WAZ-Gesellschafterin Anneliese Brost gestorben

09. September 2010 11:51
  • Artikelbild
    Foto: waz

    Anneliese Brost

Trauer in Essen: Brost nahm bis zuletzt regen Anteil an der Arbeit der WAZ-Redaktion

WAZ-Gesellschafterin Anneliese Brost ist in der Nacht überraschend gestorben, wie die WAZ Mediengruppe am Donnerstag mitteilte. Brost gab am vergangenen Samstag ein "ausführliches und engagiertes" Interview zu ihrem 90. Geburtstag, nahm bis zuletzt regen Anteil an der Arbeit der WAZ-Redakttion und habe sich immer wieder für die Interessen der Journalisten eingesetzt, heißt es in einer Aussendung.

Brost war Frau der ersten Stunde bei der WAZ und überzeugte 1948 Erich Brost, "eine politisch unabhängige Zeitung ins Leben zu rufen", wie sie in WAZ-Interview erzählte. "Wer gierig ist, darf kein Mediengeschäft haben. Der Mensch, ob Leser oder Schreiber, ist im Mittelpunkt", sagte Sie im Gespräch mit Rolf Potthoff.

Die Kontinuität in der Führung des 50-Prozent-Anteils der Brost-Familie an der WAZ-Gruppe seien durch testamentarische Verfügungen von Gründungsherausgeber Erich Brost seit mehr als 20 Jahren gesichert, teilte Geschäftsführer Bodo Hombach mit. Peter Heinemann bereits seit dreieinhalb Jahren, seit dem Tod von Erich Schumann, als Testamentsvollstrecker für dessen Anteil eingesetzt. "Seit dieser Zeit ist er umfassend informiert und als Gesellschaftervertreter tätig. Er übernimmt nun auch die Testamentsvollstreckung für den Anteil von Anneliese Brost. Damit sind Kontinuität und auch die Tradition des Brost-Stammes als WAZ-Gesellschafter gesichert", heißt es in der Aussendung. (red)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.