Schiele-Gemälde

"Gegenmaßnahmen gegen die event. Ausfuhr"

14. September 2010, 21:41
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    foto: apa/schiele/belvedere, wien

    Eine Ausfuhr des Bildes war nach der Restitution an Jenny Steiner 1950 nicht möglich - und so wurde es an die Österreichische Galerie verkauft:"Mutter mit zwei Kindern III" von Egon Schiele.

Der Verkauf des zuvor restituierten Gemäldes "Mutter mit zwei Kindern III" dürfte doch nicht so freiwillig erfolgt sein

Das Denkmalamt und die Österreichische Galerie hatten bereits Pläne geschmiedet.

***

Wien - Die Nationalsozialisten beschlagnahmten das Vermögen von Jenny Steiner, die im Wiener Bezirk Neubau eine Seidenmanufaktur besaß, sie arisierten die Wohnung und veräußerten die Kunstsammlung. Nach dem Weltkrieg erhielt Jenny Steiner, nach New York geflohen, nur wenige Gemälde zurück, darunter Mutter mit zwei Kindern III von Egon Schiele. Das Bild wurde 1951 um 20.000 Schilling an die Österreichische Galerie im Belvedere verkauft.

Im Jahr 2000 lehnte der Rückgabebeirat eine Restitution ab, denn laut Rückgabegesetz 1998 mussten Kunstwerke "unentgeltlich" ins Bundeseigentum übergegangen sein, um ausgefolgt werden zu können. Doch seit der Novelle im Herbst 2009 können auch Kunstgüter restituiert werden, für die nach 1945 im Zusammenhang mit Ausfuhrverboten ein Preis bezahlt wurde. Der Rückgabebeirat beschäftigt sich mit dem diffizilen Fall daher erneut; eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung, am 22. September, fallen.

Agnes Husslein, die Direktorin des Belvedere, kündigte bereits an, eine allfällige Restitution nicht zu akzeptieren:Sie werde mit allen Rechtsmitteln um den Verbleib des Bildes "kämpfen" . Mutter mit zwei Kindern IIIsei, wie sie in der Presse schrieb, "ein Musterbeispiel" dafür, dass die Republik Kunstwerke nach dem Weltkrieg korrekt und fair erworben habe.

In der Tat hat es diesen Anschein. Mutter mit zwei Kindern III wurde am 9. November 1950 restituiert. Der Erwerbungsakt beginnt mit einem Brief, den Jenny Steiners Anwalt Helfried Herrdegen am 16. Jänner 1951 an Karl Garzarolli, den Direktor der Österreichischen Galerie (ÖG), schrieb. Garzarolli hätte ihm Anfang Dezember bekanntgegeben, dass die ÖG auf das Gemälde "reflektiert" ; seine Mandantin wäre bereit, "das Bild um einen angemessenen Preis zu verkaufen" . Bereits zwei Tage später antwortet der Direktor, dass er 16.000 Schilling auszulegen bereit sei.

Nun schaltet sich Klara Mertens, eine der drei Töchter Jenny Steiners, ein. Sie schreibt Garzarollis Mitarbeiter Fritz Novotny, den sie von früher sehr gut kennt, am 28. Jänner aus New York: "Mama hatte eigentlich nicht die Absicht, dieses Bild, an dem sie auch aus sentimentalen Gründen hängt, zu verkaufen. Doch wenn sie sich von dem Bild trennt, möchte sie mindestens 25.000 Schilling dafür erhalten. Sie fühlt, dass dieser Preis für dieses bedeutende Schiele-Bild, aus seiner besten Zeit, angemessen ist."

Novotny antwortet am 8. Februar 1951, dass "der äußerste Preis" , den die ÖG zahlen könnte, 20.000 Schilling sei. Klara Mertens teilt ihm daraufhin mit, dass sich ihre Mutter einverstanden erkläre. Der Betrag müsse spätestens in acht Wochen ihrer Schwester Anna Weinberg übergeben werden: "Mama schenkte nämlich dieses Bild meiner Schwester, die ständig in Wien lebt und den Betrag benötigt."

In der Folge wendet sich Novotny an Anna Weinberg und handelt mit ihr die Übergabemodalitäten aus. Diese stellt eine Rechnung über 20.000 Schilling; am 4. April bestätigt die ÖG, das Bild übernommen zu haben.

Für Agnes Husslein ist der Fall klar: Der Preis sei durchaus angemessen gewesen, die "Erben nach Jenny Steiner" seien nicht mit einem Ausfuhrverbot unter Druck gesetzt worden: "Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückgabe bestehen daher nicht."

Die Bedeutung eines entscheidenden Dokumentes spielt Husslein dabei hinunter: Bereits am 16. November 1950, eine Woche nach der Rückgabe des Bildes, überlegte man "Gegenmaßnahmen gegen die event. Ausfuhr" . Das Bundesdenkmalamt fragte bei der ÖG an, wie man sich "im Falle eines Ausfuhransuchens" verhalten solle. Und Garzarolli teilte zwei Tage später fernmündlich mit, "dass die Ausfuhr für das genannte Bild nicht zu erteilen" sei, "weil es sich um ein Spätwerk Schieles und eines seiner Hauptwerke handelt" . Er bat, anzufragen, "ob das Bild verkäuflich ist und wie viel dafür gefordert wird" .

Eine Frage der Intention

Jenny Steiners Anwalt Herrdegen könnte - ähnlich wie bei vielen anderen Fällen - in Kenntnis gesetzt worden sein, dass es keine Ausfuhrgenehmigung geben werde. Aber, welch Zufall: Die Österreichische Galerie "reflektiere" auf das Bild. Zudem muss nicht zwingend ein Ausfuhransuchen gestellt worden sein: Das Schiedsgericht argumentierte im Fall Bloch-Bauer - es ging um die Goldene Adele - mit der Intention.

Sonderbar ist zudem, dass Agnes Husslein von den "Erben nach Jenny Steiner" spricht. Aus dem Erwerbungsakt geht klar hervor, dass Jenny Steiner das Bild ihrer Tochter Anna Weinberg schenkte. Schließlich hatten auch ihre anderen Töchter Kunstwerke geschenkt bekommen: Klara Mertens erhielt das Bildnis Mäda Primavesi von Gustav Klimt, Daisy Hellmann Städtchen am Fluss (Krumau) von Egon Schiele. Die Stadt Linz restituierte dieses Gemälde bereits 2002 - an die Erben nach Daisy Hellmann. (Thomas Trenkler, DER STANDARD - Printausgabe, 15. September 2010)

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10 Postings
der letzte leser
12
16.9.2010, 21:46
Das Bild wurde von der 2. Republik restituiert, von den Restitutsionsempfänger an diese Verkauft und diese fordern eine neue Restitution?

Ich verkaufe ein Buch an einen Privaten und fordere dieses dann zurück, da mich dieser irgendwie unter Druck gesetzt hätte. Dies nur als Beispiel um zu verdeutlichen wie absurd solche Ansprüche eigentlich sind.

Wenn solche Bilder heute natürlich wesentlich mehr Wert sind als damals ist es netürlich nachvollziehbar, dass die Erben an Möglichst viel Geld kommen wollen.

Karl Heinz Suttnig
21
21.9.2010, 10:41
genau so isst es

Wenn Ihnen - sagen wir - jemand eine Pistole an die Schläfe setzt, um Sie unter Druck zu setzen, das Buch zu verkaufen, werden Sie bitte sehr wohl nachher verlangen dürfen, dass der Verkauf nicht gültig war. Wenn wir nunmehr davon ausgehen können, das ein Rechtsgeschäft unter Druck nicht gültig zustande kommt (und ich hoffe da besteht Konsens), dann stellt sich nur mehr die Frage, ob es bei vorliegendem Fall einen Druck gab. Die Frage, die Sie stellen ist absurd.

gegen die sattheit
21
15.9.2010, 10:25
Falsch recherchiert

Herr Trenkler hat falsch recherchiert, denn das Bild wurde keineswegs an Anna Weinberg geschenkt, Rückstellungswerberin war Jenny Steiner persönlich, Anna Weinberg bekam dann nur den Zwangsverkaufspreis.

"Mäda Primavesi" wurde erst im Zuge des Nachlassverfahrens von Jenny Steiner (in den 50ern)an Clara Mertens vererbt
und Städtchen am Fluss besaßen Willy und Daisy Hellmann bereits im Jahr 1930 (siehe Nierenstein Werkverzeichnis aus dem jahr 1930)

also stimmt das alles nicht!

Martin Zsinko
01
15.9.2010, 15:01
Zwangsverkaufspreis???

Der Ausdruck "Zwangsverkaufspreis" scheint hier vielleicht nicht ganz angebracht. Oder kaufen/verkaufen wir alle gezwungenermaßen, wenn wir handeln?

Thomas Trenkler
01
15.9.2010, 12:47
Es stimmt sehr wohl

Kein Widerspruch: Jenny Steiner war natürlich Rückstellungswerberin. Sie hat ihr Bild "Mutter mit zwei Kindern III" 1950 zurückbekommen und dann ihrer Tochter Anna Weinberg geschenkt. Und diese hat es 1951 an die Österreichische Galerie verkauft. Dieser Sachverhalt ergibt sich klar aus dem Erwerbungsakt der Österreichischen Galerie Belvedere.

gegen die sattheit
11
15.9.2010, 15:42
wenn dem so wäre,

dann gab es aber auch keine Ausfuhrsperre mehr! also wäre es kein Rückgabefall. Offenbar also die Argumentation nicht bis in letzte Konsequenz durchgedacht....

Martin Zsinko
02
15.9.2010, 17:01
Da ist etwas Wahres dran!

Garzarolli war Direktor der Österreichischen Galerie, Präsident des BDA hingegen war Otto Demus. Diesem oblag letztlich die letzte Entscheidung, ob ein Kunstwerk das Land verlassen darf. Dass von Seiten des BDA bei den in Frage kommenden Museen gefragt wird, ist ja verständlich. Der Vermerk, dass Garzarolli gegen eine Ausfuhr war, ist als seine Ansicht zu werten und eine Meinung, die eingeholt wurde. Diese ist KEINESFALLS ein Ausfuhrverbot, das sicherlich auch damals einer ganz anderen Form bedurft hätte!

gegen die sattheit
20
15.9.2010, 17:38
so nicht gedacht...

da muss ich widersprechen
natürlich ist der fall eien klare ausfuhrsperre!!!
nur war die egentümerin zum zeitpunkt jenny steiner und nicht ihre tochter die ja in wien lebte.

offenbar ist es interesse der nachkommen der einen tochter so zu tun als wäre sie die eigentümerin gewesen. aber dann wäre es kein rückgabefall. das hat die wohl nicht gedacht, als sie das thoas trenkler gesagt hat.

Martin Zsinko
01
15.9.2010, 22:17
Ganz so klar ...

... sehe ich das nicht. Offensichtlich handelt es sich bei der von Herrn Trenkler zitierten Stelle um eine Aktennotiz eines Telefongesprächs, bei dem Dr. Garzarolli eine klare EMPFEHLUNG abgegeben hat. Ob man dieser Empfehlung von Seiten des BDA gefolgt wäre, wenn ein Ausfuhransuchen gestellt worden wäre, muss daher offen bleiben. Die Angelegenheit an diesem Punkt festzunageln, wie von Herrn Trenkler versucht, ist daher etwas fragwürdig. Würde man diese Notiz als ausschlaggebend erachten, so müssten auch Ausfuhrverbote der jüngeren Vergangenheit hinterfragt werden (siehe z. B. http://www.bda.at/organisation/801/). Den einstigen Besitzern dieser Objekte wurde damit auch die Möglichkeit genommen, im Ausland mehr lukrieren zu können...

gegen die sattheit
20
15.9.2010, 22:57
Es geht un kunstrueckgabe

Und Wiedergutmachung von ns unrecht und nicht um prinzipielle Kritik am Ausfuhrverbot.
Aber zur Beurteilung des Sachverhalts gibt es einen expertenrat und zum glueck nicht nur schlechte Artikel im Standard und der sonstigen Presse in Österreich.

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