Der Verkauf des zuvor restituierten Gemäldes "Mutter mit zwei Kindern III" dürfte doch nicht so freiwillig erfolgt sein
Das Denkmalamt und die Österreichische Galerie hatten bereits Pläne geschmiedet.
***
Wien - Die Nationalsozialisten beschlagnahmten das Vermögen von Jenny Steiner, die im Wiener Bezirk Neubau eine Seidenmanufaktur besaß, sie arisierten die Wohnung und veräußerten die Kunstsammlung. Nach dem Weltkrieg erhielt Jenny Steiner, nach New York geflohen, nur wenige Gemälde zurück, darunter Mutter mit zwei Kindern III von Egon Schiele. Das Bild wurde 1951 um 20.000 Schilling an die Österreichische Galerie im Belvedere verkauft.
Im Jahr 2000 lehnte der Rückgabebeirat eine Restitution ab, denn laut Rückgabegesetz 1998 mussten Kunstwerke "unentgeltlich" ins Bundeseigentum übergegangen sein, um ausgefolgt werden zu können. Doch seit der Novelle im Herbst 2009 können auch Kunstgüter restituiert werden, für die nach 1945 im Zusammenhang mit Ausfuhrverboten ein Preis bezahlt wurde. Der Rückgabebeirat beschäftigt sich mit dem diffizilen Fall daher erneut; eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung, am 22. September, fallen.
Agnes Husslein, die Direktorin des Belvedere, kündigte bereits an, eine allfällige Restitution nicht zu akzeptieren:Sie werde mit allen Rechtsmitteln um den Verbleib des Bildes "kämpfen" . Mutter mit zwei Kindern IIIsei, wie sie in der Presse schrieb, "ein Musterbeispiel" dafür, dass die Republik Kunstwerke nach dem Weltkrieg korrekt und fair erworben habe.
In der Tat hat es diesen Anschein. Mutter mit zwei Kindern III wurde am 9. November 1950 restituiert. Der Erwerbungsakt beginnt mit einem Brief, den Jenny Steiners Anwalt Helfried Herrdegen am 16. Jänner 1951 an Karl Garzarolli, den Direktor der Österreichischen Galerie (ÖG), schrieb. Garzarolli hätte ihm Anfang Dezember bekanntgegeben, dass die ÖG auf das Gemälde "reflektiert" ; seine Mandantin wäre bereit, "das Bild um einen angemessenen Preis zu verkaufen" . Bereits zwei Tage später antwortet der Direktor, dass er 16.000 Schilling auszulegen bereit sei.
Nun schaltet sich Klara Mertens, eine der drei Töchter Jenny Steiners, ein. Sie schreibt Garzarollis Mitarbeiter Fritz Novotny, den sie von früher sehr gut kennt, am 28. Jänner aus New York: "Mama hatte eigentlich nicht die Absicht, dieses Bild, an dem sie auch aus sentimentalen Gründen hängt, zu verkaufen. Doch wenn sie sich von dem Bild trennt, möchte sie mindestens 25.000 Schilling dafür erhalten. Sie fühlt, dass dieser Preis für dieses bedeutende Schiele-Bild, aus seiner besten Zeit, angemessen ist."
Novotny antwortet am 8. Februar 1951, dass "der äußerste Preis" , den die ÖG zahlen könnte, 20.000 Schilling sei. Klara Mertens teilt ihm daraufhin mit, dass sich ihre Mutter einverstanden erkläre. Der Betrag müsse spätestens in acht Wochen ihrer Schwester Anna Weinberg übergeben werden: "Mama schenkte nämlich dieses Bild meiner Schwester, die ständig in Wien lebt und den Betrag benötigt."
In der Folge wendet sich Novotny an Anna Weinberg und handelt mit ihr die Übergabemodalitäten aus. Diese stellt eine Rechnung über 20.000 Schilling; am 4. April bestätigt die ÖG, das Bild übernommen zu haben.
Für Agnes Husslein ist der Fall klar: Der Preis sei durchaus angemessen gewesen, die "Erben nach Jenny Steiner" seien nicht mit einem Ausfuhrverbot unter Druck gesetzt worden: "Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückgabe bestehen daher nicht."
Die Bedeutung eines entscheidenden Dokumentes spielt Husslein dabei hinunter: Bereits am 16. November 1950, eine Woche nach der Rückgabe des Bildes, überlegte man "Gegenmaßnahmen gegen die event. Ausfuhr" . Das Bundesdenkmalamt fragte bei der ÖG an, wie man sich "im Falle eines Ausfuhransuchens" verhalten solle. Und Garzarolli teilte zwei Tage später fernmündlich mit, "dass die Ausfuhr für das genannte Bild nicht zu erteilen" sei, "weil es sich um ein Spätwerk Schieles und eines seiner Hauptwerke handelt" . Er bat, anzufragen, "ob das Bild verkäuflich ist und wie viel dafür gefordert wird" .
Eine Frage der Intention
Jenny Steiners Anwalt Herrdegen könnte - ähnlich wie bei vielen anderen Fällen - in Kenntnis gesetzt worden sein, dass es keine Ausfuhrgenehmigung geben werde. Aber, welch Zufall: Die Österreichische Galerie "reflektiere" auf das Bild. Zudem muss nicht zwingend ein Ausfuhransuchen gestellt worden sein: Das Schiedsgericht argumentierte im Fall Bloch-Bauer - es ging um die Goldene Adele - mit der Intention.
Sonderbar ist zudem, dass Agnes Husslein von den "Erben nach Jenny Steiner" spricht. Aus dem Erwerbungsakt geht klar hervor, dass Jenny Steiner das Bild ihrer Tochter Anna Weinberg schenkte. Schließlich hatten auch ihre anderen Töchter Kunstwerke geschenkt bekommen: Klara Mertens erhielt das Bildnis Mäda Primavesi von Gustav Klimt, Daisy Hellmann Städtchen am Fluss (Krumau) von Egon Schiele. Die Stadt Linz restituierte dieses Gemälde bereits 2002 - an die Erben nach Daisy Hellmann. (Thomas Trenkler, DER STANDARD - Printausgabe, 15. September 2010)