Wien - Die Pensionsreform hat am Dienstag erwartungsgemäß den Ministerrat passiert. Das verkündeten Bundeskanzler Schüssel und Vizekanzler Haupt im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Kernpunkte der Reform sind ein Auslaufen der Frühpension bis 2009 und eine Anhebung des Durchrechnungszeitraums von derzeit 15 auf 40 Jahre sowie eine Senkung des Steigerungsbetrags von zwei auf 1,78 Prozent.

Abfederungen

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf hat die Regierung noch einige Abfederungen vorgenommen. So wird es eine Deckelung jener Verluste geben, die durch die Ausweitung des Durchrechnungszeitraums - dieser wird in Jahresschritten bis 2028 auf 40 Jahre angehoben - geben. Die Absenkung des Steigerungsbetrag erfolgte nicht wie ursprünglich geplant in einem Schritt 2004 sondern in drei Etappen bis 2006.

Mütter

Leichte Verbesserungen gibt es auch für Mütter. Pro Kind werden drei Jahre von der Durchrechnungszeit abgerechnet, was im übrigen auch für Familienhospizkarenzzeiten gilt. Die Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten wird in 25 Zwei-Prozent-Schritten auf 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (zur Zeit etwa 650 Euro) erhöht.

Die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer wird ab 1. Juli kommenden Jahres in mehreren Etappen abgeschafft. Abgeschlossen ist diese Reform zwar 2009, aber voll wirksam wird sie erst 2013. Dies kommt daher, weil Männer, die 2009 61,5 Jahre alt sind, die ersten sind, die bis zum 65. Lebensjahr weiter arbeiten müssen. (APA)