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Wien - Der Kunstrückgabe-Beirat hat doch entschieden: Das Schiele-Gemälde "Mutter mit zwei Kindern III" aus dem Belvedere wird nicht an die Erben nach Jenny Steiner restituiert. Der Beirat gab in seiner Sitzung am Freitag keine Rückgabe-Empfehlung an das Ministerium ab.
Zunächst hatte der Beirat angekündigt, statt einer Entscheidung eine Darstellung des Falles mit Argumenten für und wider eine Rückgabe an Kulturministerin Claudia Schmied zu übermitteln. Nun hat sich das Gremium doch zu einer Entscheidung durchgerungen. Kulturministerin Schmied kündigte in einer Aussendung an, ihre Entscheidung gemäß der Empfehlung zu treffen, sobald diese schriftlich vorliege.
Der Beirat unter dem Vorsitz von Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, wird die schriftliche Ausfertigung seines Beschlusses, die die Argumente ausführlich darstellt, rasch - spätestens bei seiner nächsten Sitzung am 18. November 2010 - nachreichen. "Angesichts der Fülle an Material haben wir uns entschieden, den Beschluss nachzureichen", so die wissenschaftliche Koordinatorin des Beirats, Eva Blimlinger: "Damit das auch auf Punkt und Komma stimmt".
Mehrheitsbeschluss
Schließlich war es der Druck der Ministerin, der den Beirat schließlich doch noch zu einer Entscheidung bewog. Weil sich nur eine sehr schwache Mehrheit abgezeichnet hatte, war man in der vergangenen Sitzung am 22. September zu dem Entschluss gekommen, nur einen Bericht mit der Darstellung des Falles zu verfassen - das Ministerium hatte mit der Forderung nach einer Empfehlung reagiert. "Also gibt es jetzt einen Mehrheitsbeschluss", so Blimlinger, die die Abstimmung nicht näher kommentieren wollte. Sie selbst finde es "bedauerlich, dass die Chance nicht wahrgenommen wurde, zu sagen: Das ist ein schwieriger Fall, es gibt divergierende Meinungen - und wir versuchen es mit einer breiten Diskussion".
Durch den Beschluss, das Gemälde nicht zu restituieren ("und auch in die andere Richtung"), sei das Thema ja keineswegs abgeschlossen. Jederzeit könnten Neuerungen, entweder im Gesetzestext oder beim Beweismaterial, den Fall wieder vor den Beirat bringen. "Die Vorstellung, von Geschichte eine Ruhe zu haben, wenn man eine Entscheidung übers Knie bricht" ist aus Sicht der Historikerin jedenfalls nicht zutreffend. Schmied dankte unterdessen in ihrer Aussendung den Mitgliedern des Beirats "für ihre wertvolle Tätigkeit in diesem komplexen Fall".
Das 150 mal 160 Zentimeter große Bild "Mutter mit zwei Kindern III" (1915-1917) war der jüdischen Besitzerin Jenny Steiner nach Ende des Krieges bereits restituiert worden, kurz darauf hatte sie es allerdings an das Belvedere verkauft. Die kritische Frage war nun, ob dieser Verkauf nur deshalb stattfand, weil das Gemälde keine Ausfuhrgenehmigung erhalten hätte.
Bereits im Jahr 2000 hatte es einen negativen Erstentscheid zur neuerlichen Restitution gegeben, doch laut Novelle zum Restitutionsgesetz aus dem Vorjahr sind nun auch Werke erfasst, für die das jeweilige Bundesmuseum nach 1945 an die ursprünglichen Besitzer einen Kaufpreis gezahlt hat. Voraussetzung für die Rückstellung ist dann allerdings, dass der Verkauf in engem Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbotsverfahren stand.
Ein solches offizielles Verfahren war nie eingeleitet worden. Zwar gab es Korrespondenz zwischen dem Direktor des Belvedere und dem Bundesdenkmalamt, in der ein eventuelles Ausfuhransuchen Steiners als aussichtslos bewertet wurde; ob Jenny Steiner von dieser Aussichtslosigkeit informiert war und deshalb kein Ansuchen stellte, sondern das Bild an das Belvedere verkaufte, konnte jedoch nicht erwiesen werden. (APA)
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