US-Richter weist Einspruch bei Stammzellforschung ab
Washington/London - In den USA bleibt die staatliche Förderung für Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen vorerst verboten. Ende August hatte ein US-Gericht per Eilentscheid und auf Antrag einer christlichen Organisation untersagt, was US-Präsident Obama unmittelbar nach seinem Amtsantritt durchsetzen wollte.
Die US-Regierung hat sich gegen diese Entscheidung postwendend zur Wehr gesetzt, doch der US-Bundesrichter Royce Lamberth lehnte am Dienstag in Washington den Antrag des Weißen Hauses abermals ab. Die Einwände der Regierung seien unbegründet, so Lamberth zur Begründung. Die Regierung hatte angeführt, dass viele Forschungsprojekte im Wert von mehreren hundert Millionen Dollar und mehr als 1300 Arbeitsplätze gefährdet würden.
Für das britische Fachblatt Nature indes ist der Einwand der Regierung nicht unbegründet: Der Förderungsstopp gefährde einerseits internationale Kooperationen. Und andererseits könnten etliche junge Stammzellforscher durch die Finger schauen, die mithilfe von US-Mitteln in die USA gegangen seien und deren Projekte nun gefährdet sind. (tasch, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10. September 2010)