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Wir kennen die Situation: Irgendwann einmal möchte man ein Lokal, in dem man einen netten oder auch nicht netten Mittag/Abend/Zeit verbracht hat, auch wieder verlassen, etwa, weil man noch arbeiten muss, schlafen gehen will, den Hund füttern muss, von einem lieben Menschen sehr dringend erwartet wird, aufs Klo muss, im Lokal aber nicht will, noch wo anders ein Getränk zu sich nehmen möchte, einen dringenden Arzttermin hat ... was auch immer. Man sucht also den Blickkontakt mit einem Mitglied des Servicepersonals, um diesem zu verdeutlichen, dass man gerne die Rechnung begleichen würde, um sodann schleunigst Leine zu ziehen.

Okay, jetzt vertraten zwar einige Poster die Meinung, dass es sich beim Festwachsen in ein und dem selben Beisl um heimisches Kulturgut handle, und dass nicht widerwärtiger und großkapitalistischer sei, als nach vollzogenem Konsum die Rechnung auf den Tisch gelegt zu bekommen. Nur: Ich finde das Gegenteil weitaus schlimmer, wenn ich da dann nämlich sitze, winke, rufe, mit zusammengeknüllten Papierln werfend versuche auf mich aufmerksam zu machen, durch lautstarkes Sesselrücken und demonstratives Mantel-Anziehen (entfällt in der momentanen Jahreszeit) meinen geplanten Aufbruch optisch wie auch akkustisch untermale, und beim Personal dennoch mit schlichter Ignoranz belohnt werde.

In diesem Klima der Verzweiflung entstand wohl irgendwann einmal die Legende, dass es ein unausgesprochenes Gesetz sei, dass, wenn man drei mal "Zahlen!" rufe und kein Gehör findet, man das Etablissement ohne dieses tatsächlich zu tun, verlassen dürfe. Ein kurzer Rundruf bestätigte leider die Vermutung, dass dieses nicht nur eine gern erzählte Legende ist, sondern dass der/die so agierende außerdem mit einem Verfahren wegen Zech-Prellerei zu rechnen habe. Was natürlich schon auch irgendwie klar ist, da das ungeschriebene Gesetz zum Beispiel ja nicht erklärt, wie laut man dem Zahlwunsch Ausdruck zu verleihen hat, oder wie kurz der Abstand zwischen den drei Versuchen sein darf/muss. Gerichtsverfahren, das einen diesbezüglichen Präzendenzfall geliefert hätte, ist – zumindest außerhalb des "heiteren Bezirksgerichtes" und seit der Zeit, in der Bäcker für zu kleine Semmeln in die Donau getunkt wurden – jedenfalls keines bekannt.