"Kann mir nicht vorstellen, dass die Sache gegessen ist"

8. Oktober 2010, 17:56
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    foto: standard / urban

    Eva Blimlinger (49) ist stellvertretende Vorsitzende des Rückgabebeirats, Koordinatorin der Provenienzforschung und Projektkoordinatorin an der Angewandten.

     

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    foto: apa/ belvedere

    Bleibt im Belvedere: "Mutter mit zwei Kindern III".

     

Eva Blimlinger, stellvertretende Vorsitzende des Rückgabebeirats, zur Causa von Schieles "Mutter mit zwei Kindern III"

Der Rückgabebeirat empfahl am Freitag, Schieles "Mutter mit zwei Kindern III" nicht zu restituieren. Eva Blimlinger, die stellvertretende Vorsitzende, erklärt Thomas Trenkler, die Gründe.

Wien - Kaum ein anderer Fall ist so komplex: 1950 erhielt Jenny Steiner, nach New York geflüchtet, Egon Schieles Bild "Mutter mit zwei Kindern III" zurück. Wenige Monate später verkaufte sie es der Österreichischen Galerie Belvedere - wohl weil sie wusste, dass sie keine Chancen hatte, das Gemälde ausführen zu dürfen. Die Erben nach Jenny Steiner forderten es daher zurück. Der Rückgabebeirat beschäftigte sich mehrfach mit dem Fall. Am Freitag aber sprach er sich gegen eine Restitution aus.

Standard: Es gab Pro- und Kontra-Argumente. Wie begründet der Beirat nun seine Entscheidung?

Blimlinger: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gibt keinen Fall, der ausführlicher diskutiert worden wäre. Ausschlaggebend war, dass der Beirat keinen engen sachlichen Zusammenhang zwischen einem Ausfuhrverfahren und dem Verkauf ans Belvedere erkannt hat.

Standard: Im Fall Bloch-Bauer gab es bezüglich der "Goldenen Adele" ebenfalls kein Ausfuhransuchen. Das Schiedsgericht hat aber mit der Intention argumentiert. Könnte es in diesem Fall nicht ähnlich gewesen sein? Der Anwalt von Jenny Steiner hätte doch in Kenntnis gesetzt worden sein können, dass es keine Ausfuhrgenehmigung geben werde - zumal das Denkmalamt in Absprache mit dem Belvedere bereits Maßnahmen überlegte, um eine Ausfuhr zu verhindern.

Blimlinger: Das stimmt schon. Man kann selbstverständlich davon ausgehen, dass der Anwalt von Jenny Steiner über die Ausfuhrverbotspraxis Bescheid wusste. Ja, es gibt dieses Schriftstück über allfällig zu treffende Gegenmaßnahmen. Aber: Es gibt keinen aktenmäßigen Beleg dafür, dass Jenny Steiner oder ihr Anwalt ein Ausfuhrverfahren wollten. Das ist der entscheidende Punkt.

Standard: Es gibt eine Zeitzeugin, die Enkelin von Jenny Steiner. Warum wurde sie nicht angehört?

Blimlinger: Das Angebot wurde erst am Donnerstag unterbreitet. Das war ein bisschen zu spät. Man kann die Enkelin gerne hören. Ich glaube aber nicht, dass ihre Aussage zu einer Veränderung der Sachlage führen wird. Denn die Aussage müsste in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage des Ausfuhrverfahrens stehen. Jenny Steiner lebte aber in New York, die Enkelin in Wien.

Standard: Könnte sich die Sachlage überhaupt noch ändern?

Blimlinger: Grundsätzlich immer. Denn vielleicht tauchen ja noch neue Dokumente auf. Gibt es zufälligerweise den Nachlass des Anwalts? Und findet sich in diesem zufälligerweise eine Notiz?

Standard: Der Beirat wollte eigentlich keine Empfehlung, sondern einen Bericht abgeben. Warum?

Blimlinger: Leider hat Kulturministerin Claudia Schmied dieses Angebot nicht angenommen. Ich hätte einen Bericht für sehr gut empfunden. Denn er hätte die Möglichkeit geboten, in diesem wirklich sehr komplizierten Fall einen anderen Weg zu gehen. Zum Beispiel: Wir setzen und mit allen Beteiligten an einen Tisch und versuchen, zu einer Lösung zu kommen. Es hätten dadurch viele Probleme, die es jetzt geben wird, vermieden werden können.

Standard: Welche Probleme?

Blimlinger: Angesichts der Emotionalität, mit der die Debatte geführt wurde, kann man sich schon vorstellen, dass die Beteiligten die Empfehlung nicht akzeptieren. Der Bericht wäre die Chance gewesen, zu sagen: Wir machen es nicht wie bei der "Goldenen Adele".

Standard: Das heißt, Sie befürchten ein Gerichtsverfahren?

Blimlinger: Keine Ahnung. Aber dass die Sache gegessen ist, das kann ich mir nicht vorstellen.
(DER STANDARD, Printausgabe, 9./10.10.2010)

 

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Posting 1 bis 25 von 47
1 2
Knieriem
01
11.10.2010, 10:00
Dass die Sache gegessen ist, das kann ich mir nicht vorstellen?

Also irgendwann sollte auch Schluß sein! Für das Bild wurde damals sehr gut bezahlt. Es gibt keine Beweise für Druck. Ich bin abgesehen davon auch der Meinung, daß das Ausfuhrverbot für wichtige österreichische Kunst durchaus seine Gründe hatte. Es wurde, wenn ich recht informiert bin, schon nach dem ersten Weltkrieg beschlossen, um einen Ausverkauf österreichischer Kunst zu verhindern.

Thomas Felder1
13
9.10.2010, 17:06
wann gibt serbien

die von den Donauschwaben 1945 gestohlenen Güter zurück?

jean val jean
11
10.10.2010, 15:38

wer hat den krieg begonnen?
serbien muß sterbien...

alla riscossa
00
18.10.2010, 22:55
hast dich in den falschen krieg verirrt?

libera
00
25.10.2010, 15:52

hast schon wieder einen angezettelt?

jean val jean
10
9.10.2010, 14:12

die sache scheint zu stinken!

oblomow II
00
10.10.2010, 12:33
man wirds ....

... doch noch probieren dürfen ;-)

Emet mTsiyon
82
8.10.2010, 21:34

was ist der unterschied zwischen der nazizeit und der zeit danach? man kann den juden nicht offen ihr eigentum wegnehmen, man muß subtiler vorgehen. gemacht wird´s aber nach wie vor.

sageiner
110
9.10.2010, 12:01
ihr eigentum? das sie vorher um den höchstpreis, damals 20.000 ÖS, verkauft haben?

es gibt leute, die sind resistent gegen fakten und logische zusammenhänge, weil sie nur in schwarz-weiß-kategorien denken können. die wissen immer schon vorher, was zum schluss herauskommen soll. und haben die immergleichen phrasen parat. blöd nur, wenn das journalisten oder beiratsmitglieder sind, von denen man eine grundsätzliche unparteilichkeit erwarten dürfte.

jean val jean
30
10.10.2010, 15:39

zwangsverkauf nennt man sowas

leitfaden
00
11.10.2010, 10:09

in einem modernen rechtsstaatlichen system braucht man für seine behauptunge auch beweise.

die zulässigen beweismittel können sie zb der zivilprozessordnung entnehmen.

reine behauptungen - zb der kollusion von belvedere und bundesdenkmalamt zum nachteil der steiner-erben - ohne schlüssige beweismittel - zb eine aktennotiz des rechtsanwalts - sind rechtlich völlig unbachtlich, auch für den restitutionsbeirat.

ihre moralische empörung reicht übrigens als unanfechtbare rechtsgrundlage auch nicht aus...

Kontrahent1
13
9.10.2010, 11:48
Fragen Sie doch einmal die Familie Liechtenstein

nach ihren tausenden Kunstwerken in Tschechien. Also, nicht nur Juden. Und die haben nicht einmal die Möglichkeit einer Beschlagnahme, wie bei der 'Wally', wenn eines der Kunstwerke in Reichweite ist. Übrigens, das Ausfuhrverbot gibt es seit Maria Theresia.

jean val jean
20
10.10.2010, 15:40

mir tut der leichtenstein überhaupt nicht leid
man hätte ihn mit den habsburgern enteignen sollen

Kontrahent1
00
10.10.2010, 19:28
und wen sonst noch

und aus welchen Gründen? Ich wäre eher dafür Leute wie Ackermann, Madoff, Cheney & Co zu enteignen.

Adolf Ogi
11
9.10.2010, 04:32
Besatzungsmacht

1950 hat die Besatzungsmacht das letzte Wort gehabt, wenn die ihr die Ausfuhr erlaubt hätte, bzw. sie interveniert hätte, wär es auch gegangen. Andererseits waren die Bilder damals auch in den USA nicht so viel mehr wert. Der Preisaufschwung ist erst viel später gekommen.

Fritz Wunderlich
00
11.10.2010, 18:56

es waren vier besatzungsmächte, wenn sie schon dazu unsinn posten

jean val jean
11
10.10.2010, 15:40

na geh, adolf...
auf die amis schieben...

sageiner
214
8.10.2010, 18:43
der standard lässt also nicht locker ...

vielleicht helfen ja ein paar suggestivfragen an eine plauderwillige insiderin. ich frage mich aber auch einiges: der beirat hätte sich also wegen der "großen emotionalität der beteiligten" um sein urteil drücken sollen? wozu gibt es ihn dann? die große emotionalität hat mit den großen geldsummen zu tun, die die beteiligten andernfalls zu erwarten gehabt hätten. wie ist das - nur wenn der beirat, was er ohnehin meistens tut, im sinne der restitutionswerber entscheidet, finden sich die beteiligten und die mit ihnen sympathisierenden journalisten damit ab? die "Goldene Adele" ist ein schlechtes beispiel, denn das schiedsgericht hat damals eine politische, keine juristisch richtige entscheidung getroffen.

Lila Panther
27
9.10.2010, 09:01
Frau Blimlinger beweist wieder einmal, wie sehr sie blind immer Partei für die Rückstellung einnimmt

Manche Provenienzforscher (auch Anwälte, Journalisten, Autoren, Interessensvertreter etc), die davon leben, dass es Rückstellungsanträge gibt, sind zu Objektivität kaum mehr in der Lage und können sich mit ihren Interessen zuwiderlaufenden Entscheidungen nicht abfinden. Da hetzt man dann gleich weiter und hofft auf noch weiter reichende Gesetzesänderungen und glaubt, dass Gesetze auf Zuruf so weit gedehnt werden können, dass sie jeweils ihren Interessen entsprächen. Wir haben schon die großzügigsten Gesetze weltweit.

jean val jean
31
10.10.2010, 15:41

gehetzt hat der stürmer, oder irre ich mich?

leitfaden
00
11.10.2010, 10:10

sie irren - auch strache hetzt.

jean val jean
20
11.10.2010, 18:50

wo er das wohl her hat, der stürmer und dränger...

Jo eh...
115
8.10.2010, 20:46

Nun wenn ich das Land verlassen möchte in dem Hunderttausende Menschen meiner Religionsgemeinschaft ermordet wurden und man mir sagt dass ich mein Eigentum nicht ausführen werde können dann werd ich wohl auch einen niedrigeren Preis akzeptieren, nicht wahr... zu behaupten dass so ein Verkauf ein faires Geschäft war ist eine enorme Lüge.

Kontrahent1
15
9.10.2010, 11:52
In den 50ern

kauften Sie eine Schiele Zeichnung für ein paar hundert Schilling. Keiner wollte 'das pornografische Geschmiere' haben. Und ein Gemälde mit Ausfuhrverbot war perse schon weniger wert.

Fritz Wunderlich
20
11.10.2010, 19:02

seltsamer sprung auf 20.000 1961, von ihren angeblichen paar hundert für eine zeichnung, und für ein gemälde noch weniger

was war also der preis für schieles gemälde in den fünfzigern, wenn sie schon so falsche vergleiche ziehen?

oder lieben sie ihren unsinn?

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