Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: EU-Kommission veröffentlicht letzten Entwurf

Patrick Drexler, 7. Oktober 2010, 12:49
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EU-Kommission möchte Fertigstellung "so schnell wie möglich" - Strittige Punkte teils entfernt

Die europäische Kommission veröffentlichte nun den aktuellen Text zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Der Entwurf ist das Ergebnis der insgesamt elften Verhandlungsrunde in Tokio, nun gehe es nur noch um Feinheiten - heißt es seitens der Kommission.

Fast fertig

Neben den EU-Mitgliedsstaaten nahmen an den Verhandlungen rund um das Abkommen auch Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und USA teil. Verantwortliche der teilnehmenden Länder erklärten, dass die Gespräche weitgehend abgeschlossen seien. Man werde daran arbeiten eine "kleine Anzahl an ausstehenden Problemen" zu beseitigen um den Text "so schnell wie möglich" fertigstellen zu können.

ACTA soll als Ergänzung zu Abkommen mit der UNO-Welthandelsorganisation (WTO) und weiteren internationalen Regelungen, etwa bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, dienen.

Teilweiser Kompromiss

Zum Teil wurden die Anliegen von Bürgerrechtlern und Konsumentenschützern berücksichtigt, unter anderem bei der Haftung von Providern für bestimmte Inhalte. Wie verantwortliche Politiker auch in der Vergangenheit betonten, wird ACTA dazu führen, dass Staaten "gewerbsmäßige" Urheberrechtsverletzungen unter Strafe stellen. Eine genaue Definition dafür, wann es sich um Gewerbsmäßigkeit handelt gibt es allerdings nicht - was von ACTA-Gegnern in der Vergangenheit bereits oftmals kritisiert wurde.

Auf keinen Kompromiss möchten sich die Staaten bei der Bestrafung von Kopierschutzverletzungen einlassen. Die Nutzung von Programmen, welche primär der Entfernung von Kopierschutzmechanismen dienen, soll folglich unter Strafe gestellt werden. Einzelne Staaten können dahingehend allerdings Ausnahmeregelungen treffen.

Nicht verpflichtend

Nicht alle Bestimmungen des ACTA sind für ratifizierende Staaten auch zwingend. So wird etwa die Einführung von Mechanismen empfohlen, welche die Weiterleitung persönlicher Daten - von Urheberrechtsverletzern an Rechteinhaber - beschleunigen sollen.

Ebenfalls nicht zwingend soll die "Three Strikes"-Regelung sein, wie sie in Frankreich praktiziert wird. Danach können Internetprovider den Zugang sperren, wenn ein Nutzer nach zweimaliger Warnung noch immer Copyright-Verletzungen begeht. (pd)

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Von Vielen
 
00
8.10.2010, 14:42

"Die Nutzung von Programmen, welche primär der Entfernung von Kopierschutzmechanismen dienen, soll folglich unter Strafe gestellt werden."

Wieder mal eine Definitionssache. Ist CloneDVD nun primär ein Brennprogramm oder dient es primär zum Entfernen von Schutzmechanismen. Das gleiche mit gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen. Wird eine Website mit Werbebannern gewerbsmäßig betrieben, auch wenn die Einnahmen nur 1€ pro Monat betragen?

GRohnePunkte
40
7.10.2010, 21:14
Warum nicht genau so wie in der Strassenverkehrsordnung?

Warum immer herumdoktorn? Die STVO weltweit zeigt doch genau wie es geht. Wenn jemand mit seinem KFZ beim Schnellfahren geblitzt wird, dann bekommt zuerst einmal der Halter eine Aufforderung den Lenker zu benennen (Lenkerauskunft). Kann er das und will er das, dann ist er aus dem Schneider und der Lenker bekommt die Strafe. Weigert er sich und will er oder kann er den Lenker nicht bekanntgeben, dann zahlt die Strafe der Halter des KFZ. Das wird täglich hunderttausendfach auf dieser Welt bereits gemacht. Wäre für das Internet einfach zu übernehmen und würde das Benehmen der "3 Affen" wie es derzeit am Internet üblich ist: "Ich bins nicht der hochgeladen hat, ist zwar auf meiner Website, aber wer's war, will ich auch nicht wissen" - beenden.

Markus KA
011
7.10.2010, 14:53

Verrückter Vorschlag:

Regierungen verhandeln wieder über Dinge die das Volk weiterbringen und machen keine Auftragsarbeiten für die meistbietenden mehr.

imir
01
8.10.2010, 06:07

Illusorisch. Die Regierungen sind längst eingekauft.

Pingu407
01
7.10.2010, 18:50
Spalter!

innerand
112
7.10.2010, 14:11
Die amerikanische Vorstellung von "geistigen Eigentum"

das ist genau das was die Welt braucht.

Sieht man doch wie toll das zum Beispiel mit Softwarepatenten klappt und wo das hinführt.

Mathias
 
01
7.10.2010, 13:04
komisches Abkommen

Da steht ein großer Teil der Bestimmungen als "nicht zwingend" drinnen! Wird das in Zukunft so aussehen, dass zB deutsche Bürger nach Österreich kommen, um hier ihre Downloads zu tätigen?

Was soll das alles nur bezwecken? Wenn Regeln für einige "nicht zwingend" sind, dann entsteht doch eine Mehrklassengesellschaft in Europa.

Leech
01
7.10.2010, 14:17
dann entsteht doch eine Mehrklassengesellschaft in Europa.

da ensteht garnix, die gibts doch schon längst

Mathias
 
00
11.10.2010, 15:38
danke...

so drastisch wollte ich es auch wieder nicht formulieren... die Mauer ist in Sicht, doch die Kurve könnte man noch kratzen..

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