Kärnten

Konflikt um Familienabschiebung

Elisabeth Steiner, 23. September 2010, 18:53
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    foto: corn

    Das Wiener Polizeianhaltezentrum ist letzte Station vor der Abschiebung von Asylwerbern

In Kärnten sorgt die Abschiebung einer Familie, deren Bleiberechts-Antrag noch läuft, für Kritik

Klagenfurt - Die Fremdenpolizei kam im Morgengrauen. Überfallsartig wurde Mittwochfrüh Asylwerber Seid S., mit seiner Frau und dem gemeinsamen Sohn in ihrer Klagenfurter Wohnung festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum (Paz) Klagenfurt eingeliefert.

Die dreiköpfige albanischstämmige Familie aus Mazedonien hatte kaum genügend Zeit um persönliche Gegenstände einzupacken. Alarmierte Kärntner Freunde brachten ihnen das Allernotwendigste in die Zelle nach. Noch am Abend wurde Familie S. in einen Bus verfrachtet und ins Schubhaftzentrum nach Wien gebracht. Von dort wurden sie Donnerstagfrüh per Flugzeug nach Mazedonien abgeschoben.

Familie S., deren Asylverfahren mit dem 8.3. 2008 rechtskräftig in zweiter Instanz negativ ausging, hatte am 10. März 2010 bei der Bundespolizeidirektion Klagenfurt Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen (das so genannte Bleiberecht) gestellt. Darüber war noch nicht entschieden worden. Dennoch wurden sie abgeschoben.

Fälle häufen sich

Seit der jüngsten Fremdenrechtsnovelle, die mit 1. 1. 2010 in Kraft trat, haben solche Anträge auf humanitäres Bleiberecht nämlich keine aufschiebende Wirkung mehr. Fälle wie jener der Familie S. häufen sich nicht nur in Kärnten, sondern im gesamten Bundesgebiet. Sie betreffen auch zunehmend sogenannte "Altfälle", also Asylwerber, die erst nach mehr als fünf Jahren Instanzenzug abschlägige Asylbescheide erhalten.

Anwalt: "Rechtswidrig"

Für Asylanwalt Farhad Paya ist dieses Vorgehen der Fremdenpolizei allerdings "rechtswidrig". Paya bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Paragraf 44 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, wonach bei negativem Ausgang eines Asylverfahrens die Ausweisung zwar formal korrekt ist, diese aber faktisch dennoch nicht durchgeführt werden darf - wenn die Asylwerber bereits seit 1. 5. 2004 durchgängig in Österreich ansässig sind, gegen sie kein aufrechtes Aufenthalts- oder Rückkehrverbot besteht und sie entsprechende Kriterien für ihre erfolgreiche Integration erfüllen. "Dann ist eine Abschiebung gemäß Artikel 8 der Menschrechtskonvention-EMRK nicht zulässig", argumentiert Paya.

Gut integriert

Demnach dürfte die Familie S. nicht aus Österreich, das sie nach acht Jahren Aufenthalts als ihren zentralen Lebensmittelpunkt sehen, herausgerissen werden. Herr S. hat bereits 2003 eine kurzzeitige Beschäftigungsbewilligung erhalten, seine Frau Deutsch- und Intensivkurse für Migrantinnen an der Universität Klagenfurt erfolgreich abgeschlossen. Frau S. leidet auch an psychischen Problemen, die wiederholt im Klinikum Klagenfurt behandelt wurden. Der Sohn besucht die dritte Klasse der HTL in Ferlach. Er gilt als sehr guter Schüler und steht ein Jahr vor seinem Maturaabschluss.

Für die zuständige Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau ist die erfolgte Abschiebung rechtens: "Das Asylverfahren war negativ und sie waren bereits aus der Grundversorgung entlassen worden, daher waren sie auszuweisen", sagt Heiko Sandrisser zum Standard.

"Abschiebungen durchzuführen, ohne die Entscheidung zum humanitären Bleiberecht abzuwarten, sind inhuman und eines demokratischen Staates unwürdig", ärgert sich Paya: "Die Menschen können ja nichts dafür, wenn ihre Verfahren so lange dauern."

Das eigentliche Problem jedoch sei, so Paya, dass sich die Bestimmungen des österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und die neue Fremdenrechtsnovelle sozusagen gegenseitig aufheben. Paya hat übrigens die Fremdenrechtsnovelle 2010 bereits beim Verfassungsgerichtshof im Zuge eines ähnlichen Abschiebefalles angefochten. Die Entscheidung des Höchtsgerichts steht noch aus. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD Printausgabe, 23.9.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 166
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Markus Wang
 
03
26.9.2010, 05:27
Zusammenfassung

kurze Zusammenfassung - da big Picktscha sozusagen:

Als die Wirtschaft noch brummte, der Magna noch billige Türken zum Schrauben brauchte, hamma uns die Ausländer noch erdulden und leisten können.

Mittlerweile kollabiert der Laden, der Verteilungskampf ist in vollem Gange.

Heute regen wir uns über Einzelschicksale auf, morgen werden die Rückführungszüge rollen und der Gutmensch wird vor lauter Angst in seiner Wohnung kauern und um seine letzten Vorteile zittern. Keiner wird den Schwächsten beistehen.

Schon lustig, die Geschichte, oder sollten wirs doch Gschichten nennen?

nanananananana
 
112
25.9.2010, 23:37
Wieso soll ich den Wampo wählen?

Weil er als einziger ein Doppelkinn hat?

Oder weil er nach den Wahlen wieder sämtliche Gebühren erhöhen wird?

Anton Friesl
313
25.9.2010, 09:37
Falsche Formulierung.,.

"Altfälle" sind nicht Asylwerber, die erst nach mehr als fünf Jahren abschlägige Asylbescheide erhalten haben. Vielmehr sind das Asylwerber welche schon von Anfang an und immer wieder abschlägige Asylbescheide erhalten haben.

Brixente Wirklichkeitsbild
61
26.9.2010, 15:07

stell Dir vor, die hatten eine 2. Instanz laufen
und diese 2. Instanz wurde nicht aus unlauteren Gründen und unter Gefahr von Strafe angerufen, nicht aus Jux und Tollerei wie es Dein "posting" mitteilt, nicht aus Ignoranz gegenüber dem Rechtsstaat wie es der Großteil der Unguten annehmen möchte, sondern aus legitimen Anlaß der das Gericht oder die Instanz beschäftigte. Und zwar 2 Jahre. Wäre die Sachlage so einfach gäbe es nach 2 Tagen oder Wochen nicht nur den ablehnenden Beschied, sondern auch die Rückführung.
Also mit Strache-Argumentation landest Du im Leeren.
Herr S. hatte bereits vor 7 Jahren (!) eine kurzzeitige Beschäftigung. 1. und 2. Instanz ergeben wieviel Jahre Bedenkzeit?

Der Blinde mit dem Seehund
19
24.9.2010, 22:29
Warum ist diese Familie nach der Ablehnugn nicht nach Slowenien gezogen?

Auch ein EU Staat. Die Sprache wäre einfacher erlernbar. Laut OnlineStandard ist Österreich sowieso voll nazifiziert, also was macht die Familie dann hier?

Brixente Wirklichkeitsbild
71
25.9.2010, 17:08

Geben sie ihr doch eine Chance und entnazifizieren Sie Österreich!!

hamstertier
114
24.9.2010, 18:56
an die standard-redaktion, frau Steiner.

könntet ihr da nicht ein bissl besser recherchieren, oder glaubt ihr wirklich, mit lügereien helft ihr der familie?
wie lang dauert eine HTL bis zur Matura? - googel hilft.
lernst bitte endlich aus den fehlern, die bei den Zs gemacht wurden und schreibt's doch die wahrheit! das hilft den betroffenen mehr, als schöngefärbte unwahrheiten.

Markus Wagner
92
24.9.2010, 18:26

Wenn der wirklich knapp vor der Matura stand, dann ist das inhuman hoch 10, scheißegal, ob es rechtens oder nicht ist. Außerdem wäre ja natürlich auch ein humanitäres Bleiberecht rechtens gewesen, aber davon macht man ja nicht Gebrauch. Aber nein, anstatt, dass sich unsere Politiker um solche Härtefälle kümmern, machen und verschicken sie heute lieber wieder einen HC Comic der an Dummheit kaum zu überbieten ist. Weit haben wirs gebracht hier in Österreich!

van.der.stiege
010
24.9.2010, 19:04
fuer mich ergeben sich da leider ein paar "ungereimtheiten" :-))

der artikel wurde am 23. september veröffentlicht. und ja, im september war schulbeginn. heisst wohl er geht JETZT in die 3. klasse.

und soviel ich weiss ist die htl (mit maturaabschluss) 5 jährig.... dh. er steht eigentlich noch gute 3 jahre vor seinen maturaabschluss, oder ??

Markus Wagner
42
25.9.2010, 12:16

Ja, aber wer sich mit HTLs auskennt, weiß, dass man sie de facto geschafft hat wenn man es in die dritte Klasse geschafft hat und das Modell europaweit einzigartig ist, er also in seinem Heimatland keine HTL-Matura machen kann.

Ein Schülervisum wär in dem Fall das Mindeste was angebracht wäre.

der Ringe
00
7.10.2010, 12:12

gibts in der 4. & 5. nichts mehr zu lernen, bzw. kein Benotungssystem mehr ?

Markus Wagner
00
8.10.2010, 08:29

Doch, aber da ist dann eigentlich schon jeder gscheid genug nicht mehr durchzufallen.

AllesWieImmer
61
24.9.2010, 18:06
Wahrscheinlich wurde abgeschoben

... weil die Schule gerade erst begonnen hat. Da steht dem Jugendlichen ein neu abzuschließendes Schuljahr einfach noch nicht zu.
Das ist doch Feingefühl!

e.ass
47
24.9.2010, 17:59
aus dem Schlaf herausgerissen?

wie kann man überhaupt noch gut schlafen, wenn man weiß, dass man seit zwei Jahren! mit negativ entschiedenen Asylantrag, also illegal, aufhältig ist.

e.ass
011
24.9.2010, 17:50
Frau S. leidet auch an psychischen Problemen, die wiederholt im Klinikum Klagenfurt behandelt wurden.

Nach dem jahrelangen Dilemma mit der Familie Z.
wollte man sich so etwas sicher nicht nochmal antun.

Lieserl Simpson
 
89
24.9.2010, 14:13
mir tut es unheimlich leid um den sohn.

so kurz vor der matura - das ist einfach unmenschlich.

van.der.stiege
04
24.9.2010, 19:10
sorry, aber wenn man..

... in die 3. klasse einer htl geht ist man nicht "kurz vor der matura" :-))

ist eine htl (mit matura) nicht 5 jährig ??

Gloss
110
24.9.2010, 17:43

Arigona stand bekanntlich auch nach nur zwei Jahren HBLA kurz vor der Matura. Solche aussergewöhnlichen Bildungsbiografien sind ein beliebtes Element bei der Erfindung "gut integrierter" Familien.

das jüngste Gerücht
64
24.9.2010, 14:42

Erst wird argumentiert, dass man für Ö zu wenig Bildung hat, sobald das kärntnerische Bildungsniveau überschritten ist,.....nix wie weg, denn Gscheide braucht man hier keine.

masterpiece
36
24.9.2010, 14:40

zeigen sie mir bitte wo in der un-resolution 217 a (III)(auch bekannt als allgemeine erklärung der menschenrechte der uno) steht dass es unmenschlich wäre dass der sohn seine matura in seinem heimatland macht und nicht im gastland österreich ? ich bitte um die genaue quelle!

BatoutofHell
82
24.9.2010, 17:55
un-resolutionundsoblabla

ein mensch, der charakter und anstand besitzt, braucht keine un-resolution 217 a (III)(auch bekannt als allgemeine erklärung der menschenrechte der uno)

die
un-resolution 217 a (III)(auch bekannt als allgemeine erklärung der menschenrechte der uno)
gibt´s nur, weil es menschen wie sie gibt.

masterpiece
02
25.9.2010, 11:35
*gähn*

eclecticon
31
24.9.2010, 16:03

wenns schon UN Resolutionen heranziehen, dann bitte auch den Absatz der Deklaration der Menschenrechte in der steht das jeder Mensch das Recht hat, sein Heimatland FREIWILLIG zu verlassen und/oder wieder zu betreten

masterpiece
01
25.9.2010, 11:35
und?was hat dies damit zu tun dass die familie österreich zu verlassen hat ?

die familie darf ja in mazedonien ein visum beantragen, freiwillig wieder ausreisen und freiwillig wieder zurück.

fahrenheit 451
03
24.9.2010, 20:20

tja, und mazedonien durfte die familie freiwillig verlassen als auch wieder freiwillig heimkehren.

dank eu betrittskandidat seit 2005 sogar visafrei

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