Salzburg - In der Stadt Salzburg wiehert der Amtsschimmel: Wer sein Haus mit einer Wärmeisolierung saniert, diese aber über öffentlichen Grund ragt, muss dafür eine Abgabe entrichten. Darauf machte am Freitag ÖVP-Gemeinderat Josef Weiser in einer Aussendung aufmerksam, der selbst Betroffener dieser Regelung ist.

Weiser möchte sein Firmengebäude mit Vollwärmeschutz sanieren, begeht damit aber eine "Luftraumverletzung", weil das Haus direkt an der Grundgrenze steht. Das Grundamt hat daher in der Bewilligung seines Antrages einen wertgesicherten Pauschalbetrag von 50 Euro pro Jahr vorgeschrieben. "Einer internen Vereinbarung zufolge werden von der Stadt zehn Euro pro Laufmeter im Jahr verrechnet", so Weiser.

Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, bestätigt, dass für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden. Da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere, komme dies nun "relativ oft" vor.

Bürgermeister: Kein Fall bekannt

"Luftsteuer" heißt umgangssprachlich diese Abgabe, die das Grundamt einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen, etwa Markisen vor Geschäftslokalen. Dass dies auch für nachträglich angebrachte Wärmeisolierungen an Häusern gilt, könne es vielleicht vereinzelt geben, "mir ist aber bisher kein einziger Fall untergekommen", so Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Die Stadt könne jedenfalls wegen dieser Sache nicht auf die Abgabe insgesamt verzichten.

Weiser fordert den Bürgermeister auf, auf die Einhebung der Gebühr zu verzichten. "Unser Ziel muss sein, umwelt- und kostenbewusste Menschen zu motivieren, und ihnen nicht unnötig Steine in den Weg legen. Hier könnte man ganz unbürokratisch ein klares Zeichen für den Umweltschutz setzen", für das Stadtbudget sei der Ausfall verkraftbar. (APA)