Die Zuckerkandls fühlen sich ungerecht behandelt
Wien - Der Industrielle Viktor Zuckerkandl ließ zwischen 1904 und 1906 von Josef Hoffmann, Kolo Moser und der Wiener Werkstätte das Sanatorium Purkersdorf errichten. Wenige Tage nach dem Anschluss im März 1938 wurde das Sanatorium von den Nationalsozialisten unter kommissarische Verwaltung gestellt. Und am 25. August 1939 folgte die "Arisierung": Hans Gnad erwarb die Liegenschaft für 3770 Reichsmark von der Kontrollbank.
Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchte die Familie Zuckerkandl, das Sanatorium zurückzubekommen. Doch das im Februar 1948 eingeleitete Rückstellungsverfahren zog sich über Jahre hin - ohne Aussicht auf Erfolg. In finanzieller Notlage akzeptierten die Zuckerkandls im Juni 1952 einen Vergleich. Dieser wird nun von den Erben als "extrem ungerecht" empfunden. Da die Liegenschaft in Bundesbesitz übergegangen war, wurde 2008 beim Entschädigungsfonds Antrag auf Naturalrestitution eingebracht.
Von der zuständigen Schiedsinstanz aufgefordert, nahm die Bundesregierung bzw. die Finanzprokuratur im Juli 2010 Stellung: Sie vertrat die Auffassung, dass der Antrag erst nach dem 31. Dezember 2007 und damit verspätet eingetroffen sei. Die Schiedsinstanz nahm den Antrag dennoch an, weil auf der zuvor veröffentlichten Liste mit Liegenschaften das Sanatorium fehlte. Die Bundesregierung wurde daher noch einmal gebeten, sich zum Fall zu äußern.
Die Finanzprokuratur führte nun ergänzend aus, dass der Bund nicht Partei des Vergleichs gewesen sei; die Erwägungen, die zum Vergleich geführt haben, seien daher nicht bekannt. Es könne lediglich geschlossen werden, dass die Liegenschaft hoch belastet gewesen und ein Prozessrisiko zu berücksichtigen gewesen sei. Die Zuckerkandls argumentieren hingegen, dass beim Vergleich nicht einmal die Erträge aus dem Betrieb des Sanatoriums Purkersdorf angerechnet worden seien.
Einen Antrag auf Naturalrestitution brachten auch die Erben nach Irma Weiss, Helene Stein und Marianne Simon ein. Es geht um ein Grundstück bei Kottingbrunn, über das die A2 läuft. Die Finanzprokuratur bzw. die Bundesregierung gelangte zur Auffassung, dass sich aus den vorliegenden Unterlagen keine ausreichenden Grundlagen für eine Empfehlung zur Rückstellung ergeben. Wann die Schiedsinstanz ihre Entscheidungen gefällt haben wird, ist nicht bekannt. (trenk, DER STANDARD - Printausgabe, 15. September 2010)