Konsequenzen aus EuGH-Entscheid: Innsbrucker Gericht spricht einen "illegalen" Automatenbetreiber frei
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Kasinolizenzen
EU-rechtswidrig vergeben worden seien, hat Konsequenzen: Ein Innsbrucker Gericht
hat jetzt einen "illegalen" Automatenbetreiber freigesprochen.
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Innsbruck/Wien - Es sei eine "irrige Rechtsauffassung", die
Glücksspielentscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Freibrief für die
Eröffnung neuer Spielhöllen zu sehen. Mit dieser Aussage reagierte
VP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka Mitte September im Gespräch mit dem
Standard auf die Ansicht von Juristen, das Glücksspielgesetz könne nach dem
Urteil der Luxemburger Höchstrichter nicht mehr exekutiert werden.
Allein, die Richter scheinen nicht viel von Lopatkas Einschätzung zu halten.
In einem ersten Urteil nach dem EuGH-Entscheid hat das Innsbrucker
Bezirksgericht am Dienstag einen Automatenbetreiber freigesprochen, wie
Richterin Georgia Stix-Jaudl auf Anfrage bestätigte. Er war wegen illegalen
Glücksspiels angeklagt worden. Die Strafandrohung lautet auf sechs Monate
Freiheitsentzug. Das Gericht habe sich unmittelbar auf das Erkenntnis der
Kollegen in Luxemburg berufen, so Stix-Jaudl zum Standard. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, der Staatsanwalt hat drei Tage Zeit für eine allfällige Berufung,
mit der aber nicht gerechnet wird.
Die Höchstrichter haben im September festgestellt, dass die Vergabe der zwölf
österreichischen Kasinolizenzen (künftig 15) intransparent, diskriminierend und
somit gemeinschaftswidrig über die Bühne gegangen sei. Anlassfall der
Entscheidung war eine 2000-Euro-Strafe gegen den deutschen Staatsbürger Ernst
Engelmann, der zwischen 2004 und 2006 in Linz und Schärding zwei
nichtangemeldete Spielkasinos betrieb. Er wurde im März 2007 vom Bezirksgericht
Linz wegen illegalen Glücksspiels verurteilt. Er ging in Berufung, das
Landesgericht legte die europarechtlich relevanten Fragen dem EuGH vor. Die
Linzer Richter müssen nun auf Basis des Luxemburger Urteils eine Entscheidung
treffen.
Chaos befürchtet
Engelmann wird übrigens ebenso wie der in Innsbruck freigesprochene
Lokalbesitzer von Patrick Ruth vertreten. Der Rechtsanwalt ist überzeugt, dass
es bis zu rechtskonformen Vergabe der Kasinolizenzen zu keiner Verurteilung in
Österreich kommen werde. Diese Ansicht vertritt auch der Chef des
Automatenverbands, Helmut Kafka. Er rechnet mit "Chaos" auf dem Glücksspielmarkt
und fordert das Finanzministerium dazu auf, die für nächstes Jahr geplante
Ausschreibung der Lizenzen zu beschleunigen. Ansonsten würden neben kleinen
Lokalbetreibern auch zusehends internationale Anbieter das rechtliche Vakuum
ausnützen und Automaten in Österreich aufstellen oder Spielbanken eröffnen,
erklärt Kafka.
Ein fahles Licht wirft die aktuelle Entwicklung auch auf die
Schwerpunktaktionen der Soko Glücksspiel, die vom Finanzministerium bei der Kiab
(Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) eingerichtet wurde. Sie hat
bereits Razzien in Oberösterreich, Salzburg und im Burgenland durchgeführt,
Geräte beschlagnahmt. Auch diese Aktionen werden infrage gestellt, da mit keinen
Verurteilungen zu rechnen ist. Im Gegenteil: Es drohen Schadenersatzklagen der
Betreiber. Polizeijuristen sollen die Kiab-Verantwortlichen bereits darauf
aufmerksam gemacht haben, doch das Finanzressort bleibe hart und drohe mit
Amtshaftungsklagen, sollte die Polizei die Razzien nicht unterstützen.
Apropos Amtshaftung: Entsprechende Klagen stehen auch der Republik ins Haus,
weil sie die Lizenzen den Casinos zugeschanzt und potenzielle Anbieter
verhindert hat. Ausbreiten könnte sich das Chaos auf die Lotterien, die den
Casinos gehören, da auch Verfahren gegen "illegale" Lotto-Anbieter laufen. Wenn
dieser Fall beim EuGH landen sollte, rechnet Kafka mit dem gleichen Ausgang wie
in der Causa Spielbanken, weil es ebenfalls keine transparente Vergabe gab. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 29.9.2010)