Wels - Ein neues Gutachten nach dem Tod einer Frau, deren Leiche Anfang 2008 im Fluss Ager bei Vöcklabruck gefunden worden war, schließt eine Vergiftung nicht aus. Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Über die Todesursache der 29-Jährigen herrscht seit langem Rätselraten, derStandard.at berichtete, die oberösterreichischen Behörden waren zunächst von Selbstmord ausgegangen.
Verbotene Medikamente
Der Wiener Pharmakologe Michael Freissmuth - er lieferte der Justiz auch Expertisen im Fall des mit Strychnin vergifteten Bürgermeisters von Spitz (Bezirk Krems), Hannes Hirtzberger, - zeichnet für das Gutachten verantwortlich. Er hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft die in der Leiche festgestellten Konzentrationen eines blutzuckersenkenden Medikamentes (Wirkstoff: Glibornurid) und eines Mittels gegen Gicht (Wirkstoff: Sulfinpyrazon) analysiert. Laut OÖN habe Freissmuth festgestellt, dass die beiden Arzneien unmöglich ärztlich verordnet gewesen sein können. Die gemeinsame Einnahme der Stoffe sei therapeutisch verboten, da das Gichtmittel die Unterzuckerung noch weiter verstärken würde.
Selbstmord unwahrscheinlich
"Die Einnahme der Medikamente aus suizidaler Absicht ist auch nicht plausibel", wird Freissmuth in dem Zeitungsbericht zitiert. Die 29-Jährige hätte nicht leicht an die Wirkstoffe herankommen können. Beide Arzneimittel seien seit 2006 bzw. 2007 in Österreich nicht mehr auf dem Markt.
Tage vor ihrem Verschwinden "psychisch auffällig"
Laut Zeugenaussagen war die Frau Tage vor ihrem Verschwinden "psychisch auffällig" gewesen. Das könnte nicht durch eine geistige Erkrankung, sondern durch das blutzuckersenkende Mittel ausgelöst worden sein. "Die Unterzuckerung ist deshalb gefährlich, weil sie zu einer Bewusstseinstrübung führen kann", heißt es in der Expertise. Vorstellbar wäre demnach beispielsweise ein Szenario, wonach der Frau zunächst die Kombination von Glibornurid und Sulfinpyrazon in einer geringen Menge verabreicht worden sei, um sie durch die einsetzende Unterzuckerung so weit zu beeinträchtigen, dass sie relativ leicht in den Fluss gestoßen werden konnte.
Der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels liegt das Gutachten vor. Der Sachbearbeiter sei aber vorerst nicht dazu gekommen, sich mit dem Akt zu befassen, erklärte Behördensprecher Manfred Holzinger. Eine Stellungnahme sollte demnächst erfolgen. (APA)