Malmöer "Migrationsgericht" brach mit bisheriger Praxis - Einwanderungsbehörde ruft nun Höchstgericht an
Stockholm - Ein schwedisches Gericht hat am Montag die geplante Abschiebung von fünf Asylwerbern nach Griechenland untersagt. Das Migrationsgericht in der südschwedischen Metropole Malmö argumentierte, die Flüchtlinge hätten dort keine ausreichende Rechtssicherheit bei der Behandlung ihres Asylgesuchs. Die schwedische Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) berief am Dienstag gegen das Urteil, nachdem die beiden anderen Migrationsgerichte in Göteborg und Stockholm entgegen der vorläufigen Entscheidung der Kollegen in Malmö signalisierten, an der bisherigen Abschiebepraxis nach Griechenland festhalten zu wollen. Damit wird die Angelegenheit Sache des Höchstgerichts.
Die fünf Flüchtlinge - zwei Frauen und ihre insgesamt drei Kinder - hatten sich vor ihrem Ansuchen in Schweden bereits in Griechenland um die Zuerkennung des Asylstatus bemüht. Sie müssten laut Dubliner Abkommen daher grundsätzlich auch dort auf die Entscheidung im Asylverfahren warten. Die beiden Frauen argumentierten jedoch, sie liefen Gefahr, ohne ordentliche Prüfung ihres Falles samt ihren Kindern in ihr Ursprungsland abgeschoben zu werden.
Griechenland wird seit einiger Zeit von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) wegen Mängeln im Asylverfahren kritisiert. Einige Staaten in Europa haben daher unter Heranziehung diverser Ausnahmeregelungen vorerst damit aufgehört, Flüchtlinge im Rahmen des Dubliner Protokolls nach Griechenland abzuschieben.
Die drei schwedischen "Migrationsgerichtshöfe" wurden im Rahmen der Reform der Ausländergesetze im Jahr 2006 als Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit ins Leben gerufen. Ziel war es, eine bessere Rechtssicherheit und eine effektivere Prüfung von Asylsachen in Schweden schaffen. (APA)