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Die Baubranche fürchtet sich vor billigen Arbeitskräften aus Osteuropa.

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Wien - Mit Widerstand aus den eigenen Reihen hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zu kämpfen. Der Bau-Holz-Gewerkschaft gehen die Vorbereitungen des Ministers auf die Arbeitsmarkt-Öffnung im Mai 2011 nicht weit genug. Ab dann haben Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Ländern uneingeschränkten Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt, wodurch vor allem die Baubranche mit neuer Konkurrenz rechnet.

Hundstorfer hat darauf mit einem Entwurf für ein Anti-Lohndumping-Gesetz reagiert. Die Grundidee: Die Kompetenzen der Wiener Gebietskrankenkasse würden ausgeweitet. Sie soll in Zusammenarbeit mit der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (Kiab) verstärkt prüfen, ob Mindestlohnbestimmungen eingehalten werden und die Arbeitnehmer korrekt angemeldet sind. Die drohenden Strafen sollen ausgeweitet werden - auf bis zu 50.000 Euro pro Mitarbeiter.

Praktisch werde das aber nicht funktionieren, sagen Bau-Holz-Chef Johann Holper und sein Vize Josef Muchitsch im Gespräch mit dem Standard. Sowohl GKK als auch Kiab hätten zu wenig Personal für die Prüfungen. Sie wollen daher zusätzlich die Prüfkompetenzen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ausweiten. Auch diese Prüfer sollten das Recht bekommen, Lohnunterlagen zu kontrollieren, sagt Muchitsch. Dazu brauche es eine weitere Gesetzesänderung. Allerdings: Bis jetzt stieß Hundstorfer bei der ÖVP und der Wirtschaftskammer schon mit seinen Plänen auf Widerstand.

Den heimischen Jobmarkt möchte die Gewerkschaft aber auch noch über eine andere Schiene fördern. Bund, Länder und Gemeinden sollten ihre Aufträge nur mehr an Firmen vergeben, die in den vergangenen drei Jahren keine Probleme mit der Sozialversicherung hatten. Eine Liste dieser "unbedenklichen" Firmen liegt bei den Krankenkassen auf und wird eigentlich für die Auftraggeber-Haftung in der Baubranche erstellt. Von 26.000 Anträgen wurden bisher 18.000 genehmigt.

Bevorzugung

Osteuropäische Firmen, die erst ab Mai 2011 in Österreich mitbieten dürfen, hätten somit keine Chance auf öffentliche Aufträge. Dass dieser Vorschlag möglicherweise gegen EU-Recht, nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, stört Muchitsch nicht. "Diese Gefahr besteht." Eine Verurteilung erfolge aber frühestens in drei bis vier Jahren, bis dahin habe sich der Markt ohnehin wieder eingespielt.

Da auf die Baubranche im nächsten Jahr angesichts der auslaufenden Konjunktur- und der anlaufenden Sparpakete Probleme zukämen, müsse man aber auf jeden Fall versuchen, jeden möglichen Spielraum zu nutzen, sagen Muchitsch und Holper. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 6.10.2010)