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Keine Garantie für die Korrektheit der Daten

Foto: REUTERS/Hyungwon Kang

Wie berichtet, ist der britischen Abmahn-Kanzlei ACS: Law brisanter Weise eine Liste mit vermeintlichen Downloadern von illegal verbreiteten pornographischen Inhalten ins Web entwischt, nachdem eine Gruppe aus dem 4Chan-Forum die Server der Anwälte angegriffen hatte. Die Daten kursieren mittlerweile in Tauschbörsen und sind damit frei verfügbar. Nun gerät die bei Konsumentenschützern umstrittene Anwaltskanzlei selbst ins Visier der Justiz und muss sich etwa Fragen gefallen lassen, weshalb die Daten nicht verschlüsselt wurden.

Druckmittel

Unangenehm dürfte für die Anwälte in diesem Zusammenhang auch sein, dass nun klar wurde, mit welchen Druckmitteln teils die Abmahngebühren eingetrieben wurden. Torrentfreak berichtet beispielsweise, dass verheiratete Männer, die Schwulen-Pornos heruntergeladen haben sollen, in Emails gefleht hätten, keine rechtlichen Schritte einzuleiten und ihre Vorliebe geheimzuhalten. Die Identitäten von 4.000 bis 8.000 Downloadern sollen durch die durchgesickerte Liste entblößt worden seien.

Könnte das erneut passieren?

Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Vorfall um einen Einzelfall handelt oder, ob weitere Personen mit "Enthüllungen" rechnen müssten. Weltweit mahnen Kanzleien im Auftrag der Pornoindustrie Filesharer ab - sei es in den USA, in Europa oder in Tokio. Justin Brookman vom Center for Democracy and Technology meint gegenüber Cnet, dass es sich hierbei um nicht weniger als eine Privacy-Zeitbombe handele. Kanzleien könnten nicht sicherstellen, dass ihre gesammelten, prekären Daten hundertprozentig geschützt seien. Das schlimme daran sei, dass auch keine Garantie für die Korrektheit der Daten vorherrsche und so auch unschuldige Personen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. (zw)

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