Staatsanwaltschaft hat gegen den Wechsel von der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest keine Einwände
Wien - Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwände gegen eine Fußfessel bei Ex-Bawag-Direktor Helmut Elsner. Elsner könnte damit demnächst nach dreieinhalb Jahren U-Haft auf freien Fuß kommen. Am Mittwoch ist im Wiener Straflandesgericht der Anfang September angekündigte Antrag seiner Anwälte eingelangt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Wechsel von der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest keine Einwände, wie Behördenleiterin Maria-Luise Nittel der Austria Presseagentur erklärte.
Entscheidung liegt beim Haftrichter
Aus Sicht der Anklagebehörde steht die Fluchtgefahr, die zuletzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einmal mehr schriftlich bestätigt hatte, einem Hausarrest nicht im Wege. "Die Entscheidung, ob Helmut Elsner eine Fußfessel bekommt, liegt somit beim zuständigen Haftrichter", sagte Nittel.Dieser wird frühestens in der kommenden Woche entscheiden, ob Elsner von der Gefängniszelle in sein Heim übersiedeln darf. Ob Elsner eine Fußfessel erhält, wird formell in einer Haftverhandlung geklärt, die erst anberaumt werden kann, wenn der Richter Bewährungshilfe angeordnet und die gesetzlich vorgesehenen Erhebungen veranlasst hat. So muss die Wohnung, in der Elsner sich permanent aufzuhalten gedenkt, in Augenschein genommen werden und die formelle Zustimmung seiner Ehefrau Ruth eingeholt werden.
Haftbeschwerde verworfen
Elsners Verteidiger, Jürgen Stephan Mertens, hat Anfang September angekündigt einen solchen Antrag einzubringen. Der mittlerweile 75-jährige Ex-Banker musste seine Zustimmung zur Fußfessel geben. Auch Ehefrau Ruth Elsner zeigte sich damit einverstanden. "Die Hoffnung war da, dass wir es ohne diese Fußfessel schaffen, ihn auf freien Fuß zu bekommen", sagte Mertens damals. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) habe jedoch entgegen aller Erwartungen die Haftbeschwerde verworfen und die Verlängerung der U-Haft angeordnet.
"Gegen die völlig irreale Einschätzung einer angeblichen Fluchtgefahr wird eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde eingebracht", kündigte Mertens damals an. Elsner, der Anfang Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, befindet sich seit dreieinhalb Jahren in U-Haft. (red)