheim hinstellen. Aber nein das Verbotsgesetz brauchen wir in Österreich nicht mehr und geht ja gegen die Meinungsfreiheit..

Jacqueline-Gertrude Nachtschatten-Bauerndings
00
13.10.2010, 21:25
"Horst Vessel Lied" ?

sie meinten sicher das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hors... essel-Lied

Hellebarn
23
13.10.2010, 17:22
die ersehnte patriachalische weltanschauung

können sie jetzt hautnah im häfen erleben, dort gehts auch um "eisernen willen und disziplin"...aber beim kloputzen.

Herr und Frau Österreicher
 
41
13.10.2010, 17:59

Stimmt, eigentlich gar keine Strafe für solche Leut...

Das geläuterte gesuderte Übliche
13
13.10.2010, 16:20

Ich bin so Fröhlich, ich werd noch zum Aulabauer! ;-)

Mike Geweihtrager
1015
13.10.2010, 16:16
Vier Jahre Freiheitsstrafe? Na bum.

Ich glaube da müsste man sonst schon jemanden töten, um das auszufassen.

-_-
00
14.10.2010, 10:00
Tödlicher Messerstich: Fünf Jahre Haft

http://derstandard.at/128520080... Jahre-Haft

Politicus1
16
13.10.2010, 18:30
um ein Jahr mehr...

- fünf Jahre - gab's heute für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge...

mao zeitung
12
13.10.2010, 17:31

denken sie an den Fall Natschläger

http://derstandard.at/126370700... gen-Taeter

anton muffl
42
13.10.2010, 16:02
robert faller, der nvp-chef war auch anwesend, sowie mehrere einschlägig bekannte personen und weitere neonazi-prozesse stehen in wiener neustadt an.

"Wiener Neustadt: 4 Jahre für Mario A., 18 Monate bedingt für Zweitangeklagten B.": http://www.stopptdierechten.at/2010/10/1... klagten-b/

lagrangian
812
13.10.2010, 15:38

also diese sätze können nicht das verbotsgesetz verletzen: ""Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz" und "Freispruch für Honsik""

jcMaxwell
24
13.10.2010, 17:02

beim sinnerfassenden lesen des artikels kann man ziemlich schnell erkennen, dass dies nicht der einzige grund für die verurteilung war!

übrigens, hier mal ein paar fotos von solchen AFP-stickern: http://tinyurl.com/33bon9x

willst du mit deinem posting solch einen stuß etwa verteidigen?

Zahn der Zeit
00
14.10.2010, 15:15

Sind denn NVP und afp identisch?

jcMaxwell
00
15.10.2010, 11:39

nein, da trotz gleicher kardinalität die elemente der beiden akronyme unterschiedlich sind und ebenso nicht durch permutation vergleichbar werden.

Zahn der Zeit
00
15.10.2010, 13:00

Warum geben Sie dann AFP-Beispiele zu einem Artikel über Wiederbetätigung der NVP? -

Nur dass kein Missverständnis auftritt: ung´schauter glaub ich dem Gericht, dass die NVP gleichfalls Wiederbetätigung iSd Verbotsgesetzes betreibt; als Beispiele hierfür wären aber doch nur Belege relevant, die tatsächlich von der NVP stammen. Sie scheinen ja mehr darüber zu wissen, vielleicht können Sie das erhellen, wo nicht darüber aufklären.

Hellebarn
21
13.10.2010, 17:19
hoppla...

die ähnlichkeit zu einschlägigen plakaten aus den 30ern ist unverkennbar. das machts noch offensichtlicher als es eh schon ist.

lagrangian
01
13.10.2010, 17:06

und wo, bitte, habe ich geschrieben, dass es gar keinen grund für eine verurteilung gibt? soviel zum lesen...

jcMaxwell
00
14.10.2010, 09:31

in diesem zusammenhang war dann dein posting eher missverständlich - übers internet kann ich halt nicht riechen, was du wirklich meinst!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 35
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.