Schwerpunktaktion

Finanz macht Jagd auf Autosteuer-Sünder

Renate Graber , 14. September 2010, 17:53
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    foto: vw

    Wer in Österreich länger als einen Monat mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, braucht dafür gute Gründe. Halten die nicht, so drohen nun Steuernachzahlungen bis hin zu einem Verfahren.

Die Finanz sucht österreichweit nach Besitzern von Autos mit ausländischen Kennzeichen, die zur Kasse gebeten werden sollen

Die Finanz sucht in einer österreichweiten Aktion nach Besitzern von Autos mit ausländischen Kennzeichen, die zur Kasse gebeten werden sollen. Auskunftgeber für die Finanz: Händler und Werkstätten.

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Wien - Das Finanzministerium hat eine groß angelegte Schwerpunktaktion gestartet, um Steuern rund um Autos mit ausländischem Kennzeichen einzutreiben. In erster Linie geht es um die nicht bezahlte Nova; diese Normverbrauchsabgabe stellt auf den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs ab und beträgt bis zu 16 Prozent des Nettokaufpreises. Zudem will man sich Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent) und Kfz-Steuern (motorbezogene Versicherungssteuer) holen - von Fahrzeughaltern mit Hauptwohnsitz in Österreichs, die länger als einen Monat mit Autos mit ausländischem Kennzeichen unterwegs sind.

Das ist in Österreich nicht erlaubt und führt, wenn etwa die Polizei draufkommt, zum Entzug von Nummerntafel und Papieren; zudem werden die genannten Steuern nachgefordert.

Genau das will die Finanz nun machen, laut Finanzverwaltung sollen 10. 000 bis 20.000 Autos unzulässigerweise mit ausländischen Nummerntafeln unterwegs sein. Ihre Besitzer müssten die genannten Steuern zahlen, im Schnitt geht es dabei um 3000 bis 5000 Euro, lauten die Schätzungen der Finanz. Die Frage, wo ein Kraftfahrzeug angemeldet (und somit versteuert) werden muss, richte sich danach, wo das Auto hauptsächlich unterwegs ist - und, was bei Firmenautos wichtig ist, nicht etwa nach einem (allenfalls ausländischen) Firmensitz.

Finanz recherchiert per Mail

Österreichweiter Koordinator der Aktion ausländische Kennzeichen ist die Großbetriebsprüfung Linz - und die Art und Weise, wie sie nach etwaigen Steuerhinterziehern sucht, hat zuletzt für einige Aufregung gesorgt.

Seit Ende August werden nämlich formlose Mails an alle Kfz-Generalimporteure geschickt, sie werden aufgefordert, binnen zwei Wochen alle "Kundendaten, Fakturen seit 2006, amtliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer ... und, falls vorhanden, Telefonnummer des Kunden" ans Finanzamt zu liefern. Und, so heißt es in dem Mail: "Es wäre wünschenswert, wenn die Daten im Excel- oder CSV-Format wären." Notfalls ist aber "auch eine Übermittlung der Daten per Post auf einer DVD ... möglich".

Ein Fischen nach Steuersündern auf Verdacht, das manche Wirtschaftsprüfer als (im Strafrecht unzulässigen) "Erkundungsbeweis" ablehnen - nicht so die Finanz: "Wir dürfen das", heißt es dort unter Berufung auf die Bundesabgabenordnung. Und: Die knapp bemessene Frist von zwei Wochen könne auf Wunsch verlängert werden.

Die Aktion steckt freilich noch in ihren Anfängen, nach den Großimporteuren werden nun die zahlreichen "kleinen" Kfz-Händler angeschrieben und danach die Werkstätten. Ihre Datensätze sind für die Finanz die relevantesten, wie es heißt, weil allein das Aufsuchen von Werkstätten in Österreich auf den "Standort" des Fahrzeugs schließen lasse.

Brisante Post

Innerhalb der nächsten Wochen schon dürften die betroffenen Autobesitzer Post von ihren Finanzämtern bekommen. Sie müssen bekannt geben, ob es stimmt, dass sie ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren, welches Auto sie in den vergangenen fünf Jahren gefahren sind, letztlich die Nova-Formulare einschicken - und dann kommt der Bescheid samt Steuervorschreibung vom Finanzamt.

Selbstanzeigen sind möglich, erklären die Finanzer, Anzeigen wegen Steuerhinterziehung ebenfalls. (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 15.9.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 422
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Christian_P
00
24.9.2010, 19:42
Ist der 14. 9. zum neuen 1. April ernannt worden?

Sehr geehrte Damen und Herren Redakteure, zum Journalismus gehört auch ein Hinterfragen.

Ne Mo
10
16.9.2010, 13:47
Einfachste Variante für Wien:

In Gegenden, in denen kein Parkpickerl gilt, allen Fahrzeugen von der Polizei einen Hinweis auf die Scheibe kleben, dass sie sich bei der nächsten Wache melden müssen. Dort werden dann die Daten erhoben und an die Finanz weiter geleitet.

Werkstätten, so ein Blödsinn. Welcher Pole, Tscheche, ... fährt schon in eine offizielle Werkstätte? Die Rep. machen viele doch einfach in den Straßen!!

*-_-*
00
7.10.2010, 08:57
"Die Rep. machen viele doch einfach in den Straßen"

Mann oh Mann, haben Sie ein beschränktes Weltbild. Alle Ausländer tun also Autos auf der Strasse reparieren. Gehts noch?

Ne Mo
00
16.9.2010, 13:44
Alle Kärntner, Steirer, ... auf Hauptwohnsitz Wien ummelden!

Das wäre der nächste Schritt - alle, die nicht Wien als Hauptwohnsitz angeben, sollten dies machen, dann wären gleich noch mehr "ausländische" Kennzeichen weg. Und die Anmeldestellen um Einiges reicher.

K.ing Leissner
00
16.9.2010, 11:47
Datenschutz?

Hat das Finanzamt schon mal was von Datenschutz gehört?

a lá "Na bitte, liebe Bank, senden's mir mal alle ihre Daten, vielleicht finde ich ja einen Steuersünder" (auch wenns da um Bankgeheimnis nicht um Datenschutz geht..)

Der Tod
00
15.9.2010, 18:27
wo liegt das Problem

wozu hama die EU. Das die Nova ein Wettbewerbsnachteil ist, das war schon so oft im Raum. Jetzt müsste ich beim Import bei mehr als 120gCo2/100km zahlen, und die Nova nachzahlen.
Meine Werkstatt hat mich als Kunden gerne, und die wollen sicher nicht verlieren.
So und damit halt ich das hier für das gleiche Gewäsch, wie bei der Verkehrsstrafen-eintreibung, für ausländische Kennzeichen.
Eine gute Rechtsschutzversicherung und die Sachen klären sich von selbst, sogar jenseits der 100Euro

Das ist Panikmache nicht mehr. Dazu müsste die EU teilweise erst Verfassungsrechte von Staaten aufheben, und oder die Österreicher so Blitzen das es für andere Staaten verwertbar ist.

was für den Grasser gilt, gilt für mich auch.

das ist fix
00
15.9.2010, 16:53

Grüne & Co wollen uns immer vormachen, dass das Autofahren in Österreich zu wenig besteuert wird, der oben angeführte Beitrag zeigt, dass das nicht stimmt.

Alles eingerechnet ist Autofahren in Österreich sehr hoch besteuert.

K.ing Leissner
01
16.9.2010, 11:48

Naja nicht das Autofahren, sondern der Autobesitz/anschaffe ;)

S. Jay
00
15.9.2010, 21:46
das ist auch gut so!!

Ich verstehe ja sowieso nicht wie faul alle inzwischen sind.. Bitte, für Kurzstrecken kann man auch ab und zu das Fahrrad benützen..

Oder Bus/Bahn/Tram etc.. Und nicht für 1-2km gleich das Auto starten!!

Ich persönlich fahre gerne mit dem Fahrrad bin stolz darauf, und bilde eine gewisse verarchtung für Leute die für jeden .... ihr Auto brauchen..

SagServus
01
16.9.2010, 11:36

Nur das die Steuern für Auto komplett verkehrt angesetzt sind.

In Deutschland werden die Steuern über die Mobilität eingeholt. Sprich wer viel fährt, zahlt auch mehr. Die steuerlichen Fixkosten sind dort sehr gering.

In Österreich ists genau umgekehrt. Bei uns musst du einen Haufen Steuern blechen, nur weil das Auto steht, dafür aber wenig wenn du fährst.

Kritiker1A
11
15.9.2010, 13:14
Die Richtlinien des Finanzministerium erfüllen den strafbaren Tatbestand der Amtsanmassung

StGB § 314. Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen
ABGB § 8. Nur dem Gesetzgeber steht die Macht zu, ein Gesetz auf eine allgemein verbindliche Art zu erklären.

Marlon62
00
15.9.2010, 16:36
Oho,

ist das dem als oberste Instanz unterstellte Finanzamt etwa kein Amt? Bitte, klären Sie uns Unwissende auf!

Kritiker1A
00
15.9.2010, 17:26
Auch wenn das ein Amt ist, ist es nicht das Amt dem es gestattet ist Gesetze zu verfassen oder eben allgemein verbindlich zu erklären.

Daher sind Richtlinien und Erlässe der Ministerien streng genommen ungesetzlich und dürften erst gar nicht in Auftrag gegeben werden. Und meine Rechtsauffassung ist eben sogar die das hier Amtsanmassungen gegenständlich werden.

Meine Meinung ist auch die das wenn Gesetze zu ungenau oder unverständlich formuliert sind, dass hier (anstatt Erlässe zu beauftragen), der Gesetzgeber nachbessern müßte ja sogar muß.

Kritiker1A
00
15.9.2010, 17:33
Konkret wenn ein Gesetz nicht angewendet werden kann, weil es schlecht gemacht wurde, muß die zuständige Behörde sagen, mit diesem Mist fange ich nichts an, dass kann ich nicht umsetzen. Und der Minister müßte aktiv werden.

Paragrafenkenner
00
15.9.2010, 16:35

Und was soll dieser Paragraf mit der gesetzlich korrekten Datenanforderung der Finanz zu tun haben?

Paragrafenkenner
02
15.9.2010, 14:43

Hallo Kritiker 1a!
Nach dem Studium Ihrer Postings kann ich nur sagen, dass Ihre Rechtsansichten sowas von falsch sind, dass ich sicher bin, dass Sie im Gegensatz zu mir kein Jurist sind. Im übrigen erinnert mich Ihr Stil sehr an so manchen Querulanten, mit dem ich dienstlich leider schon zu tun hatte.

Kritiker1A
00
15.9.2010, 16:12
Wenn Sie Jurist und offensichtlich Beamter sind, könnten Sie ja versuchen zu erklären warum die ein oder andere Rechtsansicht falsch ist.

Und Rechtsirrtum ist kein Querulantentum, sondern zulässig.

Jedenfalls habe ich bis heute noch niemanden gefunden der mir tatäschlich erläutern hätte können oder wollen warum meine Rechtsansicht(en) falsch sein sollte(n).

Paragrafenkenner
00
15.9.2010, 16:32

Das glaube ich Ihnen einfach nicht, dass Sie bisher noch keiner über die Fehler in Ihren Rechtsansichten aufgeklärt hat.
Nehmen wir nur ihr Beispiel mit dem Vorwurf der Untreue: Eines der Tatbestandselemente ist ein wissentlicher Mißbrauch. Wenn die Finanzverwaltung unter Hinweis auf § 143 BAO in Verbindung mit § 131 Abs. 3 BAO von Kfz-Werkstätten Daten anfordert, dann liegt hier kein wissentlicher Mißbrauch vor, weil diese Datenanforderung gesetzlich korrekt ist.
Weitere Details möchte ich mir aus Zeitgründen ersparen.

Kritiker1A
00
15.9.2010, 17:30
Dafür dass Sie mich gleich als Querulant diffamiert haben, ist Ihr "Studium" meiner Postings allerdings extrem oberflächlich ausgefallen.

Kritiker1A
00
15.9.2010, 17:18
Untreue habe ich ja nie mit den von Ihnen dargestelltem Fall behauptet.

Da ging es um alle Jahresausgleichsfälle bei den Finanzämtern, wo aufgrund der amtsbekannten Dinge der Behörde bewußt sein muß, dass hier eine Steuergutschrift vorliegt.
Und die wird eben trotzdem nur auf Antrag ausbezahlt, oder verfällt nach 6 Jahren.
Und das Obwohl §115 BAO etwas ganz anderes vorschreibt.

Im Falle einer Agabenschuld bekommt man im Jänner des nächsten Jahres eine Steuernachzahlungsaufforderung.

Die Software mußte man explizit so in Auftrag geben, sodass nur die Abgabenschulder automatisch einen Bescheid bekommen.

Daher liegt hier definitiv UNTREU vor.

Im Falle der AutoSteuern habe ich in zahlreichen postings geschrieben, dass das vorgehen der Finanz gesetzlich gedeckt ist.

Kritiker1A
00
15.9.2010, 16:18
Wenn mir ein Finanzbeamter ernsthaft in einem Bescheid folgende Begründung nennt:

"Essen tut man weil man Hunger hat. Hunger ist ein privates Vergnügen und kann daher§20(2) ...",

dann werden Sie vielleicht verstehen, dass ich bei solchen Erläuterungen bis jetzt noch keinen Zugang zu einen etwaigen Rechtsirrtum meinerseits gefunden habe, sondern bestenfalls in meiner Meinung bestärkt wurde.

Paragrafenkenner
00
15.9.2010, 16:27

Was ist daran so schwer zu verstehen? Kosten der Lebensführung (und Essenskosten gehören logischerweise dazu) können weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein.

Kritiker1A
10
15.9.2010, 16:50
Der menschliche Kalorienbedarf wird eingeteilt in eine Grundumsatz und Arbeitsumsatz.

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Schwerarbeiterregelung eindeutig festgehalten, dass aus seiner Sicht, der Kalorienbedarf der bei der Verrichtung von Arbeit auftritt als berufsbedingt anzusehen ist.
Gemäß ABGB §§ 2,3,6,7,8 und BOA §§ 115, 167 ist dies daher rechtsverbindlich für EsTG §§ 16 und 20 einzusetzen.

Benötigt man für die Verrichtung von Arbeit Energie -> JA
Ißt der Mensch um diesen Kalorienbedarf abzudecken, und verursacht das Kosten -> JA
Besteht eine berufliche Notwendigkeit und ist dies beruflich bedingt -> JA
Daher sind das Werbungskosten !

Kritiker1A
00
15.9.2010, 16:35
Die Notwendigkeit bietet ein verlässliches Indiz für die berufliche Veranlassung.

Ein Mensch der Arbeitet braucht Energie !

Energie -> Kalorienbedarf -> Essen -> Kosten !

§ 167. (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises.

Vergleiche Gesetzgeber: kalorienbedarf -> berufsbedingt -> Schwerarbeiterregelung.

Das ist auch nicht schwer zu verstehen.

Paragrafenkenner
00
15.9.2010, 16:41

Wenn man Ihrer kuriosen Logik folgen würde, könnte man mit dieser Argumentation alles als Werbungskosten geltend machen: Weil Sie ja nicht nackt zur Arbeit kommen können sind die Bekleidungskosten Werbungskosten. Weil Sie ausgeschlafen zur Arbeit kommen müssen, sind auch die Wohnungskosten als Werbungskosten anzusehen usw...
Merken Sie jetzt Ihrer Unlogik? Auch jemand der nicht arbeitet braucht etwas zum Essen und Schlafen! Daher sind das alles nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung!

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