Missbrauch in der Kirche

Erstmals klagt Opfer Republik

6. Oktober 2010, 08:42

Vorfälle aus den 60-er Jahren in katholischem Internat in Graz

Wien - Der Republik Österreich droht, wie DER STANDARD berichtete, erstmals eine Klage wegen sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche in einem verjährten Fall. Der Steirer habe laut Ö1-Morgenjournal auch seine Pensionierung abgewartet, um rechtliche Schritte zu setzen.

Ein heute 60-jähriger Mann soll als Zwölfjähriger von einem leitenden Geistlichen in einem von der Kirche geführten Internat in Graz missbraucht worden sein. Der Mann fordert 686.875,49 Euro für den erlittenen Schaden, der sein Leben zerstört habe, erklärte die Anwältin des Mannes, Vera Weld.

Der Kläger war durch seine Erlebnisse etwa nicht in der Lage, sein Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Forderung sei nach einem Parallelstudenten des Betroffenen berechnet, der das Studium an der Technischen Universität zur gleichen Zeit begonnen und auch abgeschlossen hatte. Allein 100.000 Euro habe der Kläger für Therapien aufbringen müssen. Er habe einen Selbstmordversuch überlebt und sei beruflich stark beeinträchtigt gewesen.

Für die Juristin existierten "Sonderprivilegien für die katholische Kirche durch das Konkordat" mit dem Vatikan. Die Klage gegen die Republik ergebe sich daraus, dass jemand haften müsse, wenn Fehler im System passieren. Der Staat habe eine Verantwortung gegenüber Jugendlichen auch in kirchlichen Einrichtungen. Aus diesem Grund soll das Opfer auch entschädigt werden, obwohl der Fall eigentlich verjährt sei. Wenn die katholische Kirche sich völlig der Kontrolle entziehen könne, dann seien die rechtlichen Hintergründe hinterfragenswürdig.

Die Republik Österreich hat drei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Eine Stellungsnahme zum Fall will man noch nicht abgeben.  (APA,red, derStandard.at)

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peter schmidt
 
02
7.10.2010, 14:51
ui das könnte ein prüfungsfall werden fürs 2. semester im studium

"FOrmulieren Sie Einwände die jeder für sich alleine reichen warum diese Klage abzuweisen ist.

Ab 3 Einwänden gibts ein genügend.

Ab 7 ein sehr gut!

biggi729
00
6.10.2010, 21:02

was da passiert (ist), ist unglaublich und die verantwortlichen gehören, wenn möglich, zur rechenschaft gezogen. aber wird das leid wirklich geringer, wenn ich mir dafür eine menge geld zahlen lasse? ich würd mir da schon einigermaßen seltsam vorkommen ... außer, es wird für therapien verwendet oder an opferschutzeinrichtungen gespendet. aber denk mir jedes mal, wenns um "schadenersatzzahlungen" von hinterbliebenen, von verbrechensopfern, usw. geht. aber wie gesagt, ist nur meine meinung.

linker Schlechtmensch
00
6.10.2010, 20:48
Kirche und Staat sind getrennt,

also wird falsch geklagt.

grauslich
12
6.10.2010, 16:39
Mir graust jetzt wirklich schön langsam...

Daher zum Drüberstreuen (Salz in die Wunden, Butter aufs Brot,...whatever): www.kirchenaustritt.at, www.atheistische-religionsgesellschaft.at und www.laizismus.at - Bitte - Danke.

konski
22
6.10.2010, 16:01
bravo

auf den punkt gebracht.
der staat hat auch verantwortung gegenüber kindern von eltern die wunderheilern nachlaufen und ihnen medizinische versorgung verweigern. genauso hat er hier verantwortung.

der stachel
01
6.10.2010, 17:32

sorry, aber den vergleich versteh ich nicht.

Quasis Herr Karl
00
6.10.2010, 15:41
Alle Achtung an die Zenzi. Net schlecht.

der stachel
02
6.10.2010, 15:24
Also wird die Republik auf alle Fälle geklagt,

entweder gibt sie der Forderung nicht nach, vom vermeintlichen Opfer und falls die Prokuratur die Forderung anerkennt, von mir!!!!!

Schnick
01
6.10.2010, 13:09
Als geplagter Steuerzahler wünsch ich mir, dass

das nicht nur das erste mal ist, sondern auch gleich das letzte mal.

Mariedl
00
6.10.2010, 12:54

über den staat würden dann missbrauchte kinder anderen missbrauchten kindern entschädigung zahlen - das törnt die katholische kirche sicher voll an

.MS.
00
6.10.2010, 12:52
Da hätte ich mir jetzt ein bisschen mehr Argumentation erwartet

So tragisch der Fall ist. Moralisch wünsche ich dem Opfer in irgendeiner Form Recht zu bekommen.
Und wenn ich mir das gelebte Konkordat vor 50 Jahren ansehe und überlege wie ausichtsreich eine Anzeige damals wohl gewesen wäre, kann mir schon Argumente zusammenreimen.
Aber so nach dem Motto: In der Pension hab ich Zeit, jetzt möcht ich, dass irgendwer für mein verpfuschtes Leben zahlt, wird sicher nichts rausschauen.

Mariedl
00
6.10.2010, 12:48

ich zahle sicher nicht auch noch für den kindesmissbrauch dieses pädophilenvereins. der mann soll seine entschädigung haben - von den tätern: der katholischen kirche !

Sun Zi
00
6.10.2010, 11:45
Der Selbsthass ist in diesem Forum gewaltig!

Wenn die Herrn und Damen mit Ihrem Geld den schei* der katholischen Kirche wegräumen wollen, dann bitte! Aber nicht mit Steuergeld für überzogene Forderungen!

Hubert Ungeist
 
22
6.10.2010, 11:43
Kann ich mir nicht vorstellen das das durchgeht..

wie soll der Staat bzw. die Republik wissen das en Missbrauch stattfindet ohne Klage des Opfers? Daher kann der Staat auch nicht eingreifen.

Ausserdem nach der Verjährung?

Der Mann tut mir leid, aber da sollte der Staat eher für alle die Therapien benötigen (warum auch immer) sowieso die Kosten übernehmen.

Oooommmmm
00
11.10.2010, 13:54
Die Therapien haben eh schon längst wir bezahlt.

Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsnettozahler.

Hubert Ungeist
 
00
11.10.2010, 17:00
Haben sie eine Ahnung was die Sozialversicherungen

anerkennen

Da sind sicher erhebliche Eigenmittel aufgewendet worden.

countdawn
01
12.10.2010, 09:03
Nur Klinikaufenthalt lief auf Krankenversicherung

Und sogar dafür gabs einen Selbstbehalt. alles andere (Jahrzehnte lange Psychoanalyse und sonstige Therapien) hatte ich (der 60-Jährige)selbst zu bezahlen. Das zahlte damals keine Versicherung und vermutlich auch heute nur in geringem Ausmaß.

natoll
212
6.10.2010, 11:30

wenn derzeit schon so alle in abstimmungslaune sind, warum keine volksabstimmung über das konkordat? dieser schmarrn ist ja untragbar.

rundblicker
12
6.10.2010, 11:30
Der Fall scheint tragisch zu sein

Trotzdem kann der Staat in der Gegenwart nicht dafür haftbar gemacht werden.

Wenn eine damalige Beschwerde von einem "Staatsorgan" vertuscht und diese Vertuschung erst jetzt beweisbar wäre, sieht das anders aus. Aber eine Forderung im Zuge einer allgemeinen Aufarbeitung dieser Probleme ist mMn rechtlich nicht haltbar.

Ich fürchte da würden sich viele anhängen (auch ich, wenn auch die Größenordnung nicht vergleichbar ist).

Wasmichstört
13
6.10.2010, 11:23
Steuergelder für Verbrechen innerhalb r.k. Institutionen?

...ich glaub ich spinn! - Das hätten sie wohl gerne... ich versteh schon den Antrieb der Anwältin: der Staat ist vielleicht leichter zu knacken.... als Steuerzahler o.r.B. sage ich: wirklich nicht!

celesto
12
6.10.2010, 11:16

wie blöd! dafür kann man den staat nun wirklich nicht verantwortlich machen! die abmachung zwischen kirche und staat geht nicht nur in eine richtung! der staat "duldet" die kirche, die kirche ist für sachen in deren besitztümern wohl selbst verantwortlich, eher ist der staat verpflichtet bei solchen sachen, den kläger zu unterstützen, vorrausgesetzt er lügt nicht....will mal hoffen, das kommt vom alten man, der was mitgemacht hat und nicht von der anwältin...trotzdem wenn ich der staat wäre, würde ich nix tun wegen zurückzahlungen.

die Großmutter
01
6.10.2010, 17:05

Die sogenannten "Schwer erziehbaren" Kinder wurden vom Staat zumeist katholischen Heimen übergeben. In diesen Fällen könnte ich mir schon eine Amtshaftung vorstellen.

Oooommmmm
00
11.10.2010, 13:54
Stimmt nicht.

die Großmutter
01
11.10.2010, 17:22

warum nicht ? der Staat müßte schon diejenigen überprüfen denen er Kinder anvertraut.

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