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Agnes Husslein: "Die Sachlage ist eindeutig."
Ich bekenne mich zu Restitutionsmaßnahmen für unrechtmäßig erworbene, abgepresste oder unter Wert angekaufte Kunstgegenstände. Das Belvedere hat bereits unter meinem Vorgänger große Anstrengungen unternommen, Unrecht, das während der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten begangen wurde, zu kompensieren. Ich selbst habe gleich zu Beginn meiner Direktorentätigkeit durch die Erweiterung des Teams für Provenienzforschung entsprechende Maßnahmen getroffen. Ein nicht rechtmäßig erworbenes Kunstobjekt nicht zu restituieren stellt zweifelsohne ein Unrecht gegenüber den Erben des ursprünglichen Eigentümers dar. In diesem Punkt stimme ich mit Thomas Trenkler und seinem STANDARD-Artikel vom 15. 9. inhaltlich voll überein.
Wenn aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Restitution nicht gegeben sind und Kunstgegenstände dennoch zurückgegeben werden sollen - gleichsam als Ausdruck eines kollektiven schlechten Gewissens gegenüber den im Nationalsozialismus Verfolgten -, so wäre das ebenfalls Unrecht. Schließlich haben fast alle aktuellen Eigentümer solcher Kunstwerke diese korrekt erworben und würden jetzt - ohne dementsprechende Rechtfertigung - schlicht enteignet werden. Daher ist jeder Antrag auf Restitution gewissenhaft zu überprüfen, vor allem wenn es sich um ein wertvolles Kunstwerk im Besitz der Allgemeinheit handelt. Genau das ist bei dem Bild Mutter mit zwei Kindern III von Egon Schiele der Fall. Eine nicht durch das Gesetz gedeckte Rückgabe dieses Bildes wäre ein Verrat an den Interessen der Republik.
Der Beitrag Trenklers lässt keinen Zweifel offen: Der Autor ist bestrebt, die öffentliche Meinung in Richtung Restitution zu beeinflussen. Das kommt durch den Titel, die Auswahl der von ihm wiedergegebenen Informationen und die Diktion klar zum Ausdruck. Er hält sich aber nicht an die Wahrheit. Trenkler präsentiert als von ihm gelüftetes Geheimnis, dass das Bundesdenkmalamt sich beim Belvedere erkundigt hat, ob "im Falle eines Ausfuhransuchens der Frau Jenny Steiner" eine Genehmigung zu erteilen sei. Weder das noch die Information, dass Direktor Karl Garzarolli telefonisch erklärte, die Ausfuhr für das genannte Bild sei nicht zu erteilen und er wolle das Bild wegen seiner Bedeutung käuflich erwerben, ist, wie von Trenkler behauptet, von mir je in Abrede gestellt worden, im Gegenteil, diese Information kommt sogar aus unseren - öffentlich einsehbaren - Akten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber - was Trenkler verschweigt, um die Zielrichtung seines Artikels verfolgen zu können -, dass es bei einer internen Aktennotiz geblieben ist, die weder dem Rechtsvertreter noch dem seinerzeitigen Eigentümer bekannt war und daher keinen Einfluss auf die Verkaufsverhandlungen hatte. Abgesehen davon stellt die Äußerung eines Museumsdirektors in einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich nicht mehr als eine Meinung dar.
Daher ist die Sachlage klar: Der Kaufpreis war bewiesenermaßen angemessen - zusätzlich ist anzumerken, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs 1951 Egon Schiele in Wien weltweit den höchsten Marktwert hatte -, und die Familie war einverstanden. Auch hatte Jenny Steiner das Bild bereits vor dem Verkauf ihrer in Wien lebenden Tochter Anna Weinberg geschenkt. Dies erklärt, warum nie ein Antrag auf Ausfuhr gestellt worden ist. Also fehlt jede Begründung für eine Einstufung des damaligen Verkaufs als unter Druck zustande gekommen oder als aus anderen Gründen inkorrekt. Auch rein formal bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe nicht: Denn das Gesetz sieht als Voraussetzung für eine Restitution ein Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz vor, das es, wie gesagt, nie gegeben hat.
Daher bin ich davon überzeugt, dass die Rückgabe des zur Diskussion stehenden Bildes ein Unrecht an den Eigentümern, den Österreicherinnen und Österreichern, darstellen würde. Ich sehe es als Direktorin des Belvedere als meine Aufgabe an, für legitim erworbene Kunstwerke dieses Museums mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu kämpfen. (Agnes Husslein-Arco/DER STANDARD - Printausgabe, 21. September 2010)
AGNES HUSSLEIN-ARCO ist Direktorin des Belvedere.
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Hier gibt Fr. husslein vor, die große Fürsprecherin für die Restitution zu sein.
Involvierte wissen jedoch, dass sie mit dem Thema überhaupt keine Freude hat und zu verhindern versucht, was nur geht.
Immer, wenn ein Bild abgeholt werden soll von den Erben, versucht sie das zu verzögern.
Scheinheilig bis oben hin,d ie gute Frau!
klingt widersinnig, was sie da schreiben
wenn das bild bereits zur abholung bereit steht, was soll es da noch nützen, das abholen zu verzögern
denn das setzt ja voraus, dass das bild bereits rechtskräftig zugesprochen wurde
sie sollten sich wirklich zuerst sortieren, frrau husslein bietet ja nun wirklich genug zum kritisieren
da muss man nicht unsinn produzieren
Habe mir die Mühe gemacht und Trenklers Artikel gelesen. Der in diesem Beitrag durchklingende Zweifel (in Wirklichkeit wohl eher die Überzeugung des Autors) an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Bildes durch die ÖG ist schlicht an den Haaren herbeigezogen.
Für ein Bild, das die ÖG 1951 um einen damals offenbar marktkonformen Preis (der Unterschied von 20 % zwischen ursprünglicher Preisvorstellung und tatsächlichem Kaufpreis ist ja im Kunsthandel wohl nicht unüblich) kauft, knapp 60 Jahre später Resitution zu fordern, ist weder intellektuell noch moralisch begründbar. Hier fungiert jemand, der Journalist sein sollte, schlicht als Propagandist.
für die damaligen 20000 Schilling zahlt Fr. Husslein ( ääh die Republik ) den gassigehenden Mitarbeiter :) für die Promenadenmischung ....
Wenn also von den Nazis und Ihren Schergen ( auch Kunstinteressierte ) geschädigte Menschen vom österr. Bundesdenkmalamt in den 50ern (patriotischerweise ) nocheinmal über den Tisch gezogen wurden , dann findet diese Dame dies in Ordnung ?!
tut die Dame erst mit seit 2009 bei der "Langen Nacht der Museen". Warum wird der sogenannte "Kulturpass" im Belvedere nicht akzeptiert? Warum haben wir die eigentlich am Hals? Die Dame ist im hiesigen "Kulturbetrieb" so überflüssig wie ein Kropf. Amen
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