Missbrauch in der Kirche

Erste Entschädigungs-Zahlungen beschlossen

Markus Rohrhofer , 21. September 2010, 16:16
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    foto: apa/andreas pessenlehner

    Kardinal Christoph Schönborns Opferschutzanwaltschaft hat am Dienstag erste Entschädigungszahlungen für zehn Fälle beschlossen

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Zehn Fälle werden entschädigt - Summen von 5000 Euro, 15.000 Euro, 25.000 Euro und "Beträgen darüber"

Wien - Es wird für die heimische Kirche Zeit, tief in den Klingelbeutel zu greifen. Wie bereits erwartet hat die von Kardinal Christoph Schönborn einberufene Opferanwaltschaft unter der Leitung der ehemaligen steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic am Dienstag erste bindende Entschädigungszahlungen beschlossen.

Zehn Fälle seien "positiv" entschieden und würden nunmehr an die kirchliche "Stiftung Opferschutz" weitergeleitet werden. Weitere Entscheidungen würden für die nächsten Sitzungen vorbereitet, insgesamt seien bereits über 500 Meldungen eingegangen. Am Dienstag hat sich die Kommission in einem Fall auch auf eine weitere Anzeige geeinigt. Die Entschädigungszahlungen für die Opfer betreffen vier vereinbarte Kategorien. Diese seien aufgeteilt in Summen von 5000 Euro, 15.000 Euro, 25.000 Euro und "Beträgen darüber", so Klasnic. Konkrete Summen für die ersten zehn Fälle wurden aber nicht genannt.

Sanktus vom Finanzbischof

Zufrieden mit der Entscheidung der Klasnic-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion der St. Pöltner Bischof Klaus Küng, der in seiner Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission der Bischofskonferenz dem fünfköpfigen Kuratorium der Opferschutz-Stiftung angehört. "Die Opferschutzkommission bietet rasch und angemessen echte Hilfe im Interesse der Opfer. Und die Kirche will Gerechtigkeit für die Opfer", erklärt der Finanzbischof.

Die Worte voll des Lobes für die Arbeit der Opferanwaltschaft verwundern allerdings ein wenig, hatte Küng doch noch im August in einem Standard-Interview vor dem "Missbrauch mit dem Missbrauch" gewarnt und der Klasnic-Komission mit den Worten "es braucht nicht für jede Sache fünf Kommissionen" eine klare Absage erteilt. Und rund um die Entschädigungszahlungen mahnte der St. Pöltner Oberhirte vor gut zwei Monaten noch zur Vorsicht: "Wir müssen aufpassen und dürfen nicht so großzügig die Hände aufmachen und sagen, wir zahlen alles".

Am Dienstag äußerte sich Küng auch direkt zu den drohenden Klagen der Opfer gegen die römisch-katholische Kirche: "Es steht natürlich jedem frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Allerdings muss man bedenken, dass gerichtliche Prozesse viel aufwendiger sind. Sie erfordern langwierige und für die Opfer belastende Einvernahmen. Außerdem kommen dort selbstverständlich die vom Gesetz vorgesehen Richtsätze und Verjährungsfristen zur Anwendung".

Deutscher Jesuiten-Ärger

In Deutschland gibt man sich in Zusammenhang mit möglichen Entschädigungszahlungen noch deutlich zurückhaltender. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will vorerst keine Summen nennen. "Wir wollen nicht über konkrete Zahlen sprechen", merkte der Vorsitzende Robert Zollitsch bereits am Montag bei der Eröffnung der Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda an. Verärgert reagierte Zollitsch auf das Vorpreschen der Jesuiten, die Geld in Aussicht gestellt hatten. Dabei war von möglichen Entschädigungen in vierstelliger Euro-Höhe die Rede. Summen um die 80.000 Euro pro Fall, wie von Opfern gefordert, seien für ihn nicht vorstellbar, stellte Zollitsch klar.

Bei dem traditionellen Treffen wollen die 67 deutschen Bischöfe und Weihbischöfe vor allem darüber beraten, wie sexuellem Missbrauch in Zukunft wirksamer vorgebeugt werden kann. Ein Entwurf sei vorbereitet, nun wolle man sich auf eine Rahmenordnung verständigen, sagte Zollitsch. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe 22.9.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 36
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Pia Survivor
 
00
23.10.2010, 13:03
Lächerliche würdelose Summe

Die Opfer sollten würdevoll entschädigt werden. Wenn man nach rechnet, welche Kosten für Therapie, durch Krankheit und die anderen Folgen von Seelenmord beim Opfer enstehen, ist keine Summe hoch genug um die Verletzungen zu entschädigen. Rechnet man aber die finaziellen Einbußen eines zersörten Lebens zusammen, so kommt man schnell bei 500.000,-€ und mehr an.
Der Artikel lies sich für mich in einer unsichtbaren Subline so " SCHWEIGEALMOSEN FÜR GESCHÄNDETE UND GEZEICHNETE" .

Opfer wehrt euch * SAGT ES LAUT*

Pia Survivor

http://www.youtube.com/watch?v=k... re=related

Dr. Seltsam
 
12
27.9.2010, 14:05
"25.000 bei jahrelangem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und seelischen Schmerzen."

Kann das wahr sein, dass ein gebrochener Mensch nur 25.000€ wert ist?
Für solche Taten geht man normalerweise 10 Jahre und mehr ins Gefängnis! Die Kirche will sich da mit 25.000€ freikaufen?

Das ist erbärmlich von der Kirche und noch viel erbärmlicher von unserem Justizsystem, das die Kirche überhaupt an so lächerliche Entschädigungssummen denken lässt!

Da kommt es ja sogar teurer über mehrere Jahre ins Puff zu gehen!

Pia Survivor
 
00
23.10.2010, 13:05
Nein das ist nicht war die Summe ist würdelos...

http://www.youtube.com/watch?v=19RfSd6TEm0

DD1981
11
27.9.2010, 13:23

Na ich hoff da haftet jeder von den "Geistlichen" mit seinem Privatvermögen. Das ganze mit Kirchensteuergelder zu bezahlen wäre ja ...find jetzt nicht mal Worte.

Soll der, der das Verbrechen begangen hat dafür zahlen. Hat er kein Geld muss er ins Gefängnis. Ganz einfach.

LGM
11
27.9.2010, 18:18

wenn ich aushelfen darf, das richtige Wort ist "angemessen". Schließlich war der kirchliche Apparat ja auch am Vertuschen beteiligt und soll daher ruhig auch bei den Entschädigungen mitzahlen.

Prof. Alois
 
01
30.9.2010, 20:24
Stimmt so nicht

Eine Anzeigepflicht gibt es da nicht. Wäre das nicht so, dann würde man Opfer outen. Die Vertuschungsgeschichte ist also rechtlich gesehen ein Märchen.
Moralisch gesehen nicht. Deshalb reagiert moralisch gesehen die Kirche gerade ganz richtig.

LGM
11
30.9.2010, 22:18

Beim Vertuschen geht es ja auch nicht um eine Anzeigepflicht, sondern um die Beihilfe die dadurch geleistet wurde, dass, wie z.B. in Irland dokumentiert, Kinderschänder einfach versetzt wurden und dann weitermachten.
Ja, es gibt keine Anzeigepflicht für bereits begangene Straftaten, aber wer weitere Taten ermöglicht, macht sich mitschuldig!

Prof. Alois
 
00
8.10.2010, 21:04
Und was stellen Sie sich dann vor?

Anzeigepflicht gibt es k eine, weil man damit Opfer outet. Einen Angestellten auf den Nordpol verbannen geht aber auch nicht, ohne öffentlich nachvollziehbaren Vorwurf. Die Kirche kann ja auch nicht Leute entlassen ohne Grund.

Pia Survivor
 
10
23.10.2010, 13:06
LGM
00
9.10.2010, 17:35

Ohne Grund kann sie natürlich keine Leute entlassen. Aber mit Grund könnte sie das sehr wohl. Genauso wie sie auch anzeigen *kann*, auch wenn sie es nicht muss. Fahlässig, und wohl auch eine Mitschuld begründend, wäre es aber dem Täter weiterhin den Umgang mit Kindern zu ermöglichen.

Prof. Alois
 
00
9.10.2010, 18:24
Genau das ist das Dilemma

Priester kann man nicht hunderprozentig von Kindern fernhalten, wenn sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Ohne benannten Grund kann man ihnen aber nicht das Recht absprechen ihre Tätigkeit auszuüben.

coccyx
 
00
23.9.2010, 12:28
"15.000 Euro

Für (...) wenige schwerwiegende Übergriffe mit Gewalt (z.B. Vergewaltigung)"

was ist an Vergewaltigung Minderjähriger "wenig schwerwiegend"???????

da kommt mir nicht nur das Frühstück hoch

pamela007
10
24.9.2010, 12:34

das sind Formulierungen aus Gesetzestexten

coccyx
 
00
24.9.2010, 13:21

oag. da sieht man einmal wie die so drauf sind

di`Luca
00
22.9.2010, 13:50
mafia par excellence

und wer zahlts wirklich?

mit geldern die über H1tlers "erbe" vom gläubigen volk eingehoben wurde

ich bin draussen von dem verein und werds bleiben, bis in aller ewigkeit.

Frotzel
11
22.9.2010, 13:27
Meint der Küng vor oder nach der Verjährung?

Heuchlerisch, oder?

Warum lassen die das Braunbohren bei Abhängigen nicht einfach und salben sich gegenseitig?

pamela007
11
22.9.2010, 13:20
Ab wann hilft Geld?

Kann hier jemand erklären, ab wie viel Geld die Entschädigung "angemessen" wäre? Meiner Meinung nach, kann sie es nie sein. Daher sind die Beträge hier eher symbolisch zu sehen. Rechtlich haben die Betroffenen wegen Verjährung keinen Anspruch mehr - wir sind nicht in Amerika... Einzig hilfreich kann vielleicht Therapie sein - die wird, wie ich lese, ja auch bezahlt, oder?

Pia Survivor
 
00
23.10.2010, 13:08
Kann man das würdevoll entschädigen?

http://www.youtube.com/watch?v=19RfSd6TEm0

Wieviel Demokratie ist es bitte?
27
22.9.2010, 06:29
Mit Terroristen die sich global

millionenfach an Kindern vergreifen, verhandelt man nicht und man pflegt auch kein Konkordat mit ihnen.

Pia Survivor
 
00
25.10.2010, 07:26
Terroristen

Angemessenes Verhalten gegen Terroristen
und Kinderschäder= Lebenslänglich und moralische Hinrichtung siehe Amerika.

Clarissa Goldsmithprawndown
00
22.9.2010, 11:16
Dieser Satz drückt jetzt

aber aus, wie's sein soll, und nicht, wie's ist, oder? :)

Bitte Bitte
01
22.9.2010, 03:02
Erste Entschädigungszahlungen beschlossen.

Klasnic ist ihr Geld voll wert:

Endlich werden die Lausebengel mit ihrer schädlichen Wirkung auf geweihte Gottesmänner zur Kassa gebeten.

5000.-- / 15.000.-- / 25.0000.-- / und darüber in 10 Fällen.

Nach wieviel Monaten harter Arbeit? Ob da schon der break even der Aufwandsentschädigung erreicht ist?

Aber mit 500 weiteren Meldungen ist auch der Finanzbischof zuversichtlich.

Preger
13
21.9.2010, 22:34
JEDEN

Wuerdentraeger in dem Verein soll auf der Stelle der Schlag treffen, wenn er luegt.

Im uebrigen:
http://www.kirchenaustritt.at/

Bitte!

Preger, Teilzeitkuenstler/In

Pia Survivor
 
00
25.10.2010, 07:26
Gute Idee

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