Fall "Mutter mit zwei Kindern III": Rückgabe-Beirat rang sich doch zu einer Entscheidung durch
Wien - Der Kunstrückgabe-Beirat hat doch entschieden: Das
Schiele-Gemälde "Mutter mit zwei Kindern III" aus dem Belvedere wird
nicht an die Erben nach Jenny Steiner restituiert. Der Beirat gab in seiner Sitzung am Freitag keine
Rückgabe-Empfehlung an das Ministerium ab.
Zunächst hatte der Beirat angekündigt, statt einer Entscheidung
eine Darstellung des Falles mit Argumenten für und wider eine
Rückgabe an Kulturministerin Claudia Schmied zu übermitteln. Nun
hat sich das Gremium doch zu einer Entscheidung durchgerungen. Kulturministerin Schmied kündigte in einer Aussendung an, ihre Entscheidung gemäß
der Empfehlung zu treffen, sobald diese schriftlich vorliege.
Der Beirat unter dem Vorsitz von Clemens Jabloner,
Präsident des
Verwaltungsgerichtshofes, wird die schriftliche Ausfertigung seines Beschlusses, die
die Argumente ausführlich darstellt, rasch - spätestens bei seiner
nächsten Sitzung am 18. November 2010 - nachreichen.
"Angesichts der Fülle an Material haben wir uns
entschieden, den Beschluss nachzureichen", so die wissenschaftliche
Koordinatorin des Beirats, Eva Blimlinger: "Damit
das auch auf Punkt und Komma stimmt".
Mehrheitsbeschluss
Schließlich war es der Druck der Ministerin, der den Beirat
schließlich doch noch zu einer Entscheidung bewog. Weil sich nur eine
sehr schwache Mehrheit abgezeichnet hatte, war man in der vergangenen
Sitzung am 22. September zu dem Entschluss gekommen, nur einen
Bericht mit der Darstellung des Falles zu verfassen - das Ministerium
hatte mit der Forderung nach einer Empfehlung reagiert. "Also gibt es
jetzt einen Mehrheitsbeschluss", so Blimlinger, die die Abstimmung
nicht näher kommentieren wollte. Sie selbst finde es "bedauerlich,
dass die Chance nicht wahrgenommen wurde, zu sagen: Das ist ein
schwieriger Fall, es gibt divergierende Meinungen - und wir versuchen
es mit einer breiten Diskussion".
Durch den Beschluss, das Gemälde nicht zu restituieren ("und auch
in die andere Richtung"), sei das Thema ja keineswegs abgeschlossen.
Jederzeit könnten Neuerungen, entweder im Gesetzestext oder beim
Beweismaterial, den Fall wieder vor den Beirat bringen. "Die
Vorstellung, von Geschichte eine Ruhe zu haben, wenn man eine
Entscheidung übers Knie bricht" ist aus Sicht der Historikerin
jedenfalls nicht zutreffend. Schmied dankte unterdessen in ihrer
Aussendung den Mitgliedern des Beirats "für ihre wertvolle Tätigkeit
in diesem komplexen Fall".
Das 150 mal 160 Zentimeter große Bild "Mutter mit zwei Kindern
III" (1915-1917) war der jüdischen Besitzerin Jenny Steiner nach Ende
des Krieges bereits restituiert worden, kurz darauf hatte sie es
allerdings an das Belvedere verkauft. Die kritische Frage war nun, ob
dieser Verkauf nur deshalb stattfand, weil das Gemälde keine
Ausfuhrgenehmigung erhalten hätte.
Bereits im Jahr 2000 hatte es einen negativen Erstentscheid zur
neuerlichen Restitution gegeben, doch laut Novelle zum
Restitutionsgesetz aus dem Vorjahr sind nun auch Werke erfasst, für
die das jeweilige Bundesmuseum nach 1945 an die ursprünglichen
Besitzer einen Kaufpreis gezahlt hat. Voraussetzung für die
Rückstellung ist dann allerdings, dass der Verkauf in engem
Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbotsverfahren stand.
Ein solches offizielles Verfahren war nie eingeleitet worden.
Zwar gab es Korrespondenz zwischen dem Direktor des Belvedere und dem
Bundesdenkmalamt, in der ein eventuelles Ausfuhransuchen Steiners als
aussichtslos bewertet wurde; ob Jenny Steiner von dieser
Aussichtslosigkeit informiert war und deshalb kein Ansuchen stellte,
sondern das Bild an das Belvedere verkaufte, konnte jedoch nicht
erwiesen werden. (APA)