Laut erst jetzt aufgetauchten Geheimdokumenten war sie während des Buback-Mordes nicht in Deutschland
Hamburg - Kurz vor Eröffnung des Prozesses gegen Verena
Becker sind nach neue Geheimdokumente aufgetaucht, die die frühere
Terroristin der deutschen RAF entlasten könnten. Ende August habe das
deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz dem Oberlandesgericht in
Stuttgart mitgeteilt, dass eine erneute Aktendurchsicht zwei weitere
als "geheime Verschlusssache" eingestufte Vermerke zutage gefördert
habe, wie das Nachrichtenmagazin "Der "Spiegel" am Samstag im Voraus
berichtet. Die Dokumente stammen vom 8. Oktober 1981 und vom 16.
November 1981 und waren bisher unbekannt. Becker soll demnach während
der ihr angelasteten Ermordung des deutschen Generalbundesanwalts
Siegfried Buback gar nicht in Deutschland gewesen sein.
In dem Vermerk vom 16. November 1981 heißt es, Becker und Brigitte
Mohnhaupt seien "im April 1977" in den Irak nach Bagdad geflogen,
"zum Zeitpunkt des Buback-Anschlags waren sie abwesend". Diese
Aussage widerspricht der Anklage der Bundesanwaltschaft, die Becker
beschuldigt, am 6. April 1977, dem Vortag des Attentats, entweder in
Karlsruhe den Tatort ausgespäht zu haben, oder zwei weitere
RAF-Mitglieder dort mit einem Auto abgeholt zu haben. Das Stuttgarter
Gericht muss nun entscheiden, welche der amtlichen Versionen der
Wahrheit entspricht.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte die jetzt aufgetauchten
Geheimvermerke dem Bericht zufolge bereits im September 2009 einsehen
können. Beckers Anwälte fordern Auskunft darüber, ob es weitere
geheime Dokumente gibt und welche davon die Bundesanwaltschaft kennt.
Der Prozess gegen Becker beginnt am 30. September vor dem
Oberlandesgericht Stuttgart. (APA/dapd)