EuGH kippt Monopol der Casinos Austria - Änderung des neuen Gesetzes notwendig
So schön war doch die alte Welt. Die von Raiffeisen, Kirche und anderen einflussreichen Gruppierungen dominierte Casinos Austria AG erhält die Lizenzen freihändig zugeteilt und kümmert sich nebst Sportförderung um die ebenso reibungslose wie lukrative Befriedigung der Spiellust. Doch das System funktionierte schon lange nicht mehr, weil Online-Anbieter einen Strich durch die Rechnung machten. Und nun hat auch der Europäische Gerichtshof mit der österreichischen Tradition gebrochen.
Intransparent, diskriminierend und somit gemeinschaftsrechtswidrig, befanden die Luxemburger Richter. Doch was heißt das für das System? Einiges: zum Beispiel, dass jeder, der in Österreich eine (vermeintlich) illegale Spielbank eröffnet, sich auf Europarecht berufen kann, wie Rechtsanwalt Thomas Talos von der klagenden Partei erläutert. Das gilt zwar nur, bis die derzeit zwölf und künftig 15 Kasinolizenzen europarechtskonform vergeben sind, aber: "In der Zwischenzeit könnte es schwierig werden, Sanktionen gegen Kasinobetreiber zu verhängen, die keine Konzession haben", bestätigt ein Jurist aus dem Bundeskanzleramt.
Das sieht das Finanzministerium anders: "Wir werden weiter gegen jeden vorgehen, der ein Kasino ohne Konzession betreibt", kontert VP-Staatssekretär Reinhold Lopatka. Er spricht von einer "irrigen Rechtsauffassung", den EuGH-Spruch als Freibrief für die Eröffnungen neuer Spielhöllen zu betrachten.
Gesetzesänderung kommt
Eingestehen muss Lopatka freilich, dass die Höchstrichter auch das neue österreichische Glücksspielgesetz in einem Teilbereich alt aussehen lassen. Dort ist zwar eine transparente EU-weite Ausschreibung vorgesehen, allerdings wird den Bietern auferlegt, über einen Sitz in Österreich mit einem Grundkapital von 22 Millionen Euro zu verfügen. Da der EuGH derartige Anforderungen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar hält, muss diese Anforderung aus dem Gesetz gestrichen werden, bestätigt Lopatka. In der Praxis könnte das große Auswirkungen haben, wird doch in der Branche gemunkelt, dass die Casinos Austria ihre zwölf Lizenzen behalten und Novomatic zwei bis drei Standorte erhalten soll.
Diese gut zu den politischen Verbindungen passende Version würde durch die Streichung des österreichischen Sitzerfordernisses maßgeblich erschwert. Zudem würde der Wegfall der geforderten Kapitalausstattung das Interesse ausländischer Bieter erhöhen und die Vergabe der Konzessionen an die genannten Platzhirsche erschweren. Eine transparente Ausschreibung der Lizenzen ist - wenngleich nicht direkt im Urteil behandelt - für das elektronische Glücksspiel und die Lotterien erforderlich. Beide Geschäftsfelder werden von den Casinos Austria betrieben. Lopatka will das Urteil noch genau studieren und Anfang 2011 mit der Ausschreibung der Konzessionen beginnen. Eine Vergabe stellt er für Ende kommenden Jahres in Aussicht. Andere Experten sind angesichts des drohenden Chaos der Ansicht, dass der Prozess massiv beschleunigt werden sollte.
Einklang mit EU-Recht
Weitere Auswirkung des EuGH-Spruchs: Das Monopol an sich steht im Einklang mit EU-Recht. Und auch die Beschränkung der Lizenzen auf zwölf (künftig 15) stellt im Sinne der Spielbeschränkung kein Problem dar. Dass die Konzessionsdauer mit 15 Jahren recht lange währt, toleriert der EuGH mit Hinweis darauf, dass sich die Investitionen in das Kasino amortisieren.
Anlassfall der Entscheidung ist eine 2000-Euro-Strafe gegen den deutschen Staatsbürger Ernst Engelmann, der zwischen 2004 und 2006 in Linz und Schärding zwei nicht angemeldete Spielkasinos betrieb. Er wurde im März 2007 vom Bezirksgericht Linz wegen illegalen Glücksspiels verurteilt. Er ging in Berufung, das Landesgericht legte die europarechtlich relevanten Fragen dem EuGH vor. Die Linzer Richter müssen nun auf Basis des Luxemburger Urteils eine Entscheidung treffen. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.9.2010)