Der Begutachtungsentwurf zur "Mitwirkungspflicht" ist seit Freitag am Weg. Überraschungen gegenüber den Ankündigungen von Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos vom Dienstag gibt es nicht. Die Asylwerber werden sich während des Zulassungsverfahrens bis zu fünf Werktage in einem Erstaufnahmezentrum aufzuhalten haben. Verlassen sie dieses, drohen ihnen verwaltungsrechtliche Sanktionen.

Liegt zwischen den Werktagen ein Wochenende bzw. ein Feiertag, wird die "Mitwirkungspflicht" entsprechend verlängert. Bei einem Doppelfeiertag wie Christ- und Stefanitag könnten sich also theoretisch sogar neun Tage Verpflichtung ergeben. Argumentiert wird die neue Maßnahme damit, dass die nötigen Schritte zu Beginn des Verfahrens entsprechend schnell durchgeführt werden sollen. Geklärt wird dabei, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist oder ein anderer Staat, über den der Flüchtling in den so genannten "Dublin"-Raum (entspricht EU- und einigen ausgewählten Staaten) eingereist ist.

An Verfahrensschritten vorgesehen ist eine erkennungsdienstliche Behandlung sowie eine Durchsuchung. Ferner soll der Asylwerber sowohl von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes als auch vom Bundesasylamt befragt werden. Zusätzlich ist eine Untersuchung vorgesehen.

Sollte die Zulassung nicht innerhalb der 5-9 Tage geklärt sein, erlischt die Aufenthaltspflicht im Erstaufnahmezentrum. Ab diesem Zeitpunkt darf sich der Flüchtling immerhin im Bezirk der Erstaufnahmestelle frei bewegen, also im Bezirk Baden für Asylwerber in Traiskirchen bzw. im Bezirk Vöcklabruck für jene in Thalham.

Neu geplant ist auch die Ausstellung einer "roten Karte", die Asylwerber während der "Mitwirkungspflicht" bei sich führen sollen. Eine "grüne Karte" wird dann vergeben, wenn die "rote Karte" obsolet geworden ist. Diese Karten werden freilich nicht gesetzlich sondern via Verordnung geregelt. (APA)