Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Inhaftierung eines Mannes in einer vollgepferchten Zelle voller Tabakqualm als menschenunwürdige Behandlung gerügt. Die Straßburger Richter gaben einem Rumänen Recht, der drei Jahre lang trotz seiner angeschlagenen Gesundheit in einem hoffnungslos überfüllten Gefängnis dem Rauch seiner Mithäftlinge ausgesetzt war. Ihm muss die Regierung in Bukarest nun 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der heute 61 Jahre alte Kläger, der an chronischer Hepatitis und Bluthochdruck leidet, musste acht Monate lang einen 55 Quadratmeter großen und für 35 Häftlinge bestimmten Schlafsaal mit über 100 Mitinsassen teilen, von denen die meisten Raucher waren. Auch während der übrigen Haftzeit und sogar im Gefängniskrankenhaus war er in überfüllten Zellen zusammen mit Rauchern untergebracht.

Seine Anträge auf eine Verlegung in Nichtraucherzellen, die vom Amtsarzt unterstützt wurden, blieben ohne Erfolg. Die rumänische Regierung machte geltend, angesichts des Platzmangels in den Gefängnissen sei es unmöglich, Raucher und Nicht-Raucher zu trennen. (APA)