Bis zum 15. Dezember können Studierende für das Wintersemester 2010/2011 um Studienbeihlife ansuchen
Trotz zahlreicher Online-Broschüren, -Stipendienrechner und -Anmeldungsmöglichkeiten kann der Weg zur finanziellen Unterstützung während des Studiums ein steiniger sein. Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, Leistungsstipendium oder Studienunterstützung? Die Begrifflichkeit sorgt oft bereits im Vorfeld für Verwirrung.
Studienbeihilfe oder Stipendium?
Während manche Institutionen ausschließlich über Stipendien informieren, dreht sich bei anderen alles um die Studienbeihilfe. Was ist nun der Unterschied? "Hier herrscht eine begriffliche Verwirrung", erklärt Christian Rechberger, Referent im Referat für Sozialpolitik der Österreichischen HochschülerInnenschaft. "Bei der Studienbeihilfe handelt es sich meist um eine regelmäßige Unterstützung vom Staat, auf die Rechtsanspruch besteht. Auf ein Stipendium besteht dagegen kein Rechtsanspruch. Oft handelt es sich um eine einmalige Förderung durch private Institutionen, Stiftungen, oder die Universität."
"Das Schlimmste, was passieren kann, ist ein negativer Bescheid"
Was sich in den letzten Jahren in der finanziellen Unterstützung für StudentInnen verändert habe? "Nicht viel. Ein Trend ist die längerfristige Verlagerung vom Förder- zum Leistungsstipendium", beobachtet Rechberger. Eine Verbesserung gibt es für Auslandsstudien: Im Rahmen eines EU-Stipendiums kann man sich nun nicht mehr nur einzelne Semester, sondern das gesamte Studium in einem anderen Land finanzieren lassen. Seit der Ära Johannes Hahn werden heute auch Beträge unter 50 Euro ausgezahlt. Rechberger appelliert an alle StudentInnen, "auf jeden Fall um Studienbeihilfe anzusuchen. Das Schlimmste, was passieren kann, ist ein negativer Bescheid." Der Weg zur Studienbeihilfenstelle bleibt niemandem erspart, "aber auch wenn nur 50 Euro im Monat dabei raus schauen, zahlt sich das aus."
Enge Zusammenarbeit
Rechberger empfiehlt, sich zur Beratung entweder das Sozialreferat der ÖH oder an die Studienbeihilfenstelle zu wenden: "Die Basisberatung ist die gleiche, aber sobald es um Schwierigkeiten geht, steht die ÖH voll hinter den Studierenden. Da scheuen wir weder Kosten noch Mühen, bis hin zum Höchstgericht, um Präzedenzfälle durchzusetzen." Dennoch ist das Einvernehmen zwischen ÖH und Beihilfenstelle ein gutes. Man setzt auf enge Zusammenarbeit, "da es ja auch darum geht, rechtliche Grauzonen und Lücken zu erkennen und auszuräumen", betont Rechberger.
Förderungen für ausländische Studierende
Die Österreichische HochschülerInnenschaft bietet Studierenden aus
anderen Ländern persönliche Beratung und Broschüren in verschiedenen
Sprachen. Für Studierende aus Drittstatten, die keine staatliche
Studienbeihilfe beziehen können, gibt es in Österreich nur wenige
Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung. Um Stipendien kann beim Österreichischen Austauschdienst
(ÖAD)angesucht werden. Für Studierende aus afrikanischen und
asiatischen Ländern werden am Afro- Asiatischen Institut Stipendien
vergeben. Für anerkannte Flüchtlinge bietet das Bildungsministerium
Stipendien aus den Mitteln des Integrationsfonds.
Außerordentliche Unterstützung
Neben Beihilfenstelle und ÖH steht das Wissenschaftsministerium Studierenden in Einzelfällen unterstützend zur Seite. "StudentInnen, die einen Anspruch auf Unterstützung hätten, aber aus diversen Gründen darum umfallen, erhalten durch die Studienunterstützung einen Ausgleich", weiß Rechberger. Für Studierende, die Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft sind und sich in einer besonderen sozialen und finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine einmalige außerordentliche finanzielle Unterstützung bis zu tausend Euro im Jahr aus dem Sozialfonds der ÖH zu erhalten. (tin, derStandard.at, 18. Oktober 2010)