75-jähriger Ex-Bawag-Chef muss im Gefängnis bleiben
Wien - Der Antrag auf eine Fußfessel für den ehemaligen Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner wurde heute von Haftrichter Christian Böhm abgelehnt. Elsner muss damit seine Haft weiter in der Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt absitzen. Dies erfuhr derStandard.at im Wiener Landesgericht.
Fluchtgefahr
Der Haftrichter sieht beim 75-jährigen, schwer herzkranken Elsner weiterhin Fluchtgefahr gegeben. "Der Zweck der Anhaltung kann durch eine Fußfessel nicht gewährleistet sein", zitierte Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts, unmittelbar nach der Haftverhandlung die Begründung des Haftrichters.
Die Entscheidung kommt etwas überraschend. Beobachter gingen davon aus, dass die gerichtliche Bewilligung der Fußfessel nur mehr Formsache sei, nachdem selbst die Staatsanwaltschaft Wien keine Einwände gegen einen entsprechenden Antrag von Elsners Rechtsvertretern vorgebracht hatte. "Helmut Elsner erfüllt sämtliche Voraussetzungen, die für die Fußfessel gesetzlich vorgesehen sind", sagte dazu Maria-Luise Nittel, die Leiterin der Anklagebehörde, vor wenigen Tagen. Die für Elsner vorgesehene Fußfessel lag am Dienstag schon im Landesgericht bereit.
Allerdings sahen Justizexperten mit der gestern, Montag, entschiedenen Ablehnung einer Fußfessel für den ehemaligen AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach auch für Elsner die Chancen schwinden, dass er von der Justizanstalt in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln könnte. Die Ablehung der Fußfessel bei Auer-Welsbach wurde mit Tatbegehungsgefahr begründet.
"Wir werden weiterkämpfen"
Der Chefarzt der Justizanstalt Josefstadt, Primarius Klaus Kaiser-Mühlecker, hatte zuvor bescheinigt, dass Elsner "nicht fähig ist, alleine zu flüchten", berichteten Elsners Anwälte. Richter Böhm soll das aber nicht groß gekümmert haben. "Er findet sicher einen Dritten, der sich straffällig macht und ihm bei der Flucht helfen könnte", soll der Haftrichter seine Entscheidung begründet haben.
Eine weitere Begründung der Entscheidung: Jeder kranken Staatsbürger habe das Recht, das Haus zu verlassen, um zum Arzt gehen zu können. Dies könne mit der Fußfessel aber nicht gewährleistet werden. Elsners Anwälte wiesen darauf hin, dass man im Vorfeld "alle Auflagen erfüllt" habe, eine stationäre Ärztin, die in die Wohnung
kommen und Elsner betreuen könne, sei ebenfalls organisiert worden. Der Richter habe dies aber "nicht zur Kenntnis genommen". Elsners Anwälte, Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens, kündigten eine Beschwerde an.
Helmut Elsners Ehefrau Ruth, die sich vor der Verhandlung vorsichtig optimistisch gab, zeigte sich danach sichtlich geschockt. Sie sprach von "Justizdiktatur" und einem "Missbrauch durch die Justiz".
Ihr Mann sei allerdings "von Anfang an skeptisch" gewesen, was den Antrag auf eine Fußfessel betraf. Seine Reaktion auf die Ablehnung beschrieb sie am Dienstag so: "Er war von Anfang an skeptisch. Ich habe versucht, ihn psychisch zu stabilisieren." Und jetzt, nach dem negativen Entscheid? Elsner: "Er ist ein Kämpfer. Wir werden weiterkämpfen." Ein "schwarzes Kapitel in der Justizgeschichte" sei weiters, dass Wolfgang Flöttl auf freiem Fuß sei und nur ihr Mann - Elsner - , der als einziger um Aufklärung bemüht gewesen sei, einsitzen müsse. Daher habe Elsner selbst eine Klage gegen Flöttl wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung in den USA eingebracht. "Flöttl hat das Geld nicht verspekuliert, sondern sich zugeeignet", vermuten die Anwälte.
Haft seit Februar 2007
Elsner wurde nach seiner Flucht nach Frankreich am 13. Februar 2007 nach Österreich ausgeliefert, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Im Bawag-Hauptverfahren war er am 4. Juli 2008 nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden. Das Urteil in erster Instanz wurde von einem Schöffensenat (zwei Berufsrichterinnen, zwei Schöffinnen) unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner gesprochen. Elsner legte Berufung ein, derzeit wartet er in dieser Causa auf die Verhandlung in zweiter Instanz.
Elsner sitzt als einziger der neun (erstinstanzlich verurteilten) Bawag-Angeklagten hinter Gittern. Zahllose Enthaftungsanträge wurde bisher stets mit Fluchtgefahr begründet. Eine ebenfalls von Bandion-Ortner ausgesprochene Haftstrafe für Elsner im Bawag-Nebenschauplatz (Causa Gerharter, Stichwort "Plastiksackerl-Kredit") in Höhe von zweieinhalb Jahren wurde bereits rechtskräftig. Da Elsner schon über zweieinhalb Jahre in U-Haft sitzt, wäre diese Haftstrafe damit getilgt. Sollten die neuneinhalb Jahre Haft aus dem Hauptverfahren bestätigt werden, würden die zweieinhalb Jahre aus der Causa Gerharter nicht mehr dazugerechnet werden. (Sigrid Schamall, Martin Putschögl, derStandard.at, 21.9.2010)