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2007 wurde in Deutschland noch Genmais angebaut. Im Bild ein reifer Kolben des umstrittenen genmanipulierten Mais MON 810 des US-Konzerns Monsanto auf einem Feld im brandenburgischen Badingen nördlich von Berlin.

Foto: AP/Kaestner

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Grafik: APA

Brüssel - Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hat im Vorjahr weltweit zugenommen. Nach Angaben der Agro-Biotechnologie-Agentur ISAAA (International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications) stiegen die Anbauflächen von 2008 auf 2009 auf 134 Millionen Hektar.

Verbote in der EU

In der EU ging dagegen der Anbau von 107.717 auf 94.750 Hektar zurück. Das ist nicht einmal ein Zehntelpromille der gesamten Gen-Anbaufläche weltweit.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren auch die Anbauverbote in Deutschland und Frankreich. In beiden Ländern gilt seit 2009 ein Bann für gentechnisch veränderten Mais (MON810). 2007 hatten französische Bauern noch 21.000 Hektar mit Gen-Mais ausgesät. Den stärksten Gen-Anbau im EU-Bereich gibt es in Spanien mit 76.057 Hektar, allerdings wurde auch hier gegenüber 2008 (79.269 Hektar) ein Rückgang verzeichnet.

Die Länder mit den größten Flächen für gentechnisch veränderte Pflanzen sind die USA (64 Mio. Hektar), Brasilien (21,4), Argentinien (21,3), Indien (8,4) und Kanada (8,2). Weltweit nutzen 14 Millionen Landwirte Gen-Pflanzen, überwiegend in Entwicklungsländern (13 Mio.). Im vergangenen Jahr sind gegenüber 2008 700.00 Landwirte neu hinzugekommen. Die kommerzielle Nutzung von Gen-Sorten konzentriert sich weiterhin auf Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps.

Agrarminister beraten

Die EU-Landwirtschaftsminister beraten am Montag u.a. über die Selbstbestimmung der Staaten beim Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel (GVO). Österreich ist durch Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich (ÖVP) vertreten. Der betonte, dass "Österreich mit seiner Initiative der Selbstbestimmung beim Gen-Anbau Europa verändert hat". Bei der Tagung der Agrarminister habe es große Zustimmung für die Möglichkeit gegeben, dass jedes Land national selbst über den Anbau von Gen-Pflanzen entscheiden könne. Er habe jedenfalls "viel positive Resonanz" beim Agrarministerrat von seinen Kollegen erhalten. Einige andere hätten sich lediglich skeptisch über die wirtschaftlichen Auswirkungen und WTO-Fragen geäußert. Auch bei letzterem sieht Berlakovich kein Problem. Allerdings habe die EU-Kommission zusätzlich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das im Oktober vorgestellt wird. Bei der Begründung der Ablehnung des Gen-Anbaus sollten auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte herangezogen werden, "dadurch wird es keine Schwierigkeiten bei der WTO geben".

Dass es bei der sogenannten Koexistenz-Regelung Probleme mit anderen EU-Ländern geben könnte, glaubt der Minister nicht. "Es war mir wichtig, die Gentechnik-Freiheit Österreichs abzusichern. Und wenn ich die Grenzregionen anschaue, dass die Bauern nicht draufzahlen, wenn es eine Kontamination aus Nachbarstaaten gibt". Hier müsste es im Fall des Falles auch bilaterale Gespräche geben.

Neue Leitlinien zur Koexistenz

Das GVO-Selbstbestimmungspaket sieht auch neue Empfehlungen der EU-Kommission mit Leitlinien zur Koexistenz - dem Nebeneinander von gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen auf den Feldern - vor. Dabei soll den EU-Staaten die Möglichkeit gegeben werden, noch strengere Maßnahmen ergreifen zu können. Das Ziel sei es, die biologische Landwirtschaft, die eine Nulltoleranz gegenüber GVOs hat, besser zu schützen.

Bei der Freisetzungsrichtlinie geht es eben um jenen von Österreich federführend initiierten Punkt, der den EU-Staaten das Recht gibt, den Anbau von GVO komplett oder für bestimmte Sorten zu untersagen. Neu ist, dass in der Argumentation künftig auch ethische und nicht nur wissenschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass eine Ablehnung der Bevölkerung zum Anbau von GVO für ein nationales Verbot reicht. Laut Diplomaten würde eine derartige Regelung auch vor dem EuGH halten, außerdem sei sie WTO-konform. Die noch kritisch eingestellten Staaten wollen sichergestellt wissen, dass es keine Handelshemmnisse gibt. Beschlüsse gibt es keine, es handelt sich um einen Gedankenaustausch der Minister. (APA)