Großbritannien

Haft für 19-Jährigen Passwortverweigerer

6. Oktober 2010, 10:18
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    foto: bbc

    Haft, da die Behörden das  Passwort offenbar nicht knacken konnten

50-stelliges Passwort konnte nicht geknackt werden - Behörden vermuten Besitz von Kinderpornographie

Ein 19-Jähriger Brite muss für 16 Wochen ins Gefängnis, nachdem dieser sein 50-stelliges Verschlüsselungspasswort der Polizei nicht bekanntgeben wollte - berichtet BBC.

Schutz durch Passwort

Der Teenager, Oliver Drage, wurde im Mai des vergangenen Jahres in Liverpool verhaftet, die Polizei warf ihm Kindesmissbrauch vor. Doch gelang es der Polizei bislang nicht dahingehende Beweise sicherzustellen, denn Drage schützt seinen Computer bis heute erfolgreich durch ein 50-stelliges Passwort.Die Ermittler konnten das Passwort offenbar nicht knacken.

Drage weigert sich dieses bekannt zu geben und wurde deshalb am vergangenen Montag, im Preston Crown Court, zu 16 Wochen Haft verurteilt. Das Gericht ortete einen Verstoß gegen den "Regulation of Investigatory Powers Act 2000" im Zuge des Ermittlungsverfahrens.

Gesetz

Bei dem "Powers Act 2000" handelt es sich um ein britisches Telekommunikationsüberwachungsgesetz. Es erlaubt den Behörden unter anderem, die Herausgabe elektronischer Schlüssel von Personen zu fordern und über diese - bei Weigerung - Haftstrafen zu verhängen.

Im November 2009 wurde mitunter Kritik an dem Gesetzt geübt. Wie die britische Zeitung "The Register" berichtete, wurde ein schizophrener Mann verhaftet und eingesperrt, weil dieser den Behörden sein Computerpasswort nicht nannte.

Prävention

Ein Verantwortlicher der Polizei zeigt sich mit dem Urteil zufrieden: "Drage war bis zu diesem Zeitpunkt unbescholten, weshalb die Anordnung sofortiger Sicherheitsverwahrung - durch den Richter - in diesem Fall zeigt, wie ernst das Gericht diese Art von Vergehen nimmt." Der Richter habe damit eine "klare Botschaft" an all jene gesendet, die versuchen ihre "kriminellen Online-Aktivitäten" zu verschleiern. (red)

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Posting 1 bis 25 von 1332
leaping frog
00
8.11.2010, 12:52
50 zeichen ???

wenn ich schon meine datein mit 50 !!! zeichen schützen muss, dann brauchen wir bald ein neues sicherheitskonzept.

wie soll man 50 und mehr willkürliche zeichen merken?!?!

Orku5
 
00
15.10.2010, 14:49
16 Wochen vs.

Jahre + sex offender list

So hat er es angesehen, vorallem, die 16 Wochen werden abgezogen wo er in Untersuchungshaft gesessen ist, dh. der Wackelt quasi am nächsten Tag von der Verhandlung raus.

Steganosaurus
00
12.10.2010, 15:25
Für solche Fälle ...

...hat Truecrypt das Instrument der invisible Hidden Folder implementiert, das wiederum "plausible deniability" in einem verschlüsselten PC oder Container bei erpresserischem Vorgehen ermöglicht.
Und es ist absolut erpresserisch und rechtsbrüchig und noch dazu (s.o.) sinnlos.

Sam Lightnin' Hopkins
21
10.10.2010, 20:16
Extrem Schwierig einzustufen ob das gut oder schlecht ist

Bumbu
 
02
12.10.2010, 13:18
Daran ist gar nichts „extrem schwierig”

Das ist schlicht und ergreifend eine Umkehr der Beweislast. Ich frage mich, ob der Betroffene nicht an einer geeigneten EU-Stelle gegen die britische Regierung klagen kann. Immerhin gelten in EUland so etwas wie juristische Mindeststandards.

hed
50
8.10.2010, 15:47
und eine frage noch

an die juristisch geschulten mitposter:

worin besteht der unterschied zwischen meinem haus, meiner wohnung, meinem büro, das bei vorliegen entsprechender verdachtsmomente auf richterliche anordnung durchsucht werden darf und gegen die ich kein rechtsmittel habe und der festplatte meines pcs?

hed
21
11.10.2010, 14:20
danke an diejenigen, die sich die mühe einer antwort gemacht haben

und ein "plemplem" an diejenigen, die sich bemüßigt fühlen eine frage mit einer negativen bewertung zu bedenken.

diephysikerin
00
11.10.2010, 18:00

willkommen in der seltsamen welt der derstandard-foren... :-)

diephysikerin
010
8.10.2010, 20:55

es besteht kein unterschied zwischen einem gehärteten, einbruchsgesicherten safe und verschlüsselten dateien. bei beiden darf man keinen widerstand bei einer behördlichen durchsuchung leisten. es liegt an der behörde, das behältnis zu öffnen, der beschuldigte muss nicht daran mitwirken (in österreich).

AlliGator
01

Nicht mitwirken müssen klingt logisch. Meine Aussage/Wahrheitspflicht als Beschuldigter endet ja auch dort, wo ich mich selbst belasten könnte.

Hr. Vorragend
01
8.10.2010, 16:11

Rein praktisch besteht ein Unterschied mal darin, dass man sich einer Haus-/Wohnungs-/Bürodurchsuchung nicht durch passiven Widerstand verweigern kann, weil dann halt ganz einfach die Tür aufgebrochen wird.

RS69
 
02
8.10.2010, 20:14

klar können SIe - einfach die Polizei selbst aufmachen lassen.

Der unterschied besteht in der Unterschiedlichen Lösungskompetenz der Polizei betreffend Themen, die mit Körpereinsatz bzw mit Köpfchen zu lösen sind.

Armin Beh
36
8.10.2010, 15:00
Kinderpornografie...

Ganz abgesehen davon, dass "Kinderpornographie" immer Skepsis benötigt, denn die ist a) immer schnell gepflanzt, b) ein probates Mittel um jemanden zu denunzieren c) langsam aber sicher redefiniert -- in den USA sind Fotos, die Eltern von ihren nackten Babies machen bereits "child pornography" -- und d) meistens "Eliten" darin verwickelt. (siehe z.B. Marc Dutroux und seine 27 erselbstmordeten Zeugen).
Also, "Kinderpornos" auf seinem Rechner - fragwürdig.

Mutya
02
13.10.2010, 05:58
Ich bin als Kind oft mißbraucht worden!!!!

Wenn ich daran denke, wie oft mich meine Mutter als Baby beim Wickeln und waschen an meinem Pimmel angefaßt hat, oder wie ich älter war mit meinen Eltern in die Sauna ging .... nackt selbstverständlich ..... Falls ich mal Pleite bin brauch ich sie nur verklagen ..... Praktisch findet ihr nicht?

Willow_das_Waldlicht
 
21
8.10.2010, 14:39
Brute Force?

Ein Passwort mit 50 Stellen muss sich doch knacken lassen....Es ist wie vieles nur eine Frage der Zeit. Wenn der Junge Sonderzeichen benutzt hat stehen ihm so an die 100 verschiedene Zeichen zur Verfügung...kurz nachrechen.....
das ergibt 50^100 Möglichkeiten.....
...mit einem Supercomputer der 10 Mio. Passwörter pro Sekunde durchprobiert, könnte das Passwort bereits in 3*10^92 Jahren errechnet werden - und die PC´s werden in diesem Zeitraum sicher noch schneller.......OK...in diesem Unsiversum wird sich das nicht mehr ausgehen...

Jan Sommer
00
14.11.2010, 17:55
Britische Behörden haben ein begrenztes Budget für Ermittlungen zur Verfügung

und versuchen es halt billiger hinzukriegen - ist halt ein bisserl menschrechtswidrig - aber wer soll schon klagen.
js

Corpo
00
8.10.2010, 20:07

Wurde ja bereits von mehreren Usern vorgerechnet und das, im Gegensatz zu dieser Nachricht, sogar richtig...

sadlittlepsycho
01
8.10.2010, 16:06

fast kompetent: es sind 100^50 passwörter unter diesen prämissen

diephysikerin
00
8.10.2010, 14:56

schön, endlich jemand der seine eigene frage kompetent beantwortet... :-) findet man sehr selten hier. weiter so! ;-)

General Ignorance
00
8.10.2010, 16:10
:)

fast kompetent, es sind 100^50 Möglichkeiten und 3×10^85 Jahre

dr.no3
01
8.10.2010, 11:33
etwas privat oder geheim zu halten

ist dem normalen staatsbürger also verboten

was ist wenn ich etwas vergesse
muss ich dann lebenslang in den knast

diephysikerin
00
8.10.2010, 12:45

bei gewissen sachen wird man dafür bestraft, ja. zb wenn man nicht mehr weiss, wer zu einem gewissen zeitpunkt mit dem eigenen auto gefahren ist. ein auto ist eine gefährliche sache und muss sicher verwahrt werden.

Fritz Meyer
419
7.10.2010, 19:41
Nur mal ein Hinweis...

In vielen Artikeln zu dem Thema heisst es im englischen Original "failed to deliver". Das heisst auf Deutsch nicht etwa konkret, dass er sich "geweigert" hätte, sondern eher, dass er dazu "nicht im Stande" war.

Da der Mann schon im Mai 2009 verhaftet worden ist und da mind. sechs Monate dazwischenliegen, läge der Schluss näher, dass er es vergessen hat.

Ganz davon abgesehen, dass diese britische Rechtsprechung keinem modernen demokratischen Standard standhält - inkl. dem Umstand, dass Bild UND Namen des Verurteilten aufgeführt werden, obwohl man ihm eindeutig NICHTS NACHWEISEN KONNTE.

dre
24
8.10.2010, 09:54
failed to deliver...

...wird eben doch oft verwendet für sinngemässe verweigerung - zum beispiel im sinne "ist der aufforderung nicht gefolgt". Mit "nicht im Stande sein" hat "failed to deliver" nicht viel zu tun... dass wäre dann eher "was unable to deliver".

Glasperlenjongleur
00
8.10.2010, 04:12

Nun ja...nichts konnte man ihm nicht nachweisen, denn er hat jedenfalls den Straftatbestand der Passwortverweigerung erfüllt. Aber genau das ist ja das groteske an diesem Fall...

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