Skinhead-Affäre

"Schauplatz" für Justiz NS-"Propaganda­material"

23. September 2010, 18:09
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    foto: orf

    Hier will FP-Chef Heinz-Christian Strache "Neonazistisches" gehört haben. Weil sich auf dem Band nichts fand, sucht die Justiz Wiederbetätigung nun auf Videomaterial von Szenen Wochen zuvor.

Ein "Verbrechensprodukt" und "Propagandamaterial" nach dem Verbotsgesetz sehen Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht im Material für "Am Schauplatz" über Skinheads - Der ORF gibt die Bänder nun heraus

Wien - Infodirektor Elmar Oberhauser entschied laut ORF, dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien zu entsprechen. Die zweite Instanz entschied, dass der ORF die Bänder aushändigen muss. Anhaltspunkt sind wie berichtet angebliche Nazi-Sprüche eines der Protagonisten im Hof einer Wohnhausanlage. Die Schwester eines der Skinheads hat auf diese Szene verwiesen, geht aus dem Urteil hervor, das dem STANDARD vorliegt.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zitiert "ergänzend" und ohne Widerspruch Begründungen der Staatsanwaltschaft: Weil der gefilmte Skin mit den rechten Aussagen seine Gesinnung öffentlich dokumentieren wollte, würden die Videos für "Am Schauplatz" zu "tatbildlichem Propagandamaterial" im Sinne des Verbotsgesetzes, also "der Einziehung unterliegende Verbrechensprodukte".

Aufnahme macht Verbrecher

"Das Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz wäre bereits mit Abschluss der Bild- und Tonaufnahmen des ,Hitlergrußes' beziehungsweise einzelner Schlagworte unter Mitwirkung des Erstbeschuldigten vollendet." Dieser Erstbeschuldigte ist der ORF-Redakteur, Paragraf 3 des Verbotsgesetzes widmet sich der Wiederbetätigung, auf Absatz g stehen zehn Jahre Haft, in besonders schweren Fällen 20.

Der ORF hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über das weitere Material kein ordentliches Rechtsmittel. Er kann eine Nichtigkeitsbeschwerde anregen und das Europäische Menschenrechtsgericht anrufen."Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist und einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis darstellt. Wir werden diese mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen", sagt ORF-Sprecher Pius Strobl.

"Unverständlich und feige" nennt ORF-Redakteursratschef Fritz Wendl die Herausgabe der Bänder (mehr hier). Wie "die Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft das Redaktionsgeheimnis bekämpft, ist mit in demokratischen Gesellschaften üblichen Standards der Medienfreiheit unvereinbar".

FP-Chef Heinz-Christian Strache zeigte den ORF-Redakteur an, er habe die Skins zu "Neonazistischem" bei einer FP-Veranstaltung angestiftet. Davon war nichts auf Band. Schauplatz-Chef Christian Schüller zeigte Strache wegen Verleumdung an. Strache wird nun auch als Beschuldigter geführt. (fid, APA/DER STANDARD, Printausgabe, 24.9.2010)

Kommentar posten
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Jake Gittes
02
26.9.2010, 08:39

Da niemand so schwachsinnig sein kann, diese Doku als propagandaverdächtig wahr zu nehmen, gehe ich von politischer Einflussnahme bzw. politischen Motiven der Justiz aus.

Lord of Dawn
12
26.9.2010, 01:46
Hier wird das Recht gebeugt

Die Behauptung des LG ist in keinster Weise nachvollziehbar - meiner Menung nach geht es eher darum die Medienfreiheit zu sabotieren und die Medien gleichzuschalten.

Ich glaub ich muss nicht erwähnen in welchen Staaten dieser Welt ähnlich vorgegangen wird?!

FalscherProphet
00
25.9.2010, 16:57
Die rechtliche Einschätzung,

das Schauplatz-Material wäre "Propagandamaterial" ist für mich verdächtig.

Ein Beispiel: Wenn ich die (immer wieder vorkommenden) Hitlergrüßer auf einer FPÖ-Veranstaltung filme, so kann dies nicht als Erstellung von Propagandamaterial gewertet werden -
jedenfalls nicht, wenn ich dies zur Dokumentation des FPÖ-Umfelds mache.

"Propagandamaterial" gegen die FPÖ wäre dies natürlich SCHON.

Aber sind die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft & das OLG Wien neuerdings der verlängerte Arm der FPÖ...

herbiee
12
25.9.2010, 13:09
"Das Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz wäre bereits mit Abschluss der Bild- und Tonaufnahmen des ,Hitlergrußes'... ...vollendet."

Das würde also bedeuten, dass ich, wenn ich eine Hakenkreuzschmiererei fotografiere, um z. B. das Übermalen veranlassen zu lassen, gleich Selbstanzeige machen kann.

Ritter von Duchov
01
25.9.2010, 11:43
Idee

warum löscht der ORF die Bänder nicht versehentlich?

Nein Danke!!!
00
25.9.2010, 21:39

Weil HC Strache dann Bürgermeister wird?

kurtilein
05
25.9.2010, 15:23
Löschen

Vielleicht hat er sie bereits gelöscht, ist ja nicht so abwegig.

mao zeitung
01
25.9.2010, 17:22

davon geh ich aus!

GesichtAffe
 
01
25.9.2010, 12:06

soetwas ist eigentlich die Aufgabe der ermittelnden Behörden / Polizei.

Johann Ross
03
25.9.2010, 09:26
Kein Grundrecht...

... wird absolut gewährt. Auch nicht die Presse- und Rundfunkfreiheit. Artikel 10 der MRK, welcher die Kommunikationsfreiheit gewährt, weist auch darauf hin, dass mit der Ausübung dieses Grundrechts Pflichten und Verantwortung verbunden sind. Daher leuchtet auch ein, warum eine Einschränkung dieses Grundrechts, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und im berechtigten öffentlichen Interesse liegt, gestattet sein kann.

Nun liegt im Fall der "Schauplatz"-Dokumentation der Verdacht einer Straftat vor. Es handelt sich dabei wohl um den Verdacht auf Anstiftung zur Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Dies ist - schon der Strafdrohung nach - ein schweres Verbrechen.

hotzenplotz1001
01
25.9.2010, 13:02
HC bist du es, der hier gepostet hat?

Lord of Dawn
00
26.9.2010, 01:47

nein, einer seiner rechts-außen-Einflüsterer. Der HC hat für so ein Statement zu wenig Hirn!

drwestbahn
14
25.9.2010, 11:17
Falsch verstanden

Es geht hier gar nicht um die "Anstiftung", die Strache so gern herbeiredet (Nebenbei bemerkt: Sind jetzt alle Unschuldsvermutungen schon verbraucht oder bleibt für den Redakteur auch noch eine übrig?).

Es geht darum, dass die Aufnahme und das Senden der Jugendlichen bei einer strafbaren Handlung nach dem Verbotsgesetz jetzt so gedreht werden soll, dass diejenigen, die mit der Kamera draufgehalten haben, die Täter sind.

Denkt man das konsequent weiter, darf in Zukunft nicht mehr über Neonazis berichtet werden, da dies ja Herstellung von Propagandamaterial wäre. De facto ist das ein Maulkorberlass aus dem rechten Eck für die Medien. Die FPÖ braucht dann nur mehr die klagen, die von ihren Wahlveranstaltungen "unvorteilhaft" berichten.

Raphae1
00
26.9.2010, 17:37

Und so eine Politjustiz gibt's nur in Wiener Neustadt. Es wird Zeit, dass Frau BM B-O dort für Recht und Ordnung sorgt. Tierschuzprozess nicht vergessen!

public observer
 
01
25.9.2010, 08:21
gratwanderung von instabilen

worum geht's in dem prozess und überhaupt? - um wahrheitsfindung und recht(e). was braucht's für diese gratwanderung? - verstand & vernunft und ein bisserl freiwillige selbstbeherrschung.

also das, was narzisstisch gestörte (medien-)persönlichkeiten auf der einen und autoritäre zwangscharaktere auf der anderen seite offenbar zu wenig haben.

falls die beteiligten selbstverantwortlich (und nicht nach auftrag dritter) handeln, dann tragen sie nur die verantwortung, zu der sie aufgrund ihres anspruchsvollen berufs (reporter bzw. jurist) verpflichtet sind.

falls sie diesen berufsethos nicht haben und nur seilschaften handlangerdienste leisten, so braucht es beim ORF einen "code of conduct" bzw. disziplinarverfahren für staatsanwälte.

In Your Face - Again
01
24.9.2010, 17:11
Und immer ist der Herr Strache mit im Spiel...

... wieviele Anzeigen hat der H.C. in seiner Politiklaufbahn eigentlich schon bekommen???

Oder andersrum:

Wieviele Menschen hat er schon angeklagt?

Das würd mich jetz wirklich mal interessieren.

Bluestone
00
25.9.2010, 06:39

Jede Polizeidienststelle ist verpflichtet, eine Anzeige entgegenzunehmen-was sagt das aus?
Sie können auch jeden klagen, wenn Sie gerne Rechtsanwälten das Honorar zahlen wollen-die habens gern, wenn jemand klagt-bringt Kohle.

Übrigens...
http://derstandard.at/128519919... abgewiesen

Ist nicht die Anzahl der Verurteilungen wichtiger?

la ardilla diablo
22
24.9.2010, 16:57
mit dieser Argumentation...

des Oberlandesgerichts müsste man jede Doku über den 2. Weltkrieg wegen Wiederbetätigung beschlagnahmen und die Macher hinter Gitter bringen.

Wer hat denn denen eingeflüstert, dass die so einen Schwachsinn sagen sollen?

Bertel Mann
01
24.9.2010, 17:53
Das Traurige ist, dass man dieser Staatsanwaltschaft so etwas nicht einflüstern muss

Die machen das von ganz alleine.

Oma Babarack
05
24.9.2010, 20:41
Mehrere Staatsanwälte

in Wiener Neustadt, u.a. Mag. Handler, der seit Jahren die Ermittlungen und den sehr bedenklichen Prozess gegen die Tierschützer betreibt, wurden von dem damaligen FPÖ-Justizminister Böhmdorfer ins Amt gehievt. Auch er hat in seinen Vorhaben große Unterstützung vom OLG Wien erhalten.

nina yankow
00
24.9.2010, 17:34

...während leute, die aussagen, die einer wiederbetätigung entsprechen, ohne zusatzinformationen anbieten oder gezielt als neonazistische propaganda tätigen, unbehelligt bleiben.

die betreiber der neonazistischen homepage alpen donau info sind meines wissens trotz belegter hinweise auf ihre täterschaft noch nicht gezwungen worden, ihre materialien (PCs zB) herauszugeben - die staatsanwaltschaft verlangt also vom orf, material herauszugeben, die betreiber propagandistischer neonazi-homepages werden aber in ruhe gelassen?!

absurdistan.

Allmächtiger Satan
01
24.9.2010, 16:46

Rechts der Dreibierbesteller, links der ORF und dazwischen unsere Bananenjustiz. Mit einem Packerl Chips könnte diese Verhandlung unterhaltsamer sein, als das, was ORF und Strache je in Eigenregie produzieren könnten.

Tschurndorf
10
24.9.2010, 16:28
die staatsanwaltschaft verblödet auch zunehmend.

jetzt sind es schon "rechte" äußerungen, der agitprop hat sich auch in der staatsanwaltschaft durchgesetzt.

itavalda
00
25.9.2010, 10:42

Na die STa ist fest in CV Hand die sind die Leibstandarde der katholsichen Kirche in Ö.

niewieder nett
 
00
24.9.2010, 16:37

agitprop?
was isn das?

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