49 Prozent der Stimmen bedeuten für die Wiener SP derzeit 55 von 100 Gemeinderatsmandaten. Aber auch mit 46 oder 47 Prozent könnten die Roten ihre absolute Mehrheit bei den Wahlen am 10. Oktober halten.

Nachdem das Ergebnis feststeht, wird in zwei Ermittlungsverfahren die Mandatsverteilung festgelegt. Im ersten Ermittlungsverfahren wird überprüft, wie viele Grundmandate die Parteien in den 18 Wahlkreisen geholt haben. Wer ein Grundmandat oder landesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen hat, wird auch im zweiten Ermittlungsverfahren berücksichtigt. Dabei werden nach dem so genannten d'Hondtschen Verfahren, das auch bei Nationalratswahlen angewendet wird, die Restmandate vergeben; es kommen jene Kandidaten zum Zug, die auf den Landeslisten stehen.

Je mehr Wiener Parteien wählen, die nicht in den Gemeinderat einziehen, desto mehrheitsfreundlicher wird das Wahlrecht. Denn für die Mandatsermittlung werden nur jene gültigen Stimmen herangezogen, die auf Parteien entfallen sind, die entweder ein Grundmandat erreicht oder die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben. Entfallen viele Stimmen auf Parteien, die das nicht geschafft haben, wird ein Mandat "billiger", das heißt: Die Zahl der erforderlichen Stimmen pro Gemeinderatssitz sinkt. Das gilt auch, wenn die Wahlbeteiligung insgesamt gering ist.

Eine Prozentgrenze für die absolute Mehrheit lässt sich im Vorfeld der Wahl nicht ziehen, das hängt von den Ergebnissen in den Bezirken ab. Die SP profitiert etwa von ihrer Stärke in den Flächenbezirken wie Floridsdorf oder Simmering, wo sie besonders viele Grundmandate einheimsen kann. Bei den Wahlen 2001 reichten den Roten jedenfalls schon 46,9 Prozent für die absolute Mandatsmehrheit.

Wie Wien künftig regiert wird, könnte am Abend des 10. Oktober noch unklar sein: Erstmals gibt es bei Gemeinderatswahlen die Möglichkeit zur Briefwahl. Schätzungen zufolge könnte jeder zehnte Wiener davon Gebrauch machen; die Briefwahlstimmen werden erst am 18. Oktober endgültig ausgezählt. (hei, DER STANDARD, Printausgabe, 18./19.9.2010)