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Hannes Tretter: Abschiebung verletzt Menschenrecht.

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War das Vorgehen der Ministerin Fekter unterstehenden Behörden gesetzeskonform? Grundrechtsexperten melden Zweifel an.

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Frau Bundesministerin! Sie geben vor, "dass Recht Recht bleiben muss" , dass die Ihnen unterstehenden Behörden sich streng an das Gesetz zu halten, niemanden zu bevorzugen und niemanden zu benachteiligen haben. Ich stimme Ihnen zu. Sie lassen aber zu und halten es für gesetzeskonform, dass eine Familie zerrissen wird und zwei kleine Mädchen mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben werden, obgleich ihre Mutter schwer erkrankt ist und in eine psychiatrische Klinik aufgenommen wurde.

Sie lassen zu und halten es für gesetzeskonform, dass eine für Einsätze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ausgebildete Polizeieinheit (Wega) zwei achtjährige Mädchen und ihren Vater frühmorgens voll bewaffnet abholt und in Schubhaft nimmt, ohne dass diese Aktion psychologisch betreut und sensibel durchgeführt worden wäre. Sie verweisen dabei auf die Entscheidung des Asylgerichtshofs, der den Asylantrag der Familie und ein Bleiberecht aus humanitären Gründen ("subsidiärer Schutz" ) im Sinne des Asyl- und Fremdengesetzes abgewiesen hat.

Wissen Sie nicht, dass bei der Anwendung und Auslegung dieser Gesetze Österreich verpflichtet ist, die Grundrechte der österreichischen Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UN-Kinderrechtekonvention zu beachten? Dass diese Bestimmungen österreichisches Recht sind, die EMRK sogar Verfassungsrecht? Diese Konventionen klar zum Ausdruck bringen, dass die Einheit des Familienlebens zu achten und das Kindeswohl "vorrangig zu berücksichtigen" sind? Dass Einschränkungen nur dort erfolgen dürfen, wo öffentliche Interessen stärker wiegen als jene der Betroffenen? Wiegen die öffentlichen Interessen, zwei achtjährige Mädchen - die seit ihrem zweiten Lebensjahr in Österreich leben und wahrscheinlich besser Österreichisch als Albanisch sprechen - mit ihren Eltern abzuschieben, schwerer als der Einschnitt in das Leben, die Psyche und die Zukunft der integrierten Familie?

Wie schwerwiegend sind die Gefahren, die von dieser Familie ausgehen, die dies rechtfertigen könnte? Ist bei der Entscheidung über einen Durchsetzungsaufschub - über den nicht der Asylgerichtshof, sondern die Ihnen unterstehenden Behörden zu entscheiden haben - nicht auch eben diese Interessenabwägung vorzunehmen? Haben Sie dies bedacht?

Lässt sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht entnehmen, dass es unmenschlich ist, Familienangehörige auseinanderzureißen und abzuschieben, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt ist, womit eine Abschiebung unzulässig wird? Hat sich Österreich nicht auch an der Rechtsprechung des EGMR zu orientieren? Sind Sie als zuständige Ministerin nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Abschiebungszeitpunkt von Amts wegen so gewählt wird, dass "die Auswirkungen auf das Familienleben dieser Fremden so gering wie möglich bleibt" (§ 46 Abs 4 Fremdenpolizeigesetz)? Ist Ihnen dieses Recht nichts Wert?

Oder gehen Sie in dessen Anwendung selektiv vor? Wie glaubwürdig ist Österreich noch, das sich international oft engagiert für die Achtung der Grund- und Menschenrechte einsetzt? Wie glaubwürdig bin ich als Bürger dieses Staates, der mit seinem Institut die Idee der Menschenrechte über zahlreiche EU-Projekte in die Welt trägt? Können Sie es mir sagen, nachdem Sie in den Spiegel geschaut haben ...? (Hannes Tretter, DER STANDARD-Printausgabe, 9./10. 10. 2010)