Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Agnes Husslein: "Die Sachlage ist eindeutig."
Ich bekenne mich zu Restitutionsmaßnahmen für unrechtmäßig erworbene, abgepresste oder unter Wert angekaufte Kunstgegenstände. Das Belvedere hat bereits unter meinem Vorgänger große Anstrengungen unternommen, Unrecht, das während der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten begangen wurde, zu kompensieren. Ich selbst habe gleich zu Beginn meiner Direktorentätigkeit durch die Erweiterung des Teams für Provenienzforschung entsprechende Maßnahmen getroffen. Ein nicht rechtmäßig erworbenes Kunstobjekt nicht zu restituieren stellt zweifelsohne ein Unrecht gegenüber den Erben des ursprünglichen Eigentümers dar. In diesem Punkt stimme ich mit Thomas Trenkler und seinem STANDARD-Artikel vom 15. 9. inhaltlich voll überein.
Wenn aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Restitution nicht gegeben sind und Kunstgegenstände dennoch zurückgegeben werden sollen - gleichsam als Ausdruck eines kollektiven schlechten Gewissens gegenüber den im Nationalsozialismus Verfolgten -, so wäre das ebenfalls Unrecht. Schließlich haben fast alle aktuellen Eigentümer solcher Kunstwerke diese korrekt erworben und würden jetzt - ohne dementsprechende Rechtfertigung - schlicht enteignet werden. Daher ist jeder Antrag auf Restitution gewissenhaft zu überprüfen, vor allem wenn es sich um ein wertvolles Kunstwerk im Besitz der Allgemeinheit handelt. Genau das ist bei dem Bild Mutter mit zwei Kindern III von Egon Schiele der Fall. Eine nicht durch das Gesetz gedeckte Rückgabe dieses Bildes wäre ein Verrat an den Interessen der Republik.
Der Beitrag Trenklers lässt keinen Zweifel offen: Der Autor ist bestrebt, die öffentliche Meinung in Richtung Restitution zu beeinflussen. Das kommt durch den Titel, die Auswahl der von ihm wiedergegebenen Informationen und die Diktion klar zum Ausdruck. Er hält sich aber nicht an die Wahrheit. Trenkler präsentiert als von ihm gelüftetes Geheimnis, dass das Bundesdenkmalamt sich beim Belvedere erkundigt hat, ob "im Falle eines Ausfuhransuchens der Frau Jenny Steiner" eine Genehmigung zu erteilen sei. Weder das noch die Information, dass Direktor Karl Garzarolli telefonisch erklärte, die Ausfuhr für das genannte Bild sei nicht zu erteilen und er wolle das Bild wegen seiner Bedeutung käuflich erwerben, ist, wie von Trenkler behauptet, von mir je in Abrede gestellt worden, im Gegenteil, diese Information kommt sogar aus unseren - öffentlich einsehbaren - Akten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber - was Trenkler verschweigt, um die Zielrichtung seines Artikels verfolgen zu können -, dass es bei einer internen Aktennotiz geblieben ist, die weder dem Rechtsvertreter noch dem seinerzeitigen Eigentümer bekannt war und daher keinen Einfluss auf die Verkaufsverhandlungen hatte. Abgesehen davon stellt die Äußerung eines Museumsdirektors in einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich nicht mehr als eine Meinung dar.
Daher ist die Sachlage klar: Der Kaufpreis war bewiesenermaßen angemessen - zusätzlich ist anzumerken, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs 1951 Egon Schiele in Wien weltweit den höchsten Marktwert hatte -, und die Familie war einverstanden. Auch hatte Jenny Steiner das Bild bereits vor dem Verkauf ihrer in Wien lebenden Tochter Anna Weinberg geschenkt. Dies erklärt, warum nie ein Antrag auf Ausfuhr gestellt worden ist. Also fehlt jede Begründung für eine Einstufung des damaligen Verkaufs als unter Druck zustande gekommen oder als aus anderen Gründen inkorrekt. Auch rein formal bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe nicht: Denn das Gesetz sieht als Voraussetzung für eine Restitution ein Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz vor, das es, wie gesagt, nie gegeben hat.
Daher bin ich davon überzeugt, dass die Rückgabe des zur Diskussion stehenden Bildes ein Unrecht an den Eigentümern, den Österreicherinnen und Österreichern, darstellen würde. Ich sehe es als Direktorin des Belvedere als meine Aufgabe an, für legitim erworbene Kunstwerke dieses Museums mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu kämpfen. (Agnes Husslein-Arco/DER STANDARD - Printausgabe, 21. September 2010)
AGNES HUSSLEIN-ARCO ist Direktorin des Belvedere.
Nachlese
Schiele-Gemälde: "Gegenmaßnahmen gegen die event. Ausfuhr"
Warum die geplante Einbindung der Wiener Radwege ins Farbdesign der Vassilakou-Fraktion mit umweltfreundlicher Stadtpolitik ebenso wenig zu tun hat wie das Parkpickerl mit Effizienz und Gerechtigkeit
Aus einer Stellungnahme aus dem ÖH-Vorstand, die das OGH-Urteil prinzipiell ähnlich bewertet, die Kritik aber nicht nur an den Wissenschaftsminister adressiert
Eine Femen-Aktivistin hat dieser Tage vor dem neu eröffneten "Barbie-Dreamhouse" in Berlin eine Barbiepuppe verbrannt: Faszinierend, dass die Revolte gegen das Rollenbild, das die Puppen vermitteln, nun von den leibhaftigen Barbies selbst kommt ...
Das in den USA angeblich erstmals geglückte und medial vielbejubelte Experiment, menschliche Stammzellen durch Klonen zu erzeugen, ist nicht nur ethisch bedenklich, sondern auch medizinisch überflüssig
Warum der Streit um Sinn oder Unsinn der Sparpolitik irrelevant ist, solange man die Differenz zwischen Auslands- und Inlandsverschuldung ausblendet
Plädoyer fürs Forschungsklonen - und mehr Besonnenheit
Zur Erinnerung an die Rolle des PEN-Clubs im NS-Regime - und daran, dass dieses dunkle Kapitel in den eigenen Reihen immer noch nicht aufgearbeitet ist
Die erfolgreiche Schadenersatzklage eines Studenten hat den Wissenschaftsminister umgehend zur Absichtserklärung veranlasst, universitäre Zugangsbeschränkungen künftig auf alle Fächer auszudehnen. Hat Töchterle das OGH-Urteil nicht gelesen?
Salzburg vor der Wahl: Wie geht's uns nach vier Jahren rot-schwarzer Regierungspolitik? Checkliste für Stimmbürger, die auch andere Sorgen haben als die Umtriebigkeit ihres ehemaligen Finanzlandesreferenten
Grazer Grünen-Chefin: Regierungsbeteiligung birgt mehr Chancen als Risiken
Eine Erwiderung auf die Vorbehalte des Bundespräsidenten gegen einen Ausbau der direkten Demokratie
Meissner-Blau warnt vor Regierungsbeteiligung in Salzburg
Großkonzerne wie Coca-Cola und Crédit Suisse starten eigene Internetmagazine, die mit journalistischen Inhalten aufwarten - Doch mit den aufwändig gestalteten Informationsdiensten sind auch kommerzielle Interessen verbunden
Das grüne Streben nach einer Frauenquote bei Straßennamen am Beispiel Berlin: Aus einem wütenden Kommentar des Historikers Götz Aly in der "Berliner Zeitung"
Warum die Naturschutzkampagnen gegen die Chemie auf dem Acker die Bienen nicht retten werden: Ein Imker sieht Ursachen primär in Versäumnissen der eigenen Zunft
Die jüngste Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Rings macht deutlich, wie absurd viele Straßennamen in Österreich sind. Der kommende Bericht der Stadt Wien zum Thema sollte Anlass für eine völlige Neukonzeption der traditionellen Praxis sein.
Die angekündigten Neuerungen im Staatsbürgerschaftstest erweisen sich als schlichte Korrektur alter Fehler - eine Erweiterung des Prüfungsstoffes ohne großartige Neuausrichtung
Soll man wirklich "Nietenhosen" statt Jeans sagen? Anmerkungen zur Anglizismenangst
Kleiner Einwurf zur Umtriebigkeit der Fremdwort-Jäger
Die Länder Afrikas benötigen Hilfe. Die Grundlagen, auf denen über die passende Unterstützung entschieden wird, sind womöglich fragwürdig. Ein Plädoyer für nachhaltig wirkende Programme
Kommt das Leopold-Museum seinen moralischen Verpflichtungen gegenüber den Erben tatsächlich nach?
Selbsterforschung eines angeblichen Rassismus-Sympathisanten
Was darf man, was geht gerade noch und wo fängt Pfui an? Vom "Neger" bis zum "Po-Grapschen", vom "bedenklichen" Kinderbuch bis zum "bösen" Kochrezept: Wie sinnvoll ist es, alles zu verbieten, was sich eigentlich von selbst verbietet?
Reizwort "Rassismus": Der Fall Ceipek als Prüfstein für den Zustand der heimischen Diskussionskultur
Hier gibt Fr. husslein vor, die große Fürsprecherin für die Restitution zu sein.
Involvierte wissen jedoch, dass sie mit dem Thema überhaupt keine Freude hat und zu verhindern versucht, was nur geht.
Immer, wenn ein Bild abgeholt werden soll von den Erben, versucht sie das zu verzögern.
Scheinheilig bis oben hin,d ie gute Frau!
klingt widersinnig, was sie da schreiben
wenn das bild bereits zur abholung bereit steht, was soll es da noch nützen, das abholen zu verzögern
denn das setzt ja voraus, dass das bild bereits rechtskräftig zugesprochen wurde
sie sollten sich wirklich zuerst sortieren, frrau husslein bietet ja nun wirklich genug zum kritisieren
da muss man nicht unsinn produzieren
Habe mir die Mühe gemacht und Trenklers Artikel gelesen. Der in diesem Beitrag durchklingende Zweifel (in Wirklichkeit wohl eher die Überzeugung des Autors) an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Bildes durch die ÖG ist schlicht an den Haaren herbeigezogen.
Für ein Bild, das die ÖG 1951 um einen damals offenbar marktkonformen Preis (der Unterschied von 20 % zwischen ursprünglicher Preisvorstellung und tatsächlichem Kaufpreis ist ja im Kunsthandel wohl nicht unüblich) kauft, knapp 60 Jahre später Resitution zu fordern, ist weder intellektuell noch moralisch begründbar. Hier fungiert jemand, der Journalist sein sollte, schlicht als Propagandist.
für die damaligen 20000 Schilling zahlt Fr. Husslein ( ääh die Republik ) den gassigehenden Mitarbeiter :) für die Promenadenmischung ....
Wenn also von den Nazis und Ihren Schergen ( auch Kunstinteressierte ) geschädigte Menschen vom österr. Bundesdenkmalamt in den 50ern (patriotischerweise ) nocheinmal über den Tisch gezogen wurden , dann findet diese Dame dies in Ordnung ?!
tut die Dame erst mit seit 2009 bei der "Langen Nacht der Museen". Warum wird der sogenannte "Kulturpass" im Belvedere nicht akzeptiert? Warum haben wir die eigentlich am Hals? Die Dame ist im hiesigen "Kulturbetrieb" so überflüssig wie ein Kropf. Amen
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.