HP klagt gegen Abgabe auf Festplatten

6. Oktober 2010, 10:49
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    foto: flickr.com/scoobay

    HP klagt gegen die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten.

Konzern will Ende Oktober stellvertretend für die Händler gegen die seit 1. Oktober eingeführte Urheberrechtsabgabe klagen

Die mit 1. Oktober in Österreich eingeführte Urheberrechtsgebühr auf Festplatten könnte durch einen Gerichtsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden. Computer-Hersteller HP hat angekündigt die sieben Verwertungsgesellschaften, die die Abgabe einfordern, stellvertretend für die österreichischen Computerhändler zu klagen, berichtet ORF.at.

Privatkopien

Die Verwertungsgesellschaften unter Federführung der Austro Mechana verlangen auf Festplatten, die Händler ab dem 1. Oktober eingekauft haben, die sogenannte Leerkassettenvergütung. Damit sollen Urheberrechte abgegolten werden, die durch legale, private Kopien geschützter Inhalte entstünden. Je nach Art und Speicherkapazität der Festplatte fallen zwischen 12 und 36 Euro an, die Umsatzsteuer noch nicht mit eingerechnet.

Frühere Forderungen zurückgewiesen

Diese Abgabe galt bislang nur für leere Datenträger wie CD, DVDs, USB-Sticks oder auch Speichergeräte wie MP3-Player. Die Verwertungsgesellschaften wollten die Abgabe zwar bereits zuvor auf Festplatten ausweiten. Die Forderungen waren jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits in den Jahren 2005 und 2009 zurückgewiesen worden mit der Begründung, dass Nutzer auf Festplatten nicht nur Privatkopien speichern.

Nutzungsgewohnheiten geändert

Die Verwertungsgesellschaften argumentieren nun jedoch, dass sich die Nutzungsgewohnheiten der Konsumenten geändert hätten. Festplatten würden nun aufgrund des Preisverfalls zunehmend als Speichermedien für Musik oder Filme eingesetzt. Private Nutzer hätten auf internen Festplatten durchschnittlich 2.500 Songs, auf externen Harddisks 5.500 Musiktitel gespeichert, beruft sich die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana auf ihrer Website auf aktuelle Studien.

"Überfallsartige Verteuerung"

Seitens Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Händler werden die Forderungen der Verwertungsgesellschaften scharf kritisiert. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass der Handel die Abgaben auf die Kunden überwälzen müsse und spricht von einer "überfallsartigen Verteuerung einzelner Produktgruppen", die für Konsumenten unzumutbar sei. Damian Izdebski, Gründer und Chef des Computerhändlers Ditech, greift das "veraltete System" der Verwertungsgesellschaften an. Die Wirtschaftkammer befürchten vor allem, dass Konsumenten Festplatten nun günstiger im Ausland bestellen und dem Handel dadurch Umsatzeinbußen entstünden. Seitens der Austro Mechana kann man diese Befürchtungen nicht nachvollziehen und glaubt nicht an Wettbewerbsnachteile.

Warten auf Urteil

Da die Abgabe erst auf Festplatten gilt, welche die Händler ab dem 1. Oktober eingekauft haben, können Restposten zunächst noch günstig erworben werden. Firmen und Institutionen wie Krankenhäuser können die Abgaben zurückverlangen. HP will die Klage Ende Oktober einbringen. Bis ein Urteil zu erwarten ist, müssen die Abgaben auf jeden Fall gezahlt werden. Ob inzwischen bezahlten Gebühren im Fall eines positiven Urteils zurückverlangt werden können, muss erst geprüft werden. (br/derStandard.at, 6. Oktober 2010)

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streunerx
00
22.10.2010, 08:42
so jetzt ist's endlich mal vom Tisch

lt. EuGH ist das gesetzeswidrig!!!

Zur Begründung heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil: "Artikel 5(2)(b) der Richtlinie 2001/29 muss so ausgelegt werden, dass es zwingend eine Verbindung zwischen der Anwendung der Abgabe zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs im Hinblick auf digitale Kopiergeräte und Medien sowie deren beabsichtigter Nutzung für den Zweck der Erstellung von Privatkopien gibt. Konsequenterweise ist die unterschiedslose Erhebung der Kopiergeräteabgabe besonders auf solche digitalen Kopiergeräte und Medien, die nicht an Privatanwender abgegeben werden, und daher ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind, unvereinbar mit Richtlinie 2001/29."

http://www.golem.de/1010/78807.html

K R
10
22.10.2010, 15:07
dieses urteil ist kein widerspruch zur neuen abgabe

auch dieses urteil ermöglicht ausdrücklich eine abgabe für den privaten endanwender.

das ändert an der situation gar nichts - händler werden lediglich genau protokollieren müssen, ob die platte an endverbraucher oder an unternehmen geht. das läßt sich durch einfügen der UstID recht einfach darstellen.

streunerx
00
22.10.2010, 17:15
prinzipiell schon

... aber sie müssten im einzelnen jedem Endanwender nachweisen, dass er die Medien nicht für den "normalen" Gebrauch nutzt

K R
00
23.10.2010, 13:50
nein

die gerichte werden wie bisher bereits davon ausgehen, daß der private endanwender die geräte entsprechend nutzt.

wie gesagt, außer der dokumentation ändert sich durch das urteil gar nichts.

wzknp7
00
11.10.2010, 11:05
§ 42 Abs 6 UrhG (URA Rückzahlung)

Die Verwertungsgesellschaft hat die angemessene Vergütung zurückzuzahlen

1. an denjenigen, der Trägermaterial oder ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräußerung an den Letztverbraucher in das Ausland ausführt;

2. an denjenigen, der Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt; Glaubhaftmachung genügt.

So gesehen darf ich laut Gesetz auch als privater die Vergütung zurückfordern wenn z.B. meine Schwester glaubhaft bestätigt, dass ich nur Ihre Urlaubsfotos darauf speichere.

Oder irre ich mich da?

PseudoQuasi
11
9.10.2010, 21:24
Immerhin bekämpfen große Händler wie HP und DiTech diese Gebühr!Immerhin bekämpfen große Händler wie HP und DiTech diese Gebühr!

Ich finde es trotz allem unglaublich, dass so eine Strafgebühr nur von so wenigen Händlern bekämpft wird. Schließlich leiden unter diesen höheren Preisen ja nicht nur wir Konsumenten, sondern auch diese Händler, da die Anbieter außerhalb von Österreich dadurch einen entscheidenden Marktvorteil erhalten.

K R
11
11.10.2010, 18:46

die kleinen können sich einen prozeß gegen solch eine mafiaorganisation gar nicht leisten

PseudoQuasi
00
11.10.2010, 22:01

Hartlauer, Media Markt, Saturn, Haas, Niedermeyer, etc sind kleine Händler?

Sinfioetli
00
8.10.2010, 11:48

wie ist das jetzt, wenn ich über amazon.de bestelle?

eklaTANT
10
10.10.2010, 20:19

Dann wirst auch Du ev. diesen Text bekommen:

<amazon>
Bedauerlicherweise können wir aufgrund derzeit nicht abschließend geklärter Fragen zur Urheberrechtsvergütung elektronische Artikel mit Speichermedien aus unserem Shop "Elektronik & Foto" nicht außerhalb Deutschlands ausliefern. Dies betrifft zum Beispiel folgende Produkte:

* Handys
* MP3-Player
* Festplattenrecorder
* Scanner
* Kopierer
* Faxgeräte
* Rohlinge
* Multifunktionsgeräte
</amazon>

Abhilfe schafft hier nur eine Versandadresse von Bekannten/Verwandten in Deutschland. Rechnungsadresse kann dabei weiterhin in Österreich sein.

Pakete bis 2 kg werden von DHL ab EUR 8,90 nach Österreich versandt. Eine interne Festplatte 3,5" wiegt etwa 0,6 kg.

Klappt super.

K R
00
11.10.2010, 18:44
falsch

das billigste PAKET von DHL kostet EUR 17,-- (plus 19% Mwst)

das von ihnen erwähnte PÄCKCHEN (8,60 plus 19% Mwst) ist nicht geschäftsfähig, da der verbleib nicht nachvollziehbar ist - da könnte man dem kunden die ware ja gleich schenken.

eklaTANT
00
12.10.2010, 10:43

Da haben Sie natürlich Recht, ich meinte auch ein Päckchen und nicht Paket. Das Paket (bis 5 kg) bekommen sie auch schon um EUR 16,- (inkl. MWSt.). Wenn ich mir selbst etwas schicke, dann nehme ich das Risiko gerne in Kauf, da bis heute alle "Päckchen" auch angekommen sind. Falls Sie einen Nachweis beim Päckchen benötigen kostet dieser EUR 2,- (inkl. MWSt.).

K R
00
12.10.2010, 14:32
falsch

pakete unter 10kg sind immer exklusive mwst.
und das päckchen ist nicht versichert

eklaTANT
00
12.10.2010, 19:54

Von einer Versicherung habe ich nie geredet, klar dann wird es teurer. Im übrigen steht auf meiner DHL Quittung für mein Päckchen "umsatzsteuerbefreit nach §4 UStG A". Somit ist es weder inkl. noch exkl. MWSt.

K R
00
13.10.2010, 19:28

na jetzt machen sie sich lächerlich

was heißt wohl "umsatzsteuerbefreit" ???

eklaTANT
00
14.10.2010, 19:47

Auf jeden Fall nicht exkl. MWSt.

K R
00
14.10.2010, 20:24

natürlich, genau DAS heißt das - das produkt wird mehrwertsteuerfrei verkauft

wenn aber nun ein gewerblicher etwas versendet und den versand berechnet, muß er die mwst dazurechnen und berechnen.

eklaTANT
00
14.10.2010, 22:15

Das ändert nun alles für mein Bestellverhalten

Mark Syl
00
8.10.2010, 09:09
hm

früher musste man auch für leere tapes zahlen, kostete gar nicht wenig. dagegen ist diese abgabe ein klacks. und da konnte man auch selbst was aufnehmen, es musste nicht musik sein...
eine legitimation fürs gratis downloaden ist das aber nicht, damit hats nix zu tun

SagServus
00
8.10.2010, 09:14

Du findest eine Abgabe, die ein Produkt um fast mehr als 50% verteuert einen Klacks?

bürgerlein
03
7.10.2010, 15:35
schlimme Schädigung der Volkswirtschaft

Diese Nacht und Nebel Aktion in einem kleinen Land wie Österreich durchzuziehen, kann man nur mehr als einen feindlichen Akt des Gesetzgebers gegenüber dem österreichischen Gesetznehmer bezeichnen.
Warum?
Österreich ist so klein, dass praktisch 50% in Grenznähe wohnen oder zumindest jemanden kennen der eine Festplatte problemlos im umliegenden Ausland besorgen kann. Der österreichischen Wirtschaft in einer Krisenzeit so in den Rücken zu fallen, unglaublich!? Hierzulande schon. Das dumme Volk kann jetzt aber ganz legal und ohne Grenzkontrollen zur Selbsthilfe greifen und wird das hoffentlich exzessiv tun. amen.

der Pinguin
 
00
7.10.2010, 23:56
so nacht und neblig war das noch gar nicht..

... man erinnere sich an den 24. Dezember 2005. Da wurde von der Literar-Mechana im Amtsblatt zur WienerZeitung die damalige Literaturabgabe für PCs festgelegt(ich glaub es waren 20 EUR pro Motherboard)... sonst haben sie es nirgends publiziert und ende Jänner sinds dann zu den Distris gegangen und haben gefragt wo ihr Geld denn bleibt.. DAS war erst dreist...

Arne Karlsson
03
7.10.2010, 14:46
Pauschale Abzocke der Austro Mechana für eine nicht erbrachte Leistung

Wenn das so weitergeht sieht es in ein paar Jahren so aus: Ich male heute mein Wohnzimmer neu aus und besorge mir daher beim Baumarkt Farbe und Pinsel. Selbstverständlich schädige ich damit eine Menge Leute und bezahle lt. Vorgabe der Austro Mechane folgende Gebühren:

- Taxientschädigungsabgabe da mit dem eigenen Auto gefahren
- Telekomentschädigungsabgabe da Taxi nicht angerufen
- Maler&Anstreicherentschädigungsabgabe da selbst ausgemalt
- Telekomentschädigungsabgabe da Maler nicht angerufen
- Wäschereientschädigungsabgabe da Arbeitsgewand selbst gewaschen und
- Müllentschädigungsabgabe da Pinsel ausgewaschen anstatt weggeworfen

ich freu' mich schon, denn wir alle bekommen täglich von allen Politikern eine Regierungsentschädigungsabgabe

sozusagen
02
7.10.2010, 12:39

zeichen eines untergangs:
(ohne absoluten anspruch auf chronologische korrektheit, da vieles parallel lief)

- massive verbreitung von cd-brennern
- mp3/internet boomt
- napster boomt
- kopierschutzfrotzelei bei pc-spielen, audio-cds
- einführung einer prophylaktischen(!) strafgebühr auf leere CD-rohlinge. somit provizierung der strafbaren handlung, da man quasi vorsichtshalber draufzahlt.
- rippen von filmen, dadurch natürlich erhöhter platzbedarf auf festplatten
- imageschädigende reaktionen in form von klagen dererwertungsgesellschaften bzw. urheberrechtsvertreter gegen omas sowie andere medientaugliche aktionen
- parallel antipirateriewerbung im kino, die nicht mal einen lacher wert ist
- aufpreis bei festplatten

wie lange noch so?

Walter Kaiser
00
7.10.2010, 12:11
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