"Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz: "Es geht mir nicht gut" - Journalisten fordern mehr Sensibilität für Pressefreiheit
Wien - Schutz der Pressefreiheit verlangt mitunter drastische Maßnahmen: "Kameras aus", heißt es beim Österreichischen Journalistenclub (ÖJC) Montagabend. "Wir zeichnen die Diskussion nicht auf", erklärt ÖJC-Obmann Fred Turnheim. Solange Rohmaterial gegen Journalisten verwendet werden kann, bleiben die hochwertigen Digicams bei der öffentlichen Veranstaltung in der Wiener Blutgasse ausgeschaltet. Man könnte dahinter Effekthascherei vermuten: Dass am Laptop das gesprochene Wort protokolliert wird, stört offenbar weniger.
Mehr zu sagen haben die Gäste: "Strache hat es geschafft, aus mir einen Nazi zu machen", klagt "Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz. Die Staatsanwaltschaft verlangt die übrigen Bänder zu seiner Reportage über Skinheads, die sie unter "Propaganda"-Verdacht sieht. Sie prüft nach einer FP-Anzeige, wonach Moschitz die Skins zur Wiederbetätigung angestiftet habe. Der ORF gibt sie wie berichtet nicht heraus. Als Arbeitsunterlagen gehören die Bänder nicht dem ORF, sondern Moschitz selbst, lautet eine Rechtsmeinung: "Hätte ich gewusst, dass ich Miteigentümer der Bänder bin, hätte ich mich sofort verhaften lassen", sagt Moschitz. Vom ORF habe er Redeverbot. So viel kann er sagen: "Es geht mir nicht gut."
Von skurrilen Amtshandlungen berichtet News-Chefreporter Kurt Kuch. Er wurde am Donnerstag zu einer Einvernahme geladen - die doch keine war: "Ich vernehme Sie nicht als Beschuldigten", habe die Staatsanwältin "wie aufgezogen" gesagt, erzählt Kuch. Hintergrund: Der Journalist zitierte in Artikeln über Geschäfte der Hypo Alpe Adria aus Gerichtsakten. Nach deutschem Recht ist das verboten, in Österreich erlaubt. Zwei Profil -Journalisten wurden dazu ungerechtfertigt einvernommen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien bekannte ihren Irrtum bereits ein. Das Dilemma: Kuchs Vorladung war da nicht mehr rückgängig zu machen. Die Leitende Staatsanwältin Michaela Schnell sagt dazu zum Standard: "Wir wollten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir trotz Kenntnis der rechtlichen Regelungen dasselbe noch einmal machen." Schnell betont, dass es sich bei der Einvernahme um "einen Schlampigkeitsfehler mit fürchterlichen Folgen" handelte, nicht aber um einen Angriff auf die Pressefreiheit.
Geldstrafen oder Haft
Im STANDARD-Gespräch zieht Kuch andere Schlüsse: "Für die Zukunft heißt das: Ich muss mir vorher überlegen, ob mein Artikel in irgendeinem Land in Europa strafbar sein könnte." Dass es in diese Richtung gehen könnte, dokumentieren zwei weitere Klagen: Die Staatsanwaltschaft München wirft laut APA den Wirtschaftsblatt-Journalisten Günter Fritz und Kid Möchel verbotene Mitteilung aus Strafakten vor. Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr drohen. Kuch rechnet mit Bußgeld zwischen 5000 und 10.000 Euro. Der Reporter fordert mehr Sensibilität für Pressefreiheit.
Der ÖJC meldet, er habe ein "Netzwerk kritischer Journalisten" gegründet. Unter 0650/202 46 58 könnten zur "Bewusstseinsbildung" Verstöße gegen Pressefreiheit gemeldet werden. 2009 richtete der ÖJC einen Medienrat für Medienopfer ein. Angerufen wurde er bis heute nicht. (Doris Priesching/DER STANDARD; Printausgabe, 29.9.2010)