Holocaust-Leugner Honsik auch im zweiten Prozess verurteilt

9. September 2010, 19:23

Zwei Jahre unbedingte Haft - Anwalt kündigte Berufung an

Wien  - Der bereits im Vorjahr verurteilte Holocaust-Leugner Gerd Honsik ist in einem zweiten Prozess zu weiteren zwei Jahren unbedingter Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegenstand der Verhandlung am Wiener Straflandesgericht waren zwei Bücher des 68-Jährigen. Die Geschworenen erkannten ihn einstimmig schuldig. Als erschwerend wurde Honsik angerechnet, dass er Nazi-Jäger Simon Wiesenthal "massiv verunglimpft" habe, wie Richter Andreas Böhm sagte. Der Verteidiger kündigte Berufung an.

Honsik war schon im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) reduzierte allerdings die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Die Anklagebehörde machte daraufhin in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand.

Die inkriminierten Werke "Schelm und Scheusal" und "Der Juden Drittes Reich" waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Nun wurde Honsik dafür separat verurteilt. (APA)

Nachlese zum Honsik-Prozess

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AlBundyFan
 
44
10.9.2010, 12:29
es gibt doch diese anstalt für "geistig abnorme rechtsbrecher"

warum sperrt man ihn nicht da rein?
im grunde ist er nämlich kein verbrecher sondern ein geistesgestörter und geistesgestörte kommen, bei anderen verbrechen, doch auch nicht ins gefängnis.

dann würde er psychiatrisch behandelt und müßte irgendwann glaubwürdig versichern, daß er die existenz von gaskammern nicht mehr anzweifelt.
vermutlich würde er dort auch länger verweilen als im knast.

amoruritme
 
11
13.9.2010, 11:30
beim einsatz der psychiatrie als politische waffe* sollte man schon mal aus prinzip aufpassen!

entweder nimmt man seine worte ernst, dann sollte man ihn nicht psychiatrisieren oder man sagt: er spinnt: dann sollte man ihn - da er nicht gemeingefährlich zu sein scheint - nicht einsperren. beides zugleich geht nur in totalitären systemen.

*******

* das SU-system lässt grüßen. bzw dessen gegenseitiger vorläufer - eh schon wissen...

Simon Says
51
10.9.2010, 14:41

Sind sie dann auch der Meinung dass Homosexualität eine Krankeit ist?

AlBundyFan
 
15
10.9.2010, 14:53
was hat das eine mit dem anderem zu tun?

allein so eine frage zu stellen ist immens dämlich.

wie kommst du auf so einen schwachsinn als antwort auf mein post?

epep
66
10.9.2010, 13:40
weil er nciht krank ist, sondern ein holocaustleugner ist und das ist ein verbrechen und keine krankheit.

und hören sie auf psychisch kranke menschen zu beleidigen!

msm
00
19.9.2010, 19:02
Meine volle Zustimmung...

...nur ganz kann ich Ihre Meinung nicht teilen,
es ist ja dem Verurteiltem bekannt welche Strafen es für Wiederbetätigung gibt, trotzdem beharrt er und posaunt seine Meinung herum. Ein geistig gesunder Mensch unterlässt solche Dummheiten. Oder etwa nicht?

MBR
12
10.9.2010, 10:59

schadenfreude ist die schönste freude

Johnny Brainstorm
01
10.9.2010, 13:38

Obwohl ich gegen Haftstrafen bin, weil ich die Sinnhaftigkeit bezweifle:

Da muss ich ihn Recht geben ;D

MBR
00
13.9.2010, 08:49

alternativen?

Philipp Gudenus
 
80
10.9.2010, 10:58
Kein Germane,

so sollte das Erkenntnuis kauten.

Denn keine wessweisse Haut, blaue Augen, blonde Haare.

Der Herkunst nach ein Zigeuner? Aber nur so man dergleichen erfragen darf.

Zigeuner, ein interessanter Zweig der Indo-Germanen; somit zweifelsfrei so interessant etwa wie Ialänder.

Was sagt der Indo-Germanist?

Raubkopierer
01
10.9.2010, 19:54

erstens: keine ahnung was sie sagen wollen
zweitens: sie scheinen weitsichtig zu sein, anders kann ich mir diesen buchstabenauflauf nicht erklären
drittens: hä?

Philipp Gudenus
 
20
10.9.2010, 20:51
Haben Sie Ahnung zu haben?

Buchstabenauflauf, manche Taste gehorcht nicht, dementsprechend nicht: weissweisse.

hä, entstammt einem's Sprachschatz bstimmt nicht.

Audienz beendet

Christobal Daumenzee
01
10.9.2010, 15:27
vielleicht sollten Sie sich Ihre konfusen Texte nochmals durchlesen -

- bevor Sie sie posten. Bei diesem Durchlesen wäre es sinnvoll, all diese dummen Schreibfehler zu korrigieren. Soviel Zeit sollte sein!In den letzten Wochen häufen sich bei Ihnen auffälligst die Flüchtigkeitsfehler, Schlag gehabt? Oder schreiben's nur zu schnell?

Für eine große Anzahl Leser/innen sind Ihre dahingeworfenen Gedanken auch ohne diese unzähligen Flüchtigkeitsfehler schon schwer genug zu verstehen - manchmal aber gut.
Nunmehr driften Sie ein wenig zu sehr in permanente 'indo-germanische' Andeutungen - fällt Ihnen sonst nichts mehr ein?

Schreiben Sie bitte gerne, was Sie wollen - aber den Leser/inne/n zuliebe mit deutlich reduzierter Fehlerzahl.
Danke

Simon Says
02
10.9.2010, 14:45

Zu welchem Stamm zählen Sie sich denn?

Philipp Gudenus
 
20
10.9.2010, 17:38
eins-zwei-drei

Ein Stamm ward noch ncht erzählt

Raubkopierer
11
10.9.2010, 19:55

sie hören sich wie ein schlaganfallpatient an.

Tethys
05
10.9.2010, 12:06

Betrunken?

Philipp Gudenus
 
30
10.9.2010, 12:46
Sie? Man trinkt leider nicht

Raubkopierer
01
10.9.2010, 19:55

dann erhärten sich die hinweise auf eine ernsthafte störung.

net-diver
 
04
10.9.2010, 11:39
Häh?

Was reiten Sie hier für eine Tastatur?

h 90
89
10.9.2010, 06:04

Urteil stand sowieso schon vor dem Prozess fest, also was solls.

khaleb
13
10.9.2010, 19:29
naja, wenn die Beweislage so eindeutig ist

muss man keine grosser Prophet sein, um das vorherzusehen.

epep
33
10.9.2010, 13:35

sowas das behaupten diverse naziseiten auch.

h 90
42
10.9.2010, 14:02

Was es nicht unwahrer macht.

Ich bin klug
12
10.9.2010, 13:09
Stimmt, wer diesen Tr#ttel und seine "Strafverteidiger" kennt, weiß,

dass außer weiterer Holocaustleugnungen keine vernünftige Verteidigungsstrategie zu erwarten ist. Daher kann es nur einen Schuldspruch geben.

Wenn einer amtsbekannter Schläger als "Verteidigung" sich während der Verhandlung mit der Justizwache prügelt und diese "Strategie" schon vorher über seinen "Verteidiger" ankündigt, kann tatsächlich mit einer selbst verschuldeteten Voreingenommenheit des Gerichts gerechnet werden.

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