Die Tarife, die Konsumenten für Anrufe zu 05er Nummern zahlen, sollen in Zukunft transparenter werden. Diese kosten oft bis zu 40 Cent pro Minute und viele Handynutzer wissen nicht, wie viel sie dafür bezahlen. "Klar ausgewiesene Preise für 05er Nummern werden den Wettbewerb in der Branche verschärfen und zu günstigeren Preisen führen", sagte Georg Serentschy, Geschäftsführer für den Bereich Telekommunikation bei der Rundfunk-Regulierungsbehörde RTR, am Dienstag vor Journalisten. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer  forderte eine schärfere Regelung für unerbetene Werbeanrufe ("cold calling") im Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Verträge, die über solche Anrufe zustande gekommen sind, sollen per se nichtig sein.

Pflicht

Derzeit gäbe es nur die Möglichkeit, die Tarife für 05er Nummern im Vertrag nachzulesen oder beim Netzbetreiber zu erfragen, so Serentschy. Die RTR habe auf ihrer Homepage eine Übersicht erstellt, wie 05er Nummern in verschiedenen Paketen verrechnet werden. Denn die Preise dafür legt der jeweilige Mobilfunkbetreiber fest. Die RTR will Netzbetreiber dazu verpflichten, eine Ansage zu Beginn des Anrufs laufen zu lassen, die den Kunden darauf hinweist, wenn die 05er Nummer nicht in seiner Pauschale enthalten ist. Dies hatte die Behörde bereits bei der Präsentation des Entwurfs zur Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienste-Verordnung (KEM-V) Anfang August angekündigt.

Der Verordnungsentwurf sei noch bis 13. September in Begutachtung. Netzbetreiber würden derzeit bereits brauchbare Vorschläge unterbreiten: In Zukunft sollen Handykunden zum Beispiel die Möglichkeit bekommen, gegen eine geringe Aufzahlung 05er Nummern in die Pauschale aufzunehmen, so Serentschy. 05er Rufnummern werden von Unternehmen mit mehreren Standorten genützt, die unter einer Nummer erreichbar sein wollen. Darunter sind auch Banken und Sozialversicherungen - Konsumenten sind also manchmal gezwungen, eine 05er Nummer anzurufen.

"Der Schritt, den die Justizministerin gemacht hat, geht uns nicht weit genug"

"Der Schritt, den die Justizministerin gemacht hat, geht uns nicht weit genug", sagte Hundstorfer. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner habe in ihrem Entwurf für Neuerungen im KSchG derzeit nur ein Rücktrittsrecht vorgesehen. Doch damit seien ältere Menschen in der Praxis oft überfordert. Hundstorfer forderte auch, dass Verträge, die durch einen unerbetenen Werbeanruf zustande gekommen sind, nur mehr schriftlich geschlossen werden können. Auch die Nummernunterdrückung solle bei Anrufen zu Werbezwecken verboten werden. (APA)