Schafft es ein Flüchtling bis nach Österreich und sucht um Asyl an, wird er in ein Erstaufnahmezentrum, nach Traiskirchen oder nach Thalham, gebracht. Die Asylbehörden prüfen dann, ob sie das Verfahren überhaupt durchführen müssen, oder ob vielleicht ein anderer EU-Staat dafür zuständig ist.
Während dieses so genannten Zulassungsverfahrens stehen Asylwerber seit Jahresbeginn 2010 unter Gebietsbeschränkung: Sie dürfen die Grenzen des Bezirks nicht überschreiten. Die geplante Mitwirkungspflicht soll diesen Bewegungsradius bis zu sieben Tage auf das Lager allein konzentrieren.
Laut dem Standard vorliegenden internen Arbeitsentwurf, der die Novelle von sieben Asylgesetzparagrafen vorsieht, wird "durchgehende Erreichbarkeit" der Flüchtlinge im Lager verlangt. Sind sie unauffindbar, drohen ihnen Verwaltungsstrafen bis zu 5000 Euro oder drei Wochen Arrest, die etwaige Festnahme oder auch Schubhaft.
Die Mitwirkungspflicht sowie der Plan, im Innenministerium ein großes, zentrales Bundesamt für Asyl und Migration zu schaffen, soll am 9. September für ein Monat in Begutachtung gehen und ab Jänner 2011 in Kraft treten. (bri, DER STANDARD Printausgabe 8.9.2010)