Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ab Oktober

17. September 2010, 11:26
  • Ab 1. Oktober wollen österreichische Verwertungsgesellschaften eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einheben.
    foto: apa

    Ab 1. Oktober wollen österreichische Verwertungsgesellschaften eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einheben.

Verwertungsgesell­schaften wollen bis zu 44 Euro verlangen – WKO will vor OGH ziehen

Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.

Entscheidungen gegen Abgaben

Eigentlich hatte der Oberste Gerichtshof 2005 und 2009 gegen Abgaben auf Festplatten und Computer entschieden. Zwei Verwertungsgesellschaften wollten 21,60 Euro als Reprographievergütung einheben. Der OGH entschied jedoch dagegen, da sich diese Pauschale nur auf Papierkopien bezieht. Die neuen Pauschalen wollen Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR nun als Leerkassettenvergütung angeben. Auch hier hatte der OGH bereits 2005 dagegen entschieden, da Festplatten auch für andere Zwecke als zum Speichern von Privatkopien genutzt werden.

Andere Nutzungsgewohnheiten

Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.

WKO will vor OGH ziehen

Die Wirtschaftskammer Österreich wolle nun wieder vor den OGH ziehen, um gegen die Abgaben vorzugehen. Die WKÖ fürchte, dass dadurch die Belastung für die IT-Händler um 30 Millionen Euro pro Jahr ansteigt. (red)

Der WebStandard auf Facebook

Kommentar posten
Posting 976 bis 1025 von 1179
doch

wenn die urheberrechtsabgabe gezahlt wurde,
müssen illegale daten legal sein (bzw. nicht urheberrechtl. lizenzierte daten lega werden, weil die abgabe ja abgegeben wurde).

wie kommst du darauf? die abgabe ist für "legale privatkopien" wie jetzt auch schon auf alle leermedien eingehoben wird.

dann gibt es aber keine gegenleistung fuer das erhobene geld...

...seltsam. 40 euro fuer den orkus!

lol ich geb 44 € mehr für eine festplatte aus und bin dann bei illegalen erwerbungen strafrei ?

ist man sowieso...höchst"strafe" für downloads ist eine unterlassungsklage!

Falsch! Höchststrafe für DL in AT ist nicht existent.

Quelle:
http://internet4jurists.at/urh-marke... terial.htm

ich habe mich erst letztens mit einem juristen über dieses thema unterhalten... außerdem kenne ich jemanden der aufgrund von downloads eine unterlassungsklage bekommen hat...jedoch war dessen downloadverhalten schon fast beeindruckend, weit jenseits der 2TB marke und das jedes monat...

@ notizblock

- festplatte im ausland kaufen

also darf jetzt jeder

industriezweig eigene steuern zum abzocken erfinden, nach wohnen, gas und essen wird jetzt jedes gut erteuert mit den fadenscheinigsten argumenten.

Was ist die Gegenleistung für diese Steuer?

Wird dafür das Copyright abgeschafft?

Welche Leistung erbringen die Antragsteller?

Kleiner Nachhilfeunterricht für grantige Raubmordkopierkiddies

§ 53 UrhG ist Rechtsgrundlage der Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber ("Recht auf Privatkopie").

Gleich der nächste, § 54, 54a UrhG ist Rechtsgrundlage der Kompensation des Urhebers, seines Anspruchs auf Vergütung aufgrund Vervielfältigung nach § 53.

D.h. man hat ein Recht auf eine Privatkopie, aber man hat kein Recht, sich diese Privatkopie gratis umsonst anzufertigen. Sondern dabei wird eine Vergütungsgebühr fällig. Aka Leercassettenabgabe.

Nein, ich bin nicht die Austromechana, oder arbeite für sie, oder will sie verteidigen. Aber ich finde, jeder, der zu dem Thema argumentieren/polemisieren will, sollte schon die ganze Rechtssituation kennen. Und nicht nur die Hälfte (§ 53), die ihm gefällt.

Und eben...

...weil nicht nur Sie nur die Hälfte der Logik dieser Paragraphen durchschauen, sondern auch die Verwertungsgesellschaften, hat der OGH bereits zum wiederholten Male die Versuche von AUME diese Paragraphen für mehr gelten zu lassen als dies in den 70ern der Fall war abgeschmettert... Auch der neue Versuch wird scheitern. Schändlich ist nur, daß die AUME mit immer derselben Masche Geld fordert, mit der sie bereits zuvor beim OGH abgeblitzt sind, die WKO womöglich auch noch (als Interessensvertretung der Händler) irgendwelche Verträge unterschreibt, und der Händler dann aufgrund eines Vertragsverhältnisses (das sonst ja gar nicht bestehen würde) blechen muß...Das ist Mafia im großen Stil und hat mit den von Ihnen zitierten §§ nix mehr zu tun!

Bitte keine Halbwahrheiten!

1,
Das Recht auf Privatkopie besteht nur, wenn das Medium keinen Kopierschutz besitzt.

2,
Der Vertrag ist mit der Annahme der EULA gültig, zusätzliche Kosten können im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.

3,
Bei Leercassetten war die analoge Aufnahme (z.B. vom Radio) legal, was eine Gebühr rechtfertigt. Bei digitalen Datenträgern ist mir eine solche Regelung nicht bekannt!

ad 1.) Richtig, allerdings ein im Kontext irrelevantes Detail.

ad 2.) die Vervielfältigung ist eine zusätzliche Leistung. Natürlich können durch die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Leistung entsprechende, zusätzliche Kosten entstehen. Indem diese Kosten per UrhG verbrieft sind, müsste der Rechteinhaber in seiner EULA sogar explizit anführen, er räumt Nutzern eine kostenlose Vervielfältigungsoption ein. Wenn er nichts schreibt, gilt das UrhG und die Vervielfältigung kostet eine Vergütungsgebühr.

ad 3.) Gut, war Ihnen nicht bekannt, jetzt ist sie es: § 53 UrhG.

Wenn du erworbene cds auf die festplatte rippst umgehst du keinen kopierschutz, und selbstverständlich kannst du mit einem festplattenrecorder auch jede andere quelle auch aufnehmen oder?

Sind diese "Verwertungsgesellschaften" tatsächlich befugt nach eigenem Ermessen auf neue Formen von Datenträgern / Medien irgendwelche Gebühren zu erheben? Wie sieht das gesetzlich aus? - kenne mich da leider nicht aus. Haben die sozusagen ein Blanko-Recht?
Ich würde auch gerne für null Leistung Geld kassieren und an den Geschäften anderer mitverdienen. Wie konnten eigentlich solche Strukturen entstehen, wieso lassen wir alle das zu, wieso gibt es keine Partei, die die Abschaffung solcher Abstrusitäten betreibt... naja, so naiv bin ich auch wieder nicht.

die piratenpartei wär hier sicher eine kraft. leider noch zu klein und unbedeutend. das kann sich aber ändern.

.

Naja - dann halt beim nächsten Mal Zigaretten kaufen, gleich eine Festplatte dazu. Gibts mittlerweile eh schon im Duty Free.

So, gut, also, die verlangen Abgaben weil ich eventuell Sachen illegal kopieren könnte. Die Abgaben gehen natürlich an die Künstler damit die ihren Schaden wieder gut machen bzw. an die Gesellschaft um die Künstler zu schützen...gut gut...sollen die machen.

DANN aber verlange ich von der der Verwertergesellschaft für jeden angemeldeten Künstler 2000 Euro, weil jeder dieser Künstler wäre befähigt in mein Haus einzubrechen und mir meinen Fernseher zu stehlen.

Nein, woraus liest du das aus dem artikel? da gehts mitnichten um illegale kopien sondern um das gleichzehen mit den jetzt schon eigehobenen gebühren auf cds und dvds.

PS.: von mir aus gebe ich auch EUR 500,- davon an die Polizei weiter, damit die mich vor den möglichen einbrechenden Künstler beschützen.

Einfache Abhilfe

Die Händler verkaufen nur mehr bespielte Harddisk, voll mit abgabenfreien Inhalten, schon greift die Leerkassettenverordnung nicht mehr.

Sehr gut !

Da erwarte ich mir endlich Zahlungen für die beruflich entstandenen und gespeicherten Daten als Urheber und Urkundsperson.

man ist geneigt zu fragen: "seid's wo ang'rennt?" warum soll ich für das backup meiner daten URA zahlen?

Zahlst du ja jetzt auch schon wenn du ein backup auf dvds machst.

bei DVDs kann man die URA zurückfordern.

.....

Man muss also in Zukunft beweisen dass man den PC nicht zum spielen nutzt.....aha

Bei der Argumentation sollten dann aber keine Gebühr auf SSD´s anfallen.
Ist ja sehr unwahrscheinlich dass man die für Privatkopien nutzt.

Da kaufe ich einfach im Ausland... Das Geld schmeiß ich lieber für die Versandkosten raus, als für irgendwelche sinnlosen Abgaben.

Server

Wie gut, dass in der Liste von Austro Mechana nur Festplatten für Desktop-PCs oder mobile Geräte vorkommen.

Ich kauf meine Festplatten nämlich immer nur für meinen Server. Was kann ich dafür, dass die Anschlüsse der Platten auch in meinen externen Festplattengehäusen, HD-Rekordern und Desktop-PCs vorhanden sind...

Ja, Serverplatten haben auch ein anderes Standzeitverhalten.

gut so,

genau das ist eine Forderung an Media-server-platten.

Kann mir bitte eine dieser

Organisationen erklären, warum ich für meine geschäftlichen Daten eine Urheberrechtsabgabe zahlen muss. Nur weil ich meine Buchhaltung, meine Geschäftskorrespondenz auf einer Festplatte abspeichere. Vielleicht noch weil ich meine Entwürfe abspeichere und auch noch meine Ausarbeitungen. Bekomme ich dann von diesen Gesellschaften eine Vergütung, da ich ja eigen Produktionen sichere.

Oder sind das Mafia-Methoden. Also so eine Art Schutzgeld, wie es die Mafia in Süditalien angeblich von Unternehmern verlangt?

Besitzt zu zufällig einen Drucker für deine Geschäftskorrespondenz? Auch dafür zahlst du Urheberrechtsabgabe weil du könntest ja ein Urheberrechtliches Buch abtippen und dann vervielfältigen.

ein weiterer grund..

warum die content-industrie zerschlagen gehört...
europa ist ein fleckerteppich an gesetzen, hier wäre die eu gefragt und könnte sich richtig profilieren mit einem liberalen, europaweiten copyright-gesetz.

es ist ein irrglaube, dass die contentindustrie dem künstler nutzt, das beispiel der festplattenabgabe ist wohl schon beweis genug, denn die künstler werden davon keinen cent sehen.

liebe eu... dafür gibt es euch!

dafür gibt es sie - sie tun aber das Gegenteil.

Wer sind die?

Wer sind die Verwertungsgesellschaften?! Welches Gesetz kommt hier zum Tragen? Wie kann eine Gesellschaft hergehen und sagen, "ab Oktober wollen wir x Euro für jede verkaufte Festplatte" - und vor allem: was, wenn ich mich als Händler nicht daran halte? Nach welchem Gesetz wäre ich denn verpflichtet, mich daran zu halten? Und das Allerwichtigste: Wieso kann ich von keinem Einwohner meiner Ortschaft nicht auch eine Abgabe für meine Dienstleistung verlangen, die man ja theoretisch beziehen könnte? Für den Fall, daß meine Dienstleistung dann eh in Anspruch genommen wird, gegenverrechne ich das dann einfach mit der bereits bezahlten Abgabe!

Habe ich das richtig verstanden

Man soll Urheberrechtsabgabe zahlen wenn man sich einen Film den man legal erworben hat auf die Festplatte kopiert? WOW.

Gibt es sowas eigentlich in IRGEND einem anderen Geschäftsfeld?
Schlagt dieser Hydra endlich den Kopf ab, das passt doch auf keine Kuhhaut was die sich erlauben.

superidee!

gleichzeitig kommt aber natürlich das absolut uneingeschränkte kopierrecht für jeden und alles

Ich verstehs noch nicht so ganz oder vielleicht doch?

Da gibts ein paar Vereine (staatliche sind das ja wohl keine oder?) die einfach ohne jeglichte rechtliche Grundlage irgendwelche Produzenten von Festplatten einfach auffordern das sie ab sofort für jede verkaufte Festplatte einen Betrag X zu überweisen haben?

ich schreib sofort die Brauunion an ...

...und verlange für jede verkaufte Bierdose zirka 20cent Abgabe, schließlich könnten Leute nach dem Bierkonsum mir illegal in den Garten brunzen.

oder, um mit unserem hochverehrten Herrn Bürgenrmeister zu sprechen,

"san die wo angrennt?"

Wenn das so ist,

sehe ich es ab 1.10. als mein Recht an, Festplatten, für die ich diese Gebühr bezahlt habe, unbeschränkt mit urheberrechtlich geschützten Werken zu füllen.

Im Gegenzug werde ich künftig vollständig darauf verzichten, irgendwelche Filme, Musik, Software, E-Books oder anderes käuflich zu erwerben.

Denn eine einseitige Zahlungsverpflichtung ohne Gegenleistung kann es nicht geben.

Das darfst du vor dem 1.10 auch schon, du darfst nur keine kopierschutzmechanismen dabei umgehen.

Herrschaftszeiten wann kapiert ihr alle endlich um was es da eigentlich geht und dass das keine neue abgabe ist sondern sie nur auf festplatten ausgedehnt werden soll weil keiner mehr auf cds kopiert.

Ins Hirn gsch....

simpel gesagt

Was bedeutet, sie "verlangen" das?

Ich kauf bei Verwertungsgesellschaften keine Festplatten. Also wie wollen die das "verlangen"?
Ich meine, wenn das funktioniert, dann wär' das auch ein interessantes Geschäftsmodell für meinen Bäcker, der kann eigentlich genauso für jede verkaufte Festplatte ein paar Euro verlangen...

die händler müssen das bezahlen, schlagen es dann auf den endpreis klarerweise auf. siehe cd und dvd rohlinge

Die Austro Mechana baut vor... Ich bin schon auf die Tarife Leerkassettenvergütung („URA“) 2015 gespannt, wenn 5 - 10 TB Platten Standard sind...

Räuberei

Jeder ehrliche Nutzer zahlt so einmal fürs Produkt und dann noch zusätzlich über die Hardware - immer mit dem Argument, es gäbe da einige, die sich nicht ans Gesetz halten ... Die Ehrlichen sind bei der gegenwärtigen gesetzlichen Lage dumm.

Eigentlich sollte man als Urheber eigener Texte, Videos, Fotos, ..., die man ja eventuell auch online veröffentlicht ... nun auch wiederum als "Urheber" Geld von den Wertegesellschaften bekommen.

Kommentar posten
Posting 976 bis 1025 von 1179

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.