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Habsburg klagt wegen Verletzung des Menschenrechts auf Teilhabe an demokratischen Wahlen.

Foto: apa/herbert neubauer

Ulrich Habsburg-Lothringen wird eine Klage beim Menschengerichtshof gegen das Kandidaturverbot bei Präsidentschaftswahlen für „ehemals regierende Familien" einbringen. Das kündigte er im Ö1-Morgenjournal an. „Ich erwarte mir in ein bis zwei Jahren eine positive Entscheidung in meinem Sinn, nachdem die OECD und unser Bundespräsident festgestellt haben, dass dieser Passus geändert werden müsste", so Habsburg. 

Habsburgs Anwalt Rudi Vouk erklärte, dass er und sein Mandat lange zuwartet hätten, in der Erwartung, dass die Parteien den Paragrafen ändern würden. „Leider ist das bisher nicht geschehen", sagt Vouk. Die Frist für eine Klage liegt bei sechs Monaten nach dem Wahltag, deshalb sei Habsburg jetzt gezwungen gewesen, die Beschwerde wegen" Verletzung des Menschenrechts auf Teilhabe an demokratischen Wahlen" einzubringen.

Die beiden Koalitionspartner SPÖ und ÖVP haben derweil bestätigt, den Passus des Kandidaturverbots streichen zu wollen. ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer verwies auf einen dementsprechenden VP-Antrag vom Frühjahr. „Das ist ein Anachronismus, das gehört einfach gestrichen", so Molterer. Wie SPÖ-Klubobmann Josef Cap verwies er aber darauf, dass klarzustellen sei, dass durch eine Streichung des Paragrafen Restitutionsfragen nicht berührt sind. Cap befürchtet, dass die Habsburger Vermögensansprüche an ehemals enteigneten Gütern stellen könnten. Er sei aber bereit, die Problematik „in diesem Herbst" in Angriff zu nehmen, so der SPÖ-Klubobmann. (red, derStandard.at, 5.10.2010)